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21 Pistolen in Frankfurter Flughafen sichergestellt


357.mag

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Zollbeamte haben am Frankfurter Flughafen in zwei voneinander unabhängigen Fällen insgesamt 21 Pistolen sichergestellt. Die für den Transport der Waffen erforderlichen Genehmigungen lagen nicht vor.

Im ersten Fall reiste ein Montenegriner am 23. Mai 2007 über den Frankfurter Flughafen ein. In seinem Reisegepäck wurde eine hochwertige halbautomatische Sportpistole "Grand Master", Kaliber ".38 Super" sowie dazugehörige 60 Schuss Munition vorgefunden. Nach eigenen Angaben wollte er zu einer Schießsportveranstaltung nach Philippsburg in der Nähe von Karlsruhe reisen. Weil der 47-Jährige nicht im Besitz des vorgeschriebenen Erlaubnisscheines war, wurden Waffe und Munition sichergestellt und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Zu seiner Entschuldigung gab der Mann an, er sei schon mehrfach in Deutschland zu Schießsportveranstaltungen gewesen, sei aber noch nie nach einer waffenrechtlichen Erlaubnis gefragt worden.

Ob Waffe und Munition nun eingezogen werden und er zudem eine Geldstrafe erhält, müssen Staatsanwaltschaft und Gericht entscheiden.

Am 02. Juli 2007 wurden im Frachtbereich des Flughafens 20 Pistolen der Marke "Glock" sichergestellt.

Nach ersten Ermittlungen des Zollfahndungsamts wurden die Waffen durch eine österreichische Spedition auf dem Landweg von Wien nach Frankfurt gebracht. Von hier aus sollten die Waffen per Luftfracht nach Sambia, einem Krisengebiet in Südafrika, ausgeführt werden. Vermutlich wurde diese Variante deshalb gewählt, weil es keine direkte Flugverbindung Wien/Sambia gibt.

Aufgrund der auch hier fehlenden waffenrechtlichen Erlaubnis wurden die 20 Pistolen sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Rechtlicher Hintergrund

Für den Transport oder die Mitnahme von Waffen und Munition aus dem Ausland nach Deutschland (gilt auch für die Durchfuhr) sind die Vorschriften des Waffengesetzes zu beachten.

Es muss zunächst eine Berechtigung vorliegen, wonach der Waffenbesitzer (z.B. Sportschütze, Jäger) im legalen Besitz der Waffe ist. In Deutschland würde man von einer Waffenbesitzkarte sprechen. Mit dieser Genehmigung ist bei der zuständigen deutschen Behörde ein Erlaubnisschein für das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen und Munition zu beantragen. Die zuständige Behörde ist das Landratsamt, die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt, in dessen Zuständigkeit etwa eine Schießsportveranstaltung stattfindet.

Mit dem Erlaubnisschein, der Waffenbesitzkarte und den Waffen bzw. der Munition begibt sich der Verbringer zur ersten inländischen Zoll- oder Polizeistelle und meldet dort die Beförderung an.

Nun steht dem offiziellen und regulären Transport nichts mehr im Wege.

Von dieser Erlaubnispflicht sind Jäger und Sportschützen unter bestimmten Voraussetzungen befreit, sofern sie ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben. Auskünfte erteilen die Ordnungsbehörden.

http://www.yoome.de/news.7915.html#head

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Als die SPD noch dran war, hat der deSTRUCKtor massenweise ladenneue G3 verschrotten lassen. Ganze Arsenalreserven wurden in die Presse gekippt. Hätte man alles demilitarisieren und verkaufen können. War auch schon mal hier irgendwo gepostet, im DWJ stand auch ein großer Artikel dazu.

Aber lest Euch die Präambel des WaffG durch, die ich meinem Post zu Grunde legte, wo es so schön heißt :"...die Zahl der Waffen im Volk zu minimieren ..." oder "...auf ein Mindesdtmaß zu begrenzen..." oder so ähnlich.

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