Geli Posted May 19, 2007 at 06:29 AM Share Posted May 19, 2007 at 06:29 AM Justiz: Verwaltungsgericht sieht berechtigte Zweifel an Nervenstärke und Zuverlässigkeit DARMSTADT-DIEBURG. Bereits ein einziger unzulässiger Schuss kann einen Jäger die Erlaubnis zum Waffenbesitz kosten. Das hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt in einer jetzt veröffentlichten Einzelrichterentscheidung erklärt. Ein in missbräuchlicher Weise abgegebener Schuss mit der Jagdwaffe, so das Gericht, weckt demnach begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Jägers. Dem Rechtsstreit lag die Klage eines Jägers gegen den Landkreis Darmstadt-Dieburg zugrunde. Die Kreisverwaltung hatte ihm Waffenbesitzkarten für seine Jagdwaffen entzogen. Der Jäger hatte nachts von einem Hochsitz aus drei Personen beobachtet, die sich mit Taschenlampen einem ehemaligen Munitionsgelände näherten, das zuletzt durch die US-Streitkräfte genutzt worden war. Als der Jäger die Unbekannten anrief, antworteten diese zwar, ihr genauer Standort war für den Jäger jedoch nicht erkennbar. Der Jäger gab daraufhin einen Warnschuss in die Luft ab. Wegen dieses Vorgangs widerrief der Landkreis die drei Waffenbesitzkarten für den Jäger. Das Darmstädter Gericht bestätigte nun die Auffassung des Kreises, dass der Warnschuss nicht durch das Waffengesetz gedeckt war. Der Schuss sei weder im Rahmen der Jagdausübung abgefeuert worden, noch habe ein Fall von Notwehr oder Notstand vorgelegen. Eine Privatperson dürfe nicht mit Schusswaffeneinsatz polizeiliche Funktionen wahrnehmen. Der Jäger, so das Gericht, habe durch sein Verhalten erkennen lassen, dass er in Konfliktsituationen unter besonderer nervlicher Anspannung nicht so reagiere, wie dies von einem Waffenbesitzer erwartet werden müsse. Bei einem so gravierenden Zwischenfall rechtfertige bereits ein einmaliges Fehlverhalten die Annahme, dass auch in Zukunft ein missbräuchlicher Einsatz von Schusswaffen drohe (Aktenzeichen 5 E 543/06 - 3). http://www.echo-online.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
Internetcommando Posted May 19, 2007 at 02:31 PM Share Posted May 19, 2007 at 02:31 PM finde ich gar nicht mal so falsch. Wer ohne Grund einfach mal Warnschüsse abgibt und meint Polizei spielen zu müssen, der ist auch nicht zuverlässig. Was hätte der Jäger gemacht, wenn die Personen nicht auf den Warnschuss reagieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted May 19, 2007 at 05:46 PM Share Posted May 19, 2007 at 05:46 PM Nächste Fragen: war das in seinem Jagen? Hatte er den Verdacht, daß die Typen wildern wollen? Das geht dann schon in den Jagdschutz hinein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Internetcommando Posted May 19, 2007 at 05:55 PM Share Posted May 19, 2007 at 05:55 PM von Jagdschutz habe ich in dem Artikel nichts gelesen. Deshalb nehme ich auch nicht an, dass derselbige hier tangiert wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
357.mag Posted May 19, 2007 at 06:50 PM Share Posted May 19, 2007 at 06:50 PM Naja aber gleich losballern ist auch nicht das wahre, wo kämen wir da hin wenn jeder Jäger gleich schießt, egal ob in die Luft oder nicht. Und ob es seine Jagd war ist doch eigentlich scheißegal, fakt ist das man nicht gleich schießen darf, zumal die Wälder meist auch frei zugänglich sind. Ich finde die Strafe ok. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted May 19, 2007 at 10:10 PM Share Posted May 19, 2007 at 10:10 PM Ich finde die Strafe ok. Dito. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mwildgruber Posted May 25, 2007 at 12:37 PM Share Posted May 25, 2007 at 12:37 PM Ich finde die Strafe ok. Etwas übertrieben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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