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Nationalrat will kein nationales Waffenregister


357.mag

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BERN - Der Nationalrat hat die Einführung eines umfassenden nationalen Waffenregisters klar abgelehnt. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass ein Register zu aufwändig wäre; ohnehin würden Kriminelle ihre Waffen nicht registrieren lassen, hiess es.

Der Nationalrat setzte die in der Herbstsession in Flims unterbrochenen Beratungen zur Revision des Waffengesetzes fort. In einer Woche soll die Vorlage fertigberaten werden. Dabei wird es insbesondere um Fragen rund um die Ordonnanzwaffe gehen.

Mit Zweidrittelsmehrheiten wurden Anträge der linken Kommissionsminderheit abgelehnt, eine nationale Datenbank über den Besitz von Waffen oder allenfalls über den Besitz von markierten Waffen einzurichten.

Die Idee eines zentralen Waffenregisters war seinerzeit von der früheren CVP-Bundesrätin Ruth Metzler aufgebracht worden. Die CVP mochte diesem Vorschlag jedoch nicht folgen und lehnte ihn nun ebenfalls ab.

In Datenbanken gespeichert werden somit nur der Waffenerwerb durch ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung, der Entzug und die Verweigerung von Bewilligungen, die Beschlagnahme von Waffen sowie die Abgabe und der Entzug von Armeewaffen.

Zugelassen sind ferner Datenbanken über die Hauptmerkmale von Waffen und Munition sowie zur Auswertung von Schusswaffenspuren an Waffen, Munition - insbesondere Tatmunition - und an Personen, die an Straftaten beteiligt oder von ihnen betroffen waren.

Zuvor hatte es der Nationalrat mit 109 zu 64 Stimmen auch abgelehnt, alle Waffen mit Ausnahme des einschüssigen Kaninchentöters der Waffenerwerbsscheinpflicht zu unterstellen. Ausgenommen von dieser Pflicht bleiben damit unter anderem Imitations- und Softair-Guns, einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre oder Sportwaffen.

Mit 127 zu 32 bei 9 Enthaltungen verworfen wurde des weiteren ein Einzelantrag von Geri Müller (Grüne/AG). Er wollte die leihweise Abgabe von Sportwaffen an unmündige Personen verhindern.

Gegner des Antrags argumentierten unter anderem mit dem Hinweis, dass die Waffe nur ohne Verschluss mit nach Hause genommen werden dürfe. Es gehe ja nicht darum, Kindern Waffen aufdrängen zu wollen, sagte Bundesrat Christoph Blocher.

Verworfen wurden auch Anträge von Oskar Freysinger (SVP/VS), der für Waffensammler und antike Waffen Sonderbestimmungen wollte. Zu reden gab ferner die Markierungspflicht. Eine linke Kommissionsminderheit wollte nicht nur die Hersteller von Feuerwaffen, sondern auch die Besitzer zur Markierung verpflichten. Dieser Vorschlag wurde mit 106 zu 60 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

sda

http://www.zisch.ch

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