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Die spinnen, die Amis! Part 649.557


Hollowpoint

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Artikel aus dem "Schweinfurter Tagblatt" vom 19.07.2003:

Familienangehörige eines Verstorbenen im US-Bundesstaat New Mexico haben ein Jahr nach dem Begräbnis Klage gegen einen katholischen Pfarrer und die Erzdiözese Sabta Fe eingereicht. Der Priester habe vor der Trauergemeinde gesagt, der 80-jährige Ben Martinez sei ein "lauer Katholik" gewesen und werde "schnurstracks zur Hölle fahren", berichteten US-Zeitungen. Seitdem werde die Familie in ihrer Gemeinde Chama im Norden von Santa Fe sozial geschnitten.

:gaga: :gaga: :gaga: :twisted::twisted::twisted:

Was mal wieder beweist, das man in den USA jeden jederzeit wegen jeder Kleinigkeit verklagen kann!

Seltsamerweise wurde die Klage erst ein Jahr nach dem Ereignis eingereicht.

Sollte es zum Prozess kommen, so müßte nach US-Prozessrecht wohl der liebe Gott und der Teufel als Zeugen vorgeladen werden.

Erst dann könnte abschließend geklärt werden, ob Mr. Martinez wirklich zur Hölle gefahren ist.

In diesem Fall wäre der Priester freizusprechen, weil er ja nichts als die reine Wahrheit über den Verstorbenen gesagt hatte.

Anderenfalls wäre das wohl ein Fall der posthumen üblen Nachrede!

Sollte Mr. God oder seine beiden Stellv. Mr. Jesus H. Christ und Mr. Holy Ghost sowie Mr. Devil nicht zum Gerichtstermin erscheinen, dann riskieren sie eine empfindliche Gefängnisstrafe wegen "Obstruction of Justice".

Sollten sie sich auch noch so tief in ihren Hauptwohnsitzen "Heaven" und "Hell" verkriechen, vor dem FBI und Mr. Ashcroft gibt es kein Entrinnen!!!

:twisted::twisted::twisted:

GRUß

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Ich sag's ja immer: "Amis sind große Kinder". Gut, dass man hier nicht jeden für jedweden Blödsinn auf irre Summen verklagen kann! Wenn man sich überlegt, dass man in den ach so modernen und liberalen USA als Frau ne Anzeige bekommt, wenn am Strand der Tanga zu knapp ist... ts, ts, ts

:aua:

:biglaught: :biglaught: :biglaught:

Ein schönes Wochenende wünscht Cid

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Na ihr werdet euch noch wundern, wegen was man bald in Alteuropa alles verklagt werden kann, sobald dieses obskure Eu-Antidiskriminierungsgesetz durch ist. Dann vergeht einigen hier vielleicht ihre unbegruendete Ueberheblichkeit.

Andererseits...ich freue mich schon, wenn ich alle moeglichen Supermaerkte auf horrende Summen verklagen kann, weil ich mich von Frauenparkplaetzen diskriminiert fuehle

:lol:

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Na ihr werdet euch noch wundern, wegen was man bald in Alteuropa alles verklagt werden kann, sobald dieses obskure Eu-Antidiskriminierungsgesetz durch ist.

Da hast Du absolut recht. Wobei die EU-Version noch relativ harmlos ist. Rot/Grün will das für uns noch erheblich verschärfen.

Das ist eine Sache, vor der man nicht genug warnen kann. Die Folgen werden verheerend sein. Da soll nicht mehr und nicht weniger als die Abschaffung der Privatautonomie bei sehr vielen Rechtsgeschäften in die Wege geleitet werden.

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Es kommt in Europa aber leider nicht an, dass viele dieser Fehlurteile auch in den USA von höheren Gerichten in den USA wieder kassiert werden ... Die Millionen für den heissen Kaffee im MCDonalds wurden nie ausbezahlt, sondern vom nächst höheren Gericht auf ca. 30.000 Dollar gesenkt.

Ich sag's ja immer: "Amis sind große Kinder". Gut, dass man hier nicht jeden für jedweden Blödsinn auf irre Summen verklagen kann! Wenn man sich überlegt, dass man in den ach so modernen und liberalen USA als Frau ne Anzeige bekommt, wenn am Strand der Tanga zu knapp ist... ts, ts, ts

:aua:

:biglaught: :biglaught: :biglaught:

Ein schönes Wochenende wünscht Cid

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Nana, nehmt doch nicht alles so ernst ! Der Priester hat innerhalb seiner Befugnis gesprochen, und was er zu sagen hatte, liegt auch innerhalb seiner Kompetenz. Also wird die Klage wohl einfach vom Richter abgewiesen werden. Bei uns kann jedermann jeden verklagen - aber das bedeutet nicht, dass etwas aus der Sache wird. Oft sind hier die Rechtsanwälte am agieren, weil sie 30 % eines etwaigen Schadenersatzes erhoffen. Manchmal klappts, und manchmal eben nicht...

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Bei uns kann jedermann jeden verklagen...

Bei uns auch, aber ob man gewinnt, ist eine andere Frage, ebenso wie in den USA.

Allerdings muß man bei uns die gesamten Kosten - also auch die Anwaltskosten des Gegners - tragen, wenn man verliert.

In den USA trägt jeder die eigenen Kosten, und Anwälte nehmen oft Erfolgshonorare: Wenn man dann verliert muß der Gegner seinen Anwalt trotzdem selber zahlen und der eigene Anwalt will kein Geld, wegen des Erfolgshonorars.

Trotzdem gibt's hier auch eine ganze Menge völlig unsinniger Klagen.

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In diesem Falle wird man allerdings kaum einen Verteidiger/Anwalt einspannen, weil der Richter die Klage abweisen wird.

Leider ist das System so, dass viele Firmen, die verklagt werden, lieber blechen, ehe die Sache ueberhaupt vor das Gericht kommt. Es ist naemlich billiger, eine Abfindung (wie unberechtigt auch) zu zahlen, statt die Sache durch die Instanzen zu treiben.

Die Angelegenheit wird hier viel diskutiert und es wird Aenderung gefordert, aber es schleppt sich dahin, weil ja sehr viele Politiker auch Rechtsanwaelte sind und daher ein gesundes Interesse an den bestehenden Missverhaeltnissen haben !

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  • 3 years later...

Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein

Die Berufungsverhandlung[1] zur Betreiberhaftung für Webforen vor dem hanseatischen Oberlandesgericht (OLG[2]) in Hamburg endete mit einem Teilerfolg für den Heise Zeitschriften Verlag. Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen[3] von heise online erheblich ein.

Nach den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei den Foren des Verlags um einen Mediendienst, für den grundsätzlich eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 und 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) gilt. Demzufolge sind Betreiber nicht verpflichtet, ihre Webforen auf potenzielle Rechtsverstöße hin zu kontrollieren. Eine solche Pflicht entstehe jedoch, wenn der Betreiber konkret Kenntniss von Rechtsverstößen erlangt. Ansonsten bestehe die Gefahr eines "Schutzvakuums" für den in seinen Rechten Verletzten, da der eigentliche Rechtsverletzer nur schwer ermittelt werden kann.

Eine schriftliche Urteilsbegründung zu dem Verfügungsverfahren will die Kammer binnen weniger Tage vorlegen. Nach Eingang der Begründung wird der Verlag entscheiden, ob er in der Sache weitere Rechtsmittel einlegt und ein Hauptsacheverfahren anstrengt. (hob[4]/c't) /

(anw[5]/c't) (anw/c't)

--------------------------------------------------------------------------------

URL dieses Artikels:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116

Links in diesem Artikel:

[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/76996

[2] http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/oberlandesgericht/start.html

[3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026

[4] mailto:hob@ct.heise.de

[5] mailto:anw@ct.heise.de

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