alter Herr Posted November 9, 2002 at 01:56 PM Share Posted November 9, 2002 at 01:56 PM Hallo, Leute, wie wir nun wissen, tritt am 01.04.2003 das neue Waffengesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird dann auch die gelbe WBK für Sportschützen erweitert werden. Neben den einschüssigen Langwaffen wird es dann auch Repetierer mit gezogenem Lauf, alle (erlaubnispflichtigen) Waffen mit Perkussionszündung und einschüssige Kurzwaffen auf die gelbe WBK geben. Ich persönlich sehe das als einen eindeutigen Vorteil gegenüber dem geltenden Recht an. Was meint Ihr dazu? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted November 9, 2002 at 03:07 PM Share Posted November 9, 2002 at 03:07 PM Jo auf jedenfall, das erspart uns die lästige und Teure sache mit den voreintragen 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted November 9, 2002 at 04:47 PM Share Posted November 9, 2002 at 04:47 PM Hi alter Herr, da hab`ich doch was in Bezug auf dein Posting gefunden Hoffentlich seh`ich das falsch, aber lies selbst : § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze (1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung 1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und 2. die Geeignetheit und E r f o r d e r l i c h k e i t der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind. So, und wer entscheidet nun über die "Erforderlichkeit" ??? Rate mal Oder denkt jemand im Ernst, daß er sich dann auf die "Gelbe" mit Repetierern eindecken kann ? Mein Landesvorstand hat sich nämlich diesbezüglich schon gemeldet. Trotzdem ein schönes Wochenende Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 9, 2002 at 06:03 PM Share Posted November 9, 2002 at 06:03 PM Ääähh...wie wär's denn mit §10 Abs.4 WaffG? "Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von §10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. ... §8 stellt demgegenüber nur die Regelung eines allgemeinen Grundsatzes dar. Die speziellere Regelung (§14 Abs. 4) geht dem vor. M.E. bedeudet das tatsächlich, daß man sich auf die "Gelbe" mit Repetierern eindecken kann. Wird jetzt eindeutig mit Einzellader-Langwaffen, Perkussionswaffen etc. gleichgestellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted November 9, 2002 at 06:10 PM Author Share Posted November 9, 2002 at 06:10 PM Hallo, Klaus & karaya, Ich kann zwar ohne Voreintrag einkaufen, allerdings nur Waffen, die ich auch in meinem Verein (bzw. meinem Verband, je nach dem, wie gut sich der Sachbearbeiter auskennt ) schiessen kann. Ach so, die Erforderlichkeit ergibt sich aus der (genehmigten) Sportordnung des Verbandes. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 9, 2002 at 06:28 PM Share Posted November 9, 2002 at 06:28 PM Ja klar, alter Herr. Da heißt es ja auch "Sportschützen nach Abs.2". Da ist das geregelt, was du sagst. Hast also vollkommen recht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted November 10, 2002 at 02:20 AM Share Posted November 10, 2002 at 02:20 AM --- Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted November 10, 2002 at 08:55 AM Author Share Posted November 10, 2002 at 08:55 AM Hallo, im Zusammenhang mit der gelben WBK ist mir noch eine Fragestellung eingefallen, auf die ich keine befriedigende Antwort finden konnte. Wie sieht es (rein rechtlich) aus, wenn ich mehr als eine Waffe des gleichen Typs erwerben will und es dafür (also für zwei Waffen des gelichen Typs) keine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung gibt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 10, 2002 at 10:42 AM Share Posted November 10, 2002 at 10:42 AM Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich die Frage verstanden habe. Aber wenn du jetzt z.B. die Disziplin "Ordonanzgewehr vor 1945, Repetierer"(gibt's die?) schießt, kannst du m.E. nach §14 Abs. 4 grundsätzlich soviele entsprechende Repetierer kaufen, wie du willst, auch wenn du bei einem entsprechenden Wettkampf nur einen davon verwenden darfst. Aus dem Gesetzestext ergibt sich auch nicht, daß du z.B. nicht zwei 98 k erwerben darfst. (ohne Gewähr) Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted November 10, 2002 at 12:09 PM Share Posted November 10, 2002 at 12:09 PM nachteil? ein beispiel: bisher konnte sich ein dsb-mitglied einen .50bmg einzellader auf "gelbe" holen. mit der neuen gelben ist das nicht mehr möglich, da im dsb kein.50bmg geschossen wird. alle waffen auf der gelben müssen jetzt nämlich der sportordnung des verbandes, in dem man mitglied ist, entsprechen. meine ursprüngliche freude über die "einzellader-kurzwaffe" hielt sich dann auch in grenzen, damit ist wohl die freie pistole in .22lfb gemeint . ich hatte mich schon nach einer contender umgeschaut... 8) vorteil: ein paar dsb-schützen werden jetzt wohl auch in den bds eintreten (müssen). Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 10, 2002 at 12:37 PM Share Posted November 10, 2002 at 12:37 PM Contender = Einzellader-Kurzwaffe; daß der Gesetzgeber vielleicht hauptsächlich an "Freie Pistole" in 22lfB gedacht hat, ändert daran nichts. Wenn das Gesetz den Erwerb nach §14 Abs. 4 auf "Freie" in 22lfB beschränken soll, müßte das wohl auch drinstehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted November 10, 2002 at 01:11 PM Share Posted November 10, 2002 at 01:11 PM ja, aber trotzdem brauch ich eine bds-disziplin, auf die ich mich berufen kann. da käme höchstens "sihouettenschiessen unlimited grosskaliber" infrage: lauf max. 15 zoll, gewicht 2041 g, munition ohne beschränkung . vorausgesetzt, man kann mit nem einzellader starten, da steht nämlich was von 5-schuss-serien. :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 10, 2002 at 01:16 PM Share Posted November 10, 2002 at 01:16 PM Soweit ich weiß, schießen die in "unlimited" alle mit so Contender-mäßigen Dingern. Und "Serie" bedeudet doch nicht, daß man zwischen den einzelnen Schüssen nicht nachladen darf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted November 10, 2002 at 01:22 PM Share Posted November 10, 2002 at 01:22 PM *freu* mein lieblingsbüma "el jefe" hat gesagt, eine 8x57-pistole aus nem 98er system zu bauen sei "kein problem". und nochmal !!!! hat sonst noch jemand interesse? ach ja... vorbild: http://securityarms.com/20010315/galleryfiles/0600/601.htm Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted November 10, 2002 at 01:33 PM Share Posted November 10, 2002 at 01:33 PM --- Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted November 10, 2002 at 01:43 PM Share Posted November 10, 2002 at 01:43 PM Da ist mir der Derringer in .50 BMG doch lieber stimmt. ist definitiv führiger. Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted November 10, 2002 at 01:45 PM Author Share Posted November 10, 2002 at 01:45 PM @karaya: Danke, hoffe, dass Du Recht behältst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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