alter Herr Posted July 12, 2003 at 01:53 PM Posted July 12, 2003 at 01:53 PM Hallo Leute, weiß irgend jemand, ob nun gestern die AWaffV im Bundestag behandelt wurde (Auf der Agenda stand sie jedenfalls). Wenn ja, wie ist die Abstimmung ausgegangen? Wurde die AWaffV (Bdr 415/03) angenommen? Wurden auch die Änderungswünsche der Ausschüsse (Bdr 415/1/03) angenommen?
Tüm Posted July 12, 2003 at 02:33 PM Posted July 12, 2003 at 02:33 PM Montag werden wir es wohl erfahren. Gruß
Ulrich Eichstädt Posted July 13, 2003 at 02:25 PM Posted July 13, 2003 at 02:25 PM Wenn ich mich irren sollte, gebe ich einen aus - aber das Ding in Tüms Link ist alt! Es handelt sich um den am 13. Juni an den Bundesrat weitergeleiteten Entwurf vom 11. Juni, der zudem (das steht im zweiten Absatz der Berichtigung, letzte Seite) um die Korrektur der falschen Lauflänge ergänzt wurde. Auch wenn dort drunter steht: Der Bundesrat hat zugestimmt: Wenn Staatsekretär Lutz Diwell am 23. Juni (!!) diese Ergänzung gemacht hat, kann sie nicht das Ergebnis der Bundesratssitzung vom 11. Juli sein! Der liebe MdB hat's sicher gut gemeint, aber das ist eben noch nicht der Beschluß von vorgestern! (wenigstens wurde am 23.6. die falsche Lauflängen-Definition noch geändert, was laut BDS einige kürzere Halbautomaten in .308 und .223 vor dem Verbot retten dürfte, siehe Erläuterung in der BDS-/BDMP-Stellungnahme bei Waffen-Online)
Hollowpoint Posted July 13, 2003 at 04:49 PM Posted July 13, 2003 at 04:49 PM Laut WO-User MaCu (Manuel Cué; BdMP-Vizepräsident Behörden und E.L.F.-Mitglied) ist die VO in der uns bekannten Fassung vom 23.06.2003 verabschiedet worden. http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=135799&Main=135334#Post135799 GRUß
alter Herr Posted July 13, 2003 at 05:38 PM Author Posted July 13, 2003 at 05:38 PM Hi all, also fasse ich mal zusammen: 1. Ulis Aussage: Laut Tagesordnung ist genau über diese Verordnung abgestimmt worden. Dies geht aus der Nummer hervor: Bdr 145/03 ABER Aufgerufen wurde zum geleichen Thema auch die Bdr 145/1/03 und damit kommen wir zu 2. Hollows Aussage: Damit wären dann beide Drucksachen angenommen worden. Hoffen wir mal das Beste....
alter Herr Posted July 13, 2003 at 05:41 PM Author Posted July 13, 2003 at 05:41 PM @Tüm: Wieso "von einem MdB zugeleitet"? Das klingt so geheimnisvoll. Dabei ist das Ding doch über die Bundestagsdatenbank für jedermann mit Internetzugang abrufbar.
Hoss Posted July 13, 2003 at 06:00 PM Posted July 13, 2003 at 06:00 PM Wieso "von einem MdB zugeleitet"? Das klingt so geheimnisvoll. Dabei ist das Ding doch über die Bundestagsdatenbank für jedermann mit Internetzugang abrufbar. Möglicherweise ein älterer MdB, der die "Segnungen" der modernen informationsbeschaffung noch nicht erkannt hat.
AndreB Posted July 13, 2003 at 08:43 PM Posted July 13, 2003 at 08:43 PM Also wat denn nu? Ja oda nee oda wie oder wat oda wann??!! - HÄ??
Hollowpoint Posted July 13, 2003 at 08:49 PM Posted July 13, 2003 at 08:49 PM Ganz sicher werden wir es erst morgen erfahren. GRUß
Tüm Posted July 14, 2003 at 04:52 AM Posted July 14, 2003 at 04:52 AM @Tüm: Wieso "von einem MdB zugeleitet"? Das klingt so geheimnisvoll. Dabei ist das Ding doch über die Bundestagsdatenbank für jedermann mit Internetzugang abrufbar. moin, nichts geheimnisvolles, dieser mdb (cdu) hat schon häufiger infos gesandt und da er nicht will darüber bekanntheit zu erlangen ebend ein MdB. ich bin sonntags nachmittags (als das ding reinkam) davon ausgegangen, dass es sich um einen geänderten entwurf handeln müsse. ich hatte nämlich keine zeit das zu prüfen, da ich meiner tochter freibad versprochen hatte und schiller wollte ich auch nicht handynieren, der soll auch mal ein we haben. so wurde mir angegeben, dass es der entwurf für den bundesrat ist und dies kann auch heißen, dass schon wieder jemand dran rumgefuscht hat. aber tatsächlich werden wir wohl erst heute alles erfahren, auch was mit den anträgen der länder passiert ist. mdb hat versprochen es nachzureichen, wenn wir es dann nicht schon wissen. zudem was macu sagt gibt es auch eine konträre aussage in gerücht-form vom bds. am rande bin ich ganz froh, dass dieser mdb mal zwischendurch was rausläßt... insgesamt gesehen gab es alleine durch diesen mann mehr informationen für uns als z.b. das fwr je rausgelassen hat. gruß
Ulrich Eichstädt Posted July 14, 2003 at 06:07 AM Posted July 14, 2003 at 06:07 AM insgesamt gesehen gab es alleine durch diesen mann mehr informationen für uns als z.b. das fwr je rausgelassen hat. gruß Da hast Du leider wahr, oder wie das heißt. Vielleicht kriegen wir heute eine Bestätigung, irgendwann, irgendwie, was nun war.
alter Herr Posted July 14, 2003 at 06:26 AM Author Posted July 14, 2003 at 06:26 AM Hi, um die Verwirrung komplett zu machen: Abgestimmt wurde hierüber UND darüber. @Tüm: der Mann hatt recht. Bei deinem Link handelt es sich tatsächlich um den Entwurf, der dem Bundesrat zur Abstimmung vorlag. Allerdings wurde eben auch über die Empfehlungen der Ausschüsse abgestimmt (s. o.). In einem Dokument zusammengefasst wird das dann ggf. später. Das alles bringt uns aber nicht wirklich weiter, da wir ja immer noch nicht wissen, wie über die beiden Anträge entschieden wurde.
Hoss Posted July 14, 2003 at 07:18 AM Posted July 14, 2003 at 07:18 AM War ja irgendwie zu erwarten.... @ Uli, Du hast was vergessen: "Gib mir die Hand, ich bau Dir ein Schloß aus Sand......"
Tüm Posted July 14, 2003 at 11:00 AM Posted July 14, 2003 at 11:00 AM Da hast Du leider wahr, oder wie das heißt. Vielleicht kriegen wir heute eine Bestätigung, irgendwann, irgendwie, was nun war. schon was bekommen von den Presse[autozensur] vom BMI? Gruß
Ulrich Eichstädt Posted July 14, 2003 at 04:10 PM Posted July 14, 2003 at 04:10 PM Hier haben wir den Salat...
Hoss Posted July 14, 2003 at 06:18 PM Posted July 14, 2003 at 06:18 PM Auszug aus Visier online: "Im § 6 Abs. 1 Nr. 3 AwaffV, in dem es um die „vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen“ geht, sind jetzt – ähnlich wie in den USA - „halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.“ ausgeschlossen." Heisst ja wohl "nur" dass ich eben beim Schießen nicht die Banane reinstecken darf? Oder soll ich jetzt die Erma an die Wand klatschen nur weil die kleine ein 15er Magazin hat ???
Hollowpoint Posted July 14, 2003 at 07:30 PM Posted July 14, 2003 at 07:30 PM GENAU Hoss! Auf dem Schießstand nimmst Du das politisch korrekte, kurze 10-er Magazin, zu Hause steckst Du Dir die 100-Schuss-Trommel rein (zur Haus- und Hofverteitigung). GRUß
Hoss Posted July 15, 2003 at 06:02 AM Posted July 15, 2003 at 06:02 AM BUHUUUUUUUUUUUUU, mein 22er SL hat kein 10er Mag. Werde wohl etwas werbewirksam die Teilnahme an der nächsten Gaumeisterschaft absagen müssen. Andererseits hat mir ein kleines Vögelchen geflüstert, dass der SLKK in Bayern sowieso auf der Kippe steht , also zurück zu Zeile 1, Zirkelbezug
Klaus12 Posted July 15, 2003 at 09:49 AM Posted July 15, 2003 at 09:49 AM Zitat aus WO von DTS : siehe : http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=visier2&Number=135334&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=3 hat sich mit unten erledigt und hier stehen die Änderungen: http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=UBB1&Number=136228&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1
Tüm Posted July 15, 2003 at 11:23 AM Posted July 15, 2003 at 11:23 AM Dieses Stellungnahme zur Forderung des IM Berlin für die Aufnahme in die VWaffG, wurde Herrn Keusgen zugeleitet, aber er sah eine Woche keinen Handlungsbedarf (das war v o r der Abstimmung)(Anmerkungen im unteren Text vom allseits bekannten Fritz Gepperth): In Antwort auf: -------------------------------------------------------------------------------- Änderungsanträge zu Anträgen des Innenausschusses des Bundesrates zum §5 (4) der AWaffV Text des Entwurfs der Bundesregierung: § 5 Schießsportordnungen (4) Für das sportliche Schießen im Training und im Einzelfall für Schießsportveranstaltungen können Schießsportordnungen Abweichungen von den in ihr festgelegten Schießdisziplinen zulassen. Text des Entwurfs des Innenausschusses des Bundesrates § 5 (4) Für das sportliche Schießen im Training und im Einzelfall für Schießsportveranstaltungen können Schießsportordnungen bestimmen, dass an die Stelle einzelner Vorgaben der in ihr festgelegten Schießdisziplinen konkret beschriebene abweichende Vorgaben treten. Stellungnahme zur Änderung: Durch den „§ 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport“ wird das, was Sportschützen sowohl im Wettkampf wie auch im Training nicht erlaubt ist, eindeutig und hinreichend beschrieben. Aus sicherheitstechnischen Erwägungen ist es daher in keinen Fall nötig, wie vom Innenausschuss vorgeschlagen, weitere und weitgehenden Eingriff in die Autonomie des Schießsportes vorzunehmen. Folgt man diesem Vorschlag des Innenausschusses muss jegliche mögliche Abweichung von der festgelegten Schießsportordnung von den Verbänden und den Autoren der Schießsportordnungen bereits im Voraus erkannt und durch die Vorgaben festgelegt und damit ermöglicht werden. Dies würde zu einem Abwürgen vieler Pokalschießen auf lokaler Ebene führen. Diese und auch gerade die dort oft abweichend von Schießsportordnungen vorkommenden Schießabläufe sind heute ein wesentliches und konstitutives Merkmal des gesamten Breitensportbereichs des Schießsport. Bereits durch die jetzt bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Schießsportordnungen und der notwendigen Genehmigung wird der Schießsport in Deutschland in einer weltweit einmaligen Weise in ein extrem enges Korsett staatlicher Regulierung gezwängt. Auch der Entwurf der Regierung führt bereits zu einer erheblichen Regulierung der Veranstaltungen im Breitensportbereich. Diese ist völlig ausreichend. zum §7 (1) Nr.3 der AWaffV Text des Entwurfs der Bundesregierung: § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport (1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen ... 3. das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen gefordert wird, Text des Entwurfs des Innenausschusses des Bundesrates 3. das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt, Stellungnahme zur Änderung: Von einer Änderung des VO-Entwurfs der Bundesregierung wird dringend abgeraten. Die Frage, ob eine Schütze/eine Schützin noch im Laufen oder bereits im Stehen geschossen hat, war in der Vergangenheit stets Quelle unsäglicher Streitereien. Bei den Laufparcours des dynamischen Bewegungsschießen bewegen sich die Teilnehmer sehr schnell. Die Aufnahme bzw. die Beendigung des Schießens erfolgt oft in einem fließenden Übergang zur Bewegung. In vielen Fällen ist durch visuelle Beobachtung für einen Schießleiter gar nicht möglich, eindeutig und korrekt festzustellen, ob sich der Schütze/die Schützin bei der Abgabe von Schüssen noch oder schon wieder im Laufen befindet. Bei einer Annahme des Änderungsantrages des Bundesrates kommt es erneut zu einer Schaffung eines Grauzonenbereichs, bei dem auf der einen Seite ein erhebliches Feststellungsproblem – war das Schießen noch im Laufen oder nicht? – in Verbindung mit einer schweren Sanktionierung - Verbot dieses Schießens durch die Verordnung- geschaffen wird. Der Entwurf der Bundesregierung vermeidet dagegen diese für die Verbände extrem unglückliche und nachteilige Festlegung. Durch die Formulierung, dass „das Schießen im deutlich sichtbaren Laufen nicht gefordert werden darf“ wird eindeutig festgelegt, dass Schießübungen nicht so gestaltet werden dürfen, 1. dass ein Schießen im deutlich sichtbaren Laufen zur korrekten Absolvierung innerhalb der (unter anderem zeitlichen) Vorgaben erforderlich ist oder 2. dass das Schießen im deutlich sichtbaren Laufen ein fester vorgeschriebener Bestandteil einer Schießübung ist und entsprechend im Laufen geschossen werden muss. Es wird daher sehr nachdrücklich darum gebeten, bei der Formulierung des §7 Abs.1 Nr. beim Wortlaut des Entwurfs der Bundesregierung zu bleiben -------------------------------------------------------------------------------- Wie sagt diese Moderatorin immer? Alles wird gut?. Gruß Tom Mail des FWR, die immerhin schon nur einen Tag nach VISIER/WO reagiert haben, allerdings niemanden die VWaffG vermittelnd auf deren Basis entschieden wurde, geschweige den die Ländereinwürfe aufzuführen. Bundesrat stimmt Allgemeiner Verordnung zum Waffengesetz mit Änderungen zu! In seiner Sitzung vom 11.7.2003 hat der Bundesrat dem Entwurf der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz von dem Bundesministerium des Innern mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Zu § 3 Abs. 3 Satz 1 AWaffV In § 3 Abs. 3 Satz 1 sind nach den Wörtern "vermittelt werden" die Wörter "; § 1 Abs. 2 bleibt unberührt" einzufügen. 2. Zu § 3 Abs. 5 Satz 2 AWaffV In § 3 Abs. 5 Satz 2 sind die Wörter "und Absatz 4 findet" durch die Wörter "und die Absätze 3 und 4 finden" zu ersetzen. 3. Zu § 4 Abs. 1a - neu - AWaffV In § 4 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen: "(1a) Die Begutachtung in den Fällen des Absatzes 1 soll von Gutachtern folgender Fachrichtungen durchgeführt werden: 1. Amtsärzten, 2. Fachärzten der Fachrichtungen Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Nervenheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie; 3. Psychotherapeuten, die nach dem Psychotherapeutengesetz approbiert sind, 4. Fachärzten für Psychotherapeutische Medizin oder 5. Fachpsychologen der Fachrichtungen Rechtspsychologie, Verkehrspsychologie oder klinische Psychologie. Das Vorliegen der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet beurteilt sich nach berufsständischen Regeln." 4. Zu § 6 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV § 6 Abs. 1 Nr. 3 ist wie folgt zu fassen: "3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat." 5. Zu § 7 Abs. 1 Nr. 3 AWaffV In § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 sind die Wörter "gefordert wird" durch das Wort "erfolgt" zu ersetzen. 6. Zu § 7 Abs. 1 Nr. 4 AWaffV In § 7 Abs. 1 Nr. 4 sind nach den Wörtern "und auf laufende Scheiben" die Wörter "; es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung" einzufügen. 7. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 AWaffV In § 9 Abs. 1 Satz 2 ist nach der Angabe "Nr. 1" die Angabe ", Nr. 2 Buchstabe c" einzufügen. 8. Zu § 12 Abs. 1 AWaffV § 12 Absatz 1 ist wie folgt zu fassen: "(1) Schießstätten sind vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen zu überprüfen. In regelmäßigen Abständen von mindestens vier Jahren sind sie von der zuständigen Behörde zu überprüfen, wenn auf ihnen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird. Ist das Schießen auf einer Schießstätte nur mit erlaubnisfreien Schusswaffen zulässig, so ist eine Überprüfung mindestens alle sechs Jahre erforderlich. Falls Zweifel an dem ordnungsgemäßen Zustand oder den erforderlichen schießtechnischen Einrichtungen bestehen, kann die zuständige Behörde die Schießstätte in sicherheitstechnischer Hinsicht überprüfen oder von dem Erlaubnisinhaber die Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten Schießstandsachverständigen verlangen. Die Kosten hierfür sind von dem Erlaubnisinhaber zu tragen." 9. Zu § 13 (AWaffV) In der Überschrift zu § 13 sind die Wörter "im privaten Bereich" zu streichen. 10. Zu § 14 Satz 1 AWaffV In § 14 Satz 1 ist vor dem Wort "Aufbewahrungskonzept" das Wort "geeignetes" einzufügen. 11. Zu § 18 Abs. 4 AWaffV § 18 Abs. 4 ist wie folgt zu fassen: "(4) Von der Eintragung des Namens und der Anschrift des Überlassers nach Absatz 2 Nr. 6 kann abgesehen werden, bei Schusswaffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist, a) mit Zündnadelzündung, mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), soweit es sich um einläufige Einzelladerwaffen handelt, c) mit Lunten- oder Funkenzündung." 12. Zu § 19 Abs. 4 AWaffV § 19 Abs. 4 ist wie folgt zu fassen: "(4) Von der Eintragung des Namens und der Anschrift des Überlassers nach Absatz 2 Nummer 6 kann abgesehen werden, bei Schusswaffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist, a) mit Zündnadelzündung, mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), soweit es sich um einläufige Einzelladerwaffen handelt, c) mit Lunten- oder Funkenzündung." Soweit die getroffenen Beschlüsse des Bundesrates. Mit diesem Ergebnis wurde den Anregungen der Verbände weitgehend Rechnung getragen, mit Ausnahme der Formulierung des § 7 Abs. 1. Nr. 3. Hier blieben die Bemühungen des FWR-Vorsitzenden Hans Herbert Keusgen, es bei der ursprünglichen Formulierung zu belassen, erfolglos. Angesichts der Tatsache, daß bereits in verschiedenen Gremien diskutiert wurde, die Worte "deutlich erkennbaren" im § 7 Abs. 1 Nr. 3 zu streichen, hat der Vorsitzende des Forum Waffenrecht Hans Herbert Keusgen den betroffenen Verbänden geraten, das Ergebnis des Bundesrates zu akzeptieren. Mit diesem Beschluß des Bundesrates ist - voraussichtlich, die Entscheidung des BMI steht noch aus - die Unsicherheit um die Verordnung beendet, nicht aber das Novellierungsverfahren insgesamt. Mit der Arbeit an den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften, der Kostenverordnung und der Beschußverordnung wird erst in der näheren Zukunft (Verwaltungsvorschrift erst im Laufe des Jahres 2004) begonnen wird. Gerade die Verwaltungsvorschriften sind für die Praxis von entscheidender Bedeutung. Mit freundlichen Grüßen Forum Waffenrecht Joachim Streitberger ----------------------------------- Dieser Newsletter wird automatisch generiert. Bitte antworten Sie daher nicht auf diese Mail, sondern verwenden Sie für Fragen und Anregungen die Adresse mailto:info@fwr.de. Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich auf den Seiten von Waffen-online hierfür angemeldet haben. Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungen der Emailadresse nehmen Sie bitte direkt auf der Seite http://www.waffen-online.de/maillist2/fwr.html vor. ---------------------------- Forum Waffenrecht e.V. Landvogtei 1-3 79312 Emmendingen Tel.: +49 (0)7641 - 92 92 18 Fax: +49 (0)7641 - 92 92 30 mailto:info@fwr.de www.fwr.de ----------------------------
Klaus12 Posted July 15, 2003 at 07:41 PM Posted July 15, 2003 at 07:41 PM @ Tüm - Tom - Redaktion von WO: Tüm schrieb oben: Dieses Stellungnahme zur Forderung des IM Berlin für die Aufnahme in die VWaffG, wurde Herrn Keusgen zugeleitet, aber er sah eine Woche keinen Handlungsbedarf (das war v o r der Abstimmung)(Anmerkungen im unteren Text vom allseits bekannten Fritz Gepperth): dann bitte auch die Antwort von FWR-PR dazustellen: @ Redaktion: Sorry, aber woher kommt denn so ein Unsinn. Von Friedrich Gepperth, der in die gesamten Gespräche eingebunden war, sicher nicht? Noch am 4.7.03 zum Beispiel führten HHK und F.Gepperth gemeinsam in Berlin Gespräche, um für die Anderung des § 7 Abs 1. in unserem Sinne zu werben. F. Gepperth weiß auch von den zahlreichen anderen Gesprächen vor und nach der Sitzung des Bundesratsinnenausschusses, die von HHK im Sinne der Änderung des § 7 Abs. 1 Nr. 3 geführt wurden. Gespräche sowohl mit der Leitung des BMI, als auch mit den Bundestagsparteien, aber - vor allem - mit Innenministern verschiedener Länder. Warum fragt denn keiner nach, bevor er solchen Unsinn postet? Joachim Streitberger Forum Waffenrecht siehe: link is zu lang also : VISIER Forum Re: FWR-Kommentar: es wäre beinahe schlimmer gekommen 15/07/2003 14:37 Einen schönen Abend noch Klaus
Tüm Posted July 16, 2003 at 05:49 AM Posted July 16, 2003 at 05:49 AM @ Tüm - Tom - Redaktion von WO: dann bitte auch die Antwort von FWR-PR dazustellen: siehe: link is zu lang also : VISIER Forum Re: FWR-Kommentar: es wäre beinahe schlimmer gekommen 15/07/2003 14:37 Einen schönen Abend noch Klaus Moin, schade, es fehlt dann noch meine (selbsteditierte) Antwort darauf (sinngemäß): Natürlich ist es Unsinn was ich schreibe. Die Email von FG an Keusgen/Streitberger lag vor (nicht nur mir, auch gewisse Redaktionen haben diese immer noch vorliegen) und die voll des Unsinnsbeweis.... Ich habe mir die zeitliche Verzögerung bestätigen lassen und nicht aus dem Kaffeesatz abgelesen! Aber immerhin, oben in den Baum geschossen und unten kamen sie gerannt wie blöde... niemals vorher hat es eine entsprechend schnelle Reaktion des FWR gegeben. Leider z.B. auch nicht beim akt. Fall der Abstimmung im Bundesrat, alle Infos kamen überallher nur nicht von da. Nicht mal der abgestimmte Entwurf der Vo ist akt. dort zu finden. Und bezüglich vorer nachfragen: auf die letzten drei Anfragen habe ich von dort keine Antwort erghalten (nicht nur ich nicht) deswegen frage ich lieber da nach, wo ich Antwort erhalte. Schlechtlaunentüm
Infinity Posted July 16, 2003 at 07:59 AM Posted July 16, 2003 at 07:59 AM Sag mal Tüm / Tom, kann es sein das Du was gegen das FWR hast? Ich lese immer nur Meckereien von Dir und stelle fest das wo es nur geht dagegen geschossen wird... :?: An keiner Stelle kann man aber lesen wie es besser gemacht werden könnte... keine konstruktive Kritik..... nur Meckerei..... WO wären wir bitte ohne Streitberger und Co? Sicherlich nicht mehr beim Schießen... Wer hat den die Möglichkeit ins BMI zu gehen und zu verhandeln? Wer wird denn ernst genommen? Wer ist der Gesprächspartner? Wer der Ansprechpartner für die einzelnen Minister? Du wohl kaum.... Streitberger und Co haben viel gemacht, sehr viel in Anbetracht der Ausgangssituation! Was kamen alles für Forderungen nach Erfurt, viele hätten das Ende des privaten Waffenbesitzes bedeutet, wie z.B. # Waffen in den Vereinen lagern # Munitionslager privat begrenzen # GK Waffen die bei Poilzei / Militär sind verbeiten # und so weiter und sofort Bezüglich IPSC gibt es keine Verschlechterung und das letzte Wort mit §7 ist nicht gesprochen. Auch der §37 ist weg und es gibt schlimmeres als das Verbot von MP5 Klonen als Sportwaffe. Ich bin eher mehr der "lesende" Forumsteilnehmer, aber wenn ich manche Sachen verfolge, kann ich mich nicht mehr zurückhalten. Wann machen die ganzen Meckerer und Besserwisser, zu denen ich Dich auch ohne Zweifel zähle, mal was besser? Wann kommen Vorschläge? Jeder meckert am FWR rum, aber nur ca. 30.000 werden für 1,00Euro im Monat Mitglied.... Und das irgendein MdB mehr Infos rausgibt als das FWR heißt garnichts, vielleicht ist das ja nur Taktik um Unruhe bei den Legalwaffenbesitzern reinzubringen - das schafft man damit ganz leicht wenn man sich WO (dem ich seit einiger Zeit fernbleibe) anschaut... Das FWR macht Lobbyarbeit und die wurde noch nie an die große Glocke gehängt... Zusammen mit den Vorschlägen der Verbände ist es eine starke Truppe. Sie wäre sicherlich noch stärker, wenn es mehr Rückhalt gäbe, weniger Querschießer und Unruhestifter. Ich Vertraue dem FWR, bisher wurde ich auch nicht enttäuscht. Gruss
Sledge Hammer Posted July 16, 2003 at 08:32 AM Posted July 16, 2003 at 08:32 AM Ich bitte dringend darum, daß Spannungsverhältnis "Marzi - Gepperth - Streitberger" hier nicht zum Thema zu machen.
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