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Geschoss durchschlägt Auge von 17-Jährigem


357.mag

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Das Spiel mit einem Luftgewehr hat für einen 17-Jährigen in Groß-Buchholz ein dramatisches Ende gefunden: Als sein Freund die Waffe auf ihn richtete, löste sich ein Schuss.

Das Projektil durchdrang das Auge des Jugendlichen und blieb im Kopf stecken. Der junge Mann wurde am Dienstagabend notoperiert.

Wie die Polizei mitteilte, waren der 17-Jährige und sein ein Jahr älterer Freund gegen 11.40 Uhr zu Besuch bei einem Freund, der in der Schierholzstraße wohnt ? der 20-jährige Mieter soll zur Unglückszeit aber nicht da gewesen sein. Die beiden jungen Männer entdeckten das Luftgewehr in einem Kleiderschrank. Sie begannen damit zu hantieren und zielten zum Spaß auf den jeweils anderen. Als der 18-Jährige die Waffe auf den Kopf seines Freundes richtete, löste sich ein Schuss. Das Projektil durchschlug das linke Auge des Jugendlichen ? er sackte zu Boden. Der Schütze verständigte den Rettungsdienst, der den Verletzten in die Medizinische Hochschule brachte. Nach Angaben der Ärzte hatte das Geschoss das Auge glatt durchschlagen und war im Kopf stecken geblieben. Der 17-Jährige sollte am Abend in der Augenklinik notoperiert werden, um das Projektil zu entfernen. Ob es eine Chance gab, das Auge zu retten, war unklar.

Die Polizei beschlagnahmte die Waffe. Ihren Angaben nach handelt es sich um eine in Russland gefertigte Luftdruckwaffe des Typs NX-61 mit dem Kaliber 4,5 Millimeter. Erwachsenen ist es erlaubt, eine derartige Waffe zu erwerben und zu besitzen ? sie muss aber mit einem ?F? in einem Fünfeck speziell gekennzeichnet sein, was bei dem Luftgewehr des 20-Jährigen der Fall ist. Nur um die Waffe in der Öffentlichkeit tragen zu dürfen, ist ein Waffenschein Pflicht. ?Grundsätzlich sollte man keine Schusswaffen auf Menschen richten, das gilt auch, wenn man sich sicher ist, dass sie nicht geladen ist?, warnte Polizeisprecher Lars Beringer. Gegen den 18-Jährigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Sonja Fröhlich http://www.haz.de

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