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Skandal-Richterin spricht von ?Züchtigungsrecht?


357.mag

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Weil der Koran Männern angeblich erlaubt, ihre Frauen zu schlagen, wurde einer geprügelten Ehefrau die schnelle Scheidung verwehrt

Frankfurt/Main ? Sie lebte jeden Tag in Angst. Vor den ständigen Schlägen, vor den Demütigungen und den Todesdrohungen.

SIE WOLLTE NUR, DASS ES ENDLICH VORBEI IST!

Die Familie der jungen Frau (26) stammt aus Marokko, sie selbst wurde in Deutschland geboren, hat einen deutschen Pass, trägt kein Kopftuch. Vor fünf Jahren heiratete sie einen Marokkaner (28), hat mit ihm zwei Kinder. Aber die Ehe blieb nicht glücklich. Sie wurde vom Mann regelmäßig verprügelt und sogar mit Mord bedroht.

Im Mai 2006 eskalierten die Streits, die Polizei kam, der Mann musste ausziehen. Die Frau wollte sich nach fünf Jahren Ehe scheiden lassen, möglichst schnell, ohne Trennungsjahr. Ihre Hoffnung: Sobald sie geschieden ist, verliere ihr Mann auch das Recht, sie zu schlagen. Doch Christa D. (54), die zuständige Familienrichterin am Frankfurter Amtsgericht, lehnte ihren Härtefall-Antrag ab ? die Züchtigung von Frauen sei im Koran schließlich vorgesehen!

Die skandalöse Begründung: Beide Ehepartner stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Zitat: ?Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragssteller geheiratet hat.? Die Ausübung des Züchtigungsrechts nach der Sure 4,34 begründe daher ?keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB?.

Werden religiöse Regeln in unserem Land etwa höher bewertet als Menschenrechte und Grundgesetz? Oder ist diese unfassbare Entscheidung nur der Irrtum einer einzelnen Richterin?

Das Amtsgericht Frankfurt hat gestern einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin akzeptiert. Jetzt wird der Fall neu verhandelt. Ob das der misshandelten Ehefrau noch hilft, ist fraglich: Im Mai ist das Trennungsjahr bereits abgelaufen.

Amtsrichterin Christa D. machte vor 10 Jahren Schlagzeilen. Damals erschoss in ihrem Gerichtssaal ein Mann seine Ex-Frau.

Ist die Richterin unbelehrbar? In einer Entgegnung zum Befangenheitsantrag schrieb sie: Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, ?wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Mann das Leben einer Frau nach westlichen Kulturregeln bereits einen Tatbestand der Ehrverletzung erfüllt.?

Quelle = bild.de

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Wenn DE nicht einen 180 Grad Kurswechsel bei der Immigration von islamischen Auslaendern macht und nicht aufhoert von Gutmenschentum getrieben vor anderen fremden Braeuchen zu kuschen, wird es DE in 20 Jahren nicht mehr geben.

dazu ist es schon lange zu spät.

Die zweitgrößte Ansiedlung von Türken weltweit ist die deutsche Hauptstadt Berlin.

Das Gutmenschentum ist ein fester Bestandteil der Gesellschaft geworden - sogar viele Deutsche unterstützen es ohne nachzudenken, das man anderen mehr Rechte einräumt.

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Dies ist was ich nun seit Jahren sage und weshalb ich anderorts als Kriegstreiber und religioeser Spinner beschimpft und dargestellt wurde.

Wenn DE nicht einen 180 Grad Kurswechsel bei der Immigration von islamischen Auslaendern macht und nicht aufhoert von Gutmenschentum getrieben vor anderen fremden Braeuchen zu kuschen, wird es DE in 20 Jahren nicht mehr geben.

Ueber dem Bundestag wird dann so eine Flagge wehen:

Flagge.jpg

Die Richterin schlage ich als Berufungsrichterin in der Tuerkei, Saudi Arabien oder Sudan vor.

Mensch .357, nimm nur ganz schnell die deutsch/türkische Flagge raus!!!!

Wenn das der Ströbele sieht... :lacher::lacher::lacher:

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