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"Erfurt" mit Auto möglich !


DirtyHarry

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http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,257460,00.html

Auszug:

KALIFORNIEN

86-Jähriger rast in Markt - acht Tote

Blutbad auf einem Wochenmarkt nahe Los Angeles: Ein 86-jähriger Autofahrer ist im Küstenort Santa Monica durch eine Menschenmenge gerast und hat dabei acht Menschen getötet. Unter den Toten sind fünf Frauen, zwei Männer und ein drei Jahre altes Mädchen.

Santa Monica - Laut Polizei wurden mindestens 45 Menschen verletzt, 15 davon schwer. Der Fahrer sagte der Polizei, er habe nicht stoppen können und möglicherweise das Gas- mit dem Bremspedal verwechselt, wie Polizeichef James T. Butts berichtete

...

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"Euer Ehren" hat recht 8),

neu ist bei diesem Fall vielleicht die hohe Anzahl an Toten und Verletzen. Kann mich nicht erinnern dass das jemals schon so viele Opfer gefordert hat.

Nun, D.H. meint wohl, der Vorfall würde beweisen, daß man von der technischen Seite her auch einen PKW als Werkzeug zur Tötung vieler Menschen einsetzen könnte.

Das stimmt zwar, ist aber nicht gerade neu.

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Oh jeh!!

Iss sich doch alte Weisheit, das man (fast) alles benutzen kann, um anderen Menschen einen Schaden zuzufügen. - Selbst Kosmetikwatte, in den Mund und die Nase des Opfers gestopft hat unangenehme Folgen.

Gut - für Anschläge mit breiter Wirkung muss man schon was anderes benutzen, aber auch hier ist die Auswahl noch famos.

Das Problem ist doch die Denke, mit dem Verbot eines Gegenstandes kann ich Verbrechen verhindern. (Oder jemanden schützen - ob er will oder nicht...)

Es müsste ja jetzt (eher im Falle des Kneipenbesitzers in D, der der Konkurrenz ins Lokal gerast ist) der übliche Aufschrei nach dem Verbot von PKW, oder dem Führerscheineinzug bei Personen ab 85 Jahren folgen (Täter war 86, wenn alle ab 85 keinen Führerschein (PKW) mehr hätten, wäre das nicht passiert...)

Übrigens ist Deutschland ja jetzt wesentlich sicherer, da es ab 25 Jahren Alter ja keine Amokläufer mehr gibt. Und alle, die jünger sind, müssen sich erst untersuchen lassen. Der Arzt kann dann sofort potentielle Täter herausfischen. - Danke WaffG!!, Danke!!

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Viel schlimmer ist es doch für die Bestandschützen unter 25 Jahren, soeine MPU macht locker ca 150-250 Euronen platt, oder man lagert die Waffen aus, die über .22lfB hinausgehen, macht unterm Strich auch Kosten.

Austrag aus der WBK, Auslagern über Jahre????, wer pflegt das Ding????, wer darf es solang verwahren, der Sportkamerad jedenfals nicht, für Vereine sind auch keine Aufbewahrungsmöglichkeiten gegeben, später entstehen neue Eintragungskosten, es bleibt also für mich (meine Meinung) ein Zwang, da sollte eine Sonderregelung greifen, daß alle bestehenden WBK-s einen Bestandschutz haben, (wenn es rechtmäßig ausgestellte WBK-s betrifft.)

Der Überprüfung durch die Behörde, ob Einträge i.O. sind, gerade da , wo nicht alles klar geht (siehe Erfurt), wird sicher kein Schütze widersprechen wollen, sowas muß manchmal sein, um Ordnung zu schaffen, wo vorher keine Ordnung war.

Ist aber immernoch besser, als Menschen zu einem kostenpflichtigen Test zu zwingen.

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Ich wäre auch für die Regelung mit dem alt Bestand, was soll der unsinn mit einem aufgezwungenen Test auf eigene Kosten? Ist sowas nicht anfechtbar? Man wird duch sowas doch quasi als Verdächtiger und Potienteller Täter abgestempelt :evil: Man könnte ja genausogut sagen das jeder Autofahrer unter 25 eine MPU machen muss, oder jeder Politiker bevor er ein Amt übernehmen darf :twisted:

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Vorübergehendes Überlassen an einen anderen Berechtigten ?

Nach dem verquasten Gesetzeswortlaut bringt das aber auch nichts:

§58 Waffg (9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1.

Besitz heißt:

Im Sinne dieses Gesetzes 2.

besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

Der Trick wäre gewesen, am 1. April d.J. die Waffe(n) nachweislich nicht im Besitz gehabt zu haben. Dazu ist es aber nun zu spät.

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Der Trick wäre gewesen, am 1. April d.J. die Waffe(n) nachweislich nicht im Besitz gehabt zu haben. Dazu ist es aber nun zu spät.

Wenn es denn so einfach (gewesen) wäre.

Nach dem Wortlaut ist die Interpretation zwar richtig. Aber es handelt sich offensichtlich um ein sog. Redaktionsversehen, daß im Wege der teleologischen Auslegung, also nach dem Sinn und Zweck der Norm, zu korrigieren ist. Die Vorschrift ist dann so zu lesen, daß derjenige ein Gutachten beibringen muß, der am 1. April eine der einschlägigen Waffen auf seiner WBK eingetragen hatte.

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