duzz6 Posted July 3, 2007 at 09:22 PM Share Posted July 3, 2007 at 09:22 PM Hallo Gibt es eigentlich hier in NRW einen WBK Krasch Lehrgang so das ich nicht unbedngt 1 Jahr erst mal in einem Verein sein muß ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
357.mag Posted July 3, 2007 at 09:33 PM Share Posted July 3, 2007 at 09:33 PM WBK Krasch Lehrgang Für was soll es zur WBK einen Lehrgang geben ??? Eine WBK ist ein Dokument das bestätigt das du berechtigt bist Schusswaffen zu besitzen. Nur das du zu diesem Dokument kommst benötigt man eine Waffensachkundeprüfung. Der Weg dazu ist hier im Forum " WBK " ausführlich beschrieben. Aber es kurz zu machen, du brauchst für die Sachkunde und auch für die WBK nicht unbedingt einen Verein, du musst nur eine Bestätigung nachweisen das du regelmäßig an einem Schießtraining teilnimmst, das kann man auch als Gastschütze bekunden. Nur um an eine WBK zu kommen brauchst du einen Bedürfnisnachweis, dazu braucht man allerdings auch keinen Verein, aber du musst in einem der Dachverbände als Mitglied angemeldet sein, den nur ein Dachverband kann dir eine Bescheinigung zum Erwerb von Schusswaffen austellen. Bedürfnis nach § 8 Waffengesetz Der Antragsteller muss ein Bedürfnis (einen vernünftigen Grund) für den Waffenerwerb nachweisen. Das Bedürfnis kann sich auf die Jagdausübung, das Sportschießen, in besonderen Fällen auf den Selbstschutz, das Sammeln von Waffen und die Tätigkeit von Waffensachverständigen beziehen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Bedürfnisse sind für die Gruppen der Jäger in § 13 Waffengesetz, für die Sportschützen in § 8 Waffengesetz, für die Waffensammler in § 17 Waffengesetz und für die Sachverständigen in § 18 Waffengesetz speziell geregelt. Die ?Grüne Waffenbesitzkarte? Die ?Grüne Waffenbesitzkarte? wird nach § 10 Waffengesetz erteilt. Für Jäger in Verbindung mit § 13 Waffengesetz und für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes in Verbindung mit § 14 Waffengesetz. In die ?Grüne Waffenbesitzkarte? können alle Arten von genehmigungspflichtigen und nicht verbotenen Waffen eingetragen werden. Jedoch muss jede Waffe vor dem Erwerb bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt werden. Diese beantragte Waffe wird dann vor dem Erwerb in die ?Grüne Waffenbesitzkarte? eingetragen. Eine Ausnahme gilt für Jäger als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines. Diese Jäger dürfen Langwaffen nach § 13 Abs. 3 Waffengesetz ohne Genehmigung erwerben und müssen diese Waffen lediglich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Für mehr Infos würde ich ein Nachlesen im "WBK Forum" empfehlen, dort ist alles genau beschrieben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted July 3, 2007 at 10:38 PM Share Posted July 3, 2007 at 10:38 PM Hallo Gibt es eigentlich hier in NRW einen WBK Krasch Lehrgang so das ich nicht unbedngt 1 Jahr erst mal in einem Verein sein muß ? Kurzform: Nein. Und das ist auch gut so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now