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Zündstoff behindert das Wachstum


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Das Munitionsdepot der US-Armee zwischen Böblingen und Schönaich ist der Gemeinde ein Dorn im Auge. Die Schutzzone des explosiven Depots behindert nämlich die Erweiterung des Gewerbegebiets Lange Betten. Deshalb hat die Gemeinde vor einem Jahr Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Für den Schönaicher Bürgermeister Franz Grupp ist es unbegreiflich, "wie man in einem solch dicht besiedelten Gebiet wie unserem so viel so explosives Material lagern kann. Der Kalte Krieg ist doch vorbei." Was genau die US-Armee im Waldstück zwischen Böblingen und Schönaich lagert, weiß Franz Grupp (Bild: Stampe/A) nicht. Hochrechnungen, basierend auf der Größe der Schutzzonen um das Depot, gehen aber von rund 100 000 Kilogramm "massendetonationsfähiger Munition" aus, welches über den Stuttgarter Luftstützpunkt ins Ausland transportiert wird.

"Der Bund", vermutet Grupp, "muss wissen, welche Munition dort aufbewahrt wird." Denn der überprüfe durch die Wehrbereichsverwaltung alle fünf Jahre die Schutzzonen, die das Depot umgeben.

Nur etwa 800 Meter Luftlinie ist das Schönaicher Gewerbegebiet vom engsten, hermetisch abgeriegelten Schutzbereich des Munitionsdepots der Panzerkaserne entfernt.

Etwa ein Drittel der Gemeinde Schönaich liegt im so genannten äußeren Schutzbereich des Munitionsdepot, der sich vom Böblinger Zimmerschlag, über das Seebachtal, den Eisenbahnweg sowie das Schönaicher Schulzentrum erstreckt.

Bauen verboten

Ein Zipfel des Gewerbegebietes an der Elsenhalde in Richtung Schützenhäusle befindet sich, ebenso wie beispielsweise das Böblinger Restmüllheizkraftwerk, in der so genannten engeren Schutzzone. Und hier liegt das größte Problem der Schönaicher. Während in der äußeren Schutzzone Bauwillige beispielsweise in Richtung Herdlauch oder Kelterweg ihre Pläne von der Wehrbereichverwaltung begutachten und genehmigen lassen müssen, was oft zu langwierigen Verzögerungen führt, ist das Bauen im engeren Schutzbereich komplett untersagt.

Mit erheblichen Konsequenzen für Schönaich. "Wir sind dadurch direkt in unserer Planungshoheit eingeschränkt", klagt der Bürgermeister. So sind beispielsweise drei gemeindeeigene Grundstücke nicht bebaubar und fristen ihr Dasein höchstens als Lagerplatz. Zudem ist die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes gefährdet. "Etwa die Hälfte der geplanten Erweiterungsfläche, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, liegt im Bereich des engeren Schutzbereichs", so Grupp.

Das ist auch der Hauptgrund für die Gemeinde, diese Sachlage von Juristen prüfen zu lassen. Im Frühjahr letzten Jahres hat die Gemeinde gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht. "Wir bewegen uns dabei auf sensiblem Gebiet", weiß der Bürgermeister: "Das Nato-Truppen-Statur verpflichtet den Bund, den Amerikanern Flächen zur Verfügung zu stellen."

Am liebsten wäre es Franz Grupp und der Gemeinde, wenn die Amerikaner ihr Munitionsdepot gleich an eine andere Stelle verlegen würden. "Ich sehe keine Notwendigkeit, dass die Munition ausgerechnet hier gelagert werden muss. Die Sicherheit der Panzerkaserne kann zumindest nicht der Grund sein." In Deutschland gebe es sicher geeignetere Gebiete als ein Waldstück in einem so dicht besiedelten Lebensraum. Eine weitere Möglichkeit wäre, das Munitionsdepot so zu verlegen, dass das Schönaicher Industriegebiet nicht mehr betroffen wäre.

Die Klage, für die die Gemeinde das renommierte Anwaltsbüro Dolde und Partner engagiert hat, richtet sich aber ausdrücklich nicht direkt gegen die Amerikaner. "Die US-Armee hat das Recht, hier zu sein", so Franz Grupp, "aber nur so lange der Bund das zulässt. Deshalb geht unsere Klage gezielt gegen den Bund, der uns in unserer Planungshoheit einschränkt."

Langer Rechtsstreit erwartet

Im März 2006 hat Schönaich die Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. In etwa einem halben Jahr, so hofft Grupp, könne man mit einer Verhandlung rechnen. Franz Grupp stellt sich auf einen langwierigen Rechtsstreit ein. Denn auch der Gegner, die Bundesrepublik, geht akribisch zu Werke und hat sich ebenfalls hochkarätigen Rechtsbeistand zur Seite gestellt. "Der Prozess kann Jahre dauern und ich vermute, wir müssen bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen." So lange es keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, ist der Bürgermeister sicher, sähe der Bund auch keine Veranlassung, etwas an der derzeitigen Situation etwas zu ändern.

http://www.szbz.de

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