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Wegen Gotcha-Spiel verurteilt


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Wegen Gotcha-Spiel verurteilt

VON KATRIN WOITSCH

Dachau - Um mit Markierungspistolen, so genannten Gotcha-Waffen, zu spielen, haben sich einige Jugendliche im Oktober 2005 in einem Waldstück bei Dachau getroffen. Allerdings ist der Gebrauch dieser Waffen verboten, deshalb musste sich ein 21-jähriger Tierpfleger jetzt vor dem Schöffengericht verantworten. Er kam mit einer Geldstrafe und fünf Tagen sozialen Hilfsdiensten davon.

"Ich bin gefragt worden, ob ich an den drei Tagen mitspielen möchte, und hab` nicht weiter nachgefragt, ob das erlaubt ist", rechtfertigte sich der angeklagte Dachauer in der Verhandlung am Amtsgericht.

21-Jähriger stand noch unter Bewährung

Weil damals seine Bewährungszeit wegen einer schwereren Straftat vier Jahre zuvor noch nicht abgelaufen war, wurde die Anklage diesmal vor dem Schöffengericht verhandelt.

Die Waffe, aus der Plastikkugeln mit Farbfüllung abgeschossen werden, hatte er sich in einem Waffenladen gekauft, ohne zu wissen, dass dafür eine Schießerlaubnis notwendig sei, sagte er vor Gericht aus.

Bereits am zweiten Tag des Schießspiels seien Polizisten mit einem Förster in dem Waldgebiet aufgetaucht, hätten den Jugendlichen aber nur verboten, dort zu zelten. Erst als die Beamten am nächsten Tag noch einmal aufkreuzten, konfiszierten sie auch die Gotcha-Waffen, berichtete der Dachauer.

Tierpfleger kommt mit Geldstrafe davon

"Wenn die Polizei schon auftaucht, muss man sich einfach erkundigen, ob man mit den Waffen überhaupt spielen darf", stellte Richterin Sylvia Schwalm klar. Der Tierpfleger erklärte sich in der Verhandlung mit der Einziehung der von ihm gekauften Markierungspistole einverstanden.

Da auch die Bewährungszeit des 21-Jährigen inzwischen abgelaufen ist, wurde die vorangegangene Straftat nicht in die Verhandlung einbezogen. "Sie machen den Eindruck, als hätten Sie inzwischen die Kurve gekriegt", so die Richterin. Für den fahrlässigen Gebrauch der Waffe muss er nun 400 Euro an den Integrationskindergarten Neuhimmelreich zahlen und fünf Tage soziale Hilfsdienste bei der Brücke Dachau ableisten.

mm

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