sniper Posted June 6, 2007 at 06:05 AM Share Posted June 6, 2007 at 06:05 AM Verwaltungsrecht: Nur wer zehn Jahre "clean" ist, darf Waffen behalten Einem Mann, der in den Jahren 1992 bis 1994 fünf Waffenbesitzkarten nebst zugehöriger Munitionserwerbsberechtigung erhalten hat, kann die Besitzberechtigung wieder entzogen werden, nachdem 2002 ein Gesetz in Kraft getreten ist, das vorschreibt, dass Bürger nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Besitz von Waffen haben, wenn sie rechtskräftig wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind und seit der (letzten) Verurteilung "zehn Jahre noch nicht verstrichen sind" (hier wurde der Mann nach Erhalt der Waffen strafrechtlich verurteilt). Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die 10-Jahres-Regel auch dann gilt, wenn die Verurteilung bereits vor dem In-Kraft-Treten des verschärften Gesetzes lag. (Bundesverwaltungsgericht, 6 C 24/06) http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1047876 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Internetcommando Posted June 6, 2007 at 08:13 PM Share Posted June 6, 2007 at 08:13 PM für mich klingt das nach einem rückwirkenden Gesetz. Und sowas ist eigentlich durch das Rückwirkungsverbot aus dem Grundgesetz verboten Insofern ist für mich die Entscheidung nicht so ganz wirklich verständlich Link to comment Share on other sites More sharing options...
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