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Wer schießen will, braucht einen guten Grund


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Wem die Behörden erlauben, eine Waffe zu besitzen und zu tragen

Kamen | Gemessen an der Zahl der Waffenscheine müsste Kamens einziger Büchsenmacher Rudi Wegner eigentlich ein schlechtes Geschäft machen.

Von Johannes Brüne

Denn im vergangenen Jahr registrierte die Kreisverwaltung gerade einmal 13 Waffenscheininhaber im gesamten Kreisgebiet außer Lünen. Ein paar mehr Waffen sind in der Region dann aber doch im Umlauf.

Denn nicht jeder, der ein Gewehr oder eine Pistole sein Eigen nennt, braucht deshalb auch gleich einen Waffenschein. ?Der Waffenschein ist die Erlaubnis zum Mitsichtragen einer Waffe?, erläutert Manfred Becking von der Kreispolizeibehörde. Wer das will, der muss nicht nur beweisen, dass er mit Waffen umgehen kann und zuverlässig ist, also zum Beispiel keine einschlägigen Vorstrafen hat, sondern auch belegen, dass er die Waffe tatsächlich benötigt: ?Für Privatpersonen gibt es da kaum Möglichkeiten?, sagt Becking. Alle Waffenscheininhaber im Kreis sind dann auch Menschen, die das Schießgerät dienstlich benötigen, weil sie zum Beispiel bei einem Wachdienst oder einem Geldtransportunternehmen arbeiten. ?Der Waffenschein berechtigt sie dazu die Waffen während ihrer Dienstzeit zu tragen?, sagt Becking. ?Dazu gehört auch der Weg zur Arbeit.? Beim Freizeitausflug am Wochenende sind Revolver oder Pistole aber auch für professionelle Waffenträger tabu.

Nun gibt es aber auch Menschen, die zwar beruflich nichts mit Waffen zu tun haben, aber trotzdem gelegentlich schießen. Jäger zum Beispiel, die zum wichtigsten Kundenstamm von Wegners Waffengeschäft am Reckhof zählen. Die müssen, bevor sie auf die Pirsch gehen dürfen, die Prüfung für den Jagdschein absolvieren. Wenn sie über den sowie über die Jagderlaubnis in einem Revier verfügen, dürfen sie dort auch eine geladene Waffe tragen und benutzen. Aber eben nur dort: ?Auf dem Weg zum Revier darf die Waffe nicht schussbereit sein?, sagt Becking

Und natürlich darf ein Jäger nicht einfach in Wegners Geschäft kommen, und sich ein Gewehr über de Tresen reichen lassen. Denn wer eine Schusswaffe legal aufbewahren will, der braucht eine Waffenbesitzkarte.

Wer die haben will, muss ebenfalls nachweisen, dass er sachkundig und zuverlässig ist und einen Grund hat, die Waffe zu besitzen ? zum Beispiel, weil er Jäger, Sportschütze oder auch Waffensammler ist. ?Wenn ich eine Besitzkarte habe, darf ich Waffe und Munition kaufen?, erläutert Becking. Aber noch lange nicht mit der Pistole über die Straße spazieren.

Denn das deutsche Waffengesetz ist im Vergleich zum amerikanischen restriktiv. Das macht einen Waffenkauf für Käufer und Verkäufer recht aufwändig. Wegner muss sich nicht nur überzeugen, dass seine Kunden eine Waffenbesitzkarte haben, sondern das Geschäft auch im Waffenbuch dokumentieren: ?Man kann nachschauen, wer hier vor 30 Jahren eine Waffe gekauft hat.?

Quelle = http://www.hellwegeranzeiger.de

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