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Waffenerwerb auch ohne Dachverband möglich ?


sniper

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Hallo an alle, jetzt habe ich mal eine Frage an alle.

Die Streitfrage: Man ist in einem Schützenverein für Großkaliber, es ist ein kleiner Verein mit 10 Mitglieder, der Verein ist bei keinem Dachverband, trotzdem gibt es doch die Möglichkeit ohne das der Verein oder man selber in einem Dachverband gemeldet ist eine WBK bzw seine erst Waffen, also einen Revolver und eine Pistole eingetragen zu bekommen.

Ich habe aber mal irgendwo gelesen das es auch ohne Dachverband eine Möglichkeit gibt seine WBK zu bekommen.

THX schon mal für die Antworten

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Aber auch der § 8 des Waffg schreibt einen Dachverband vor

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung 1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller 1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Und er schreibt ja das der Verein keinem Dachverband angehört. PDT_Armataz_01_18

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Aber auch der § 8 des Waffg schreibt einen Dachverband vor.

Das ist Juristendeutsch, also bitte genau lesen.

Das WaffG macht es Mitgliedern eines Vereins, der wiederum Mitglied eines Dachverbandes ist, besonders einfach ein Bedürfnis zu begründen.

Was aber nicht heisst, dass es nicht auch ohne geht. Dann halt mit ganz individueller Schwierigkeit, sein sportliches Bedürfnis dem SB gegenüber glaubhaft darzulegen.

Schiessnachweis in Form eines Schiessbuches ist allerdings erforderlich.

Gemäß WaffG ist der Nachweis einer regelmässigen schiesssportlichen Betätigung nur für Schiesssportverbände und innerhalb der ersten drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis notwendig. Was die Verbände dann tatsächlich daraus machen, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.

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Sagen wir mal so, wenn ich ein Mitglied habe das schon 1 Jahr im verein ist, regelmäßig schießt, dürfte doch sein Bedürfnis geklärt sein, oder ??

Njein.

Mir gegenüber sicherlich, dem Gesetzgeber und seinen ausführenden Organen gegenüber halt nicht.

Ein "Bedürfnis" definiert sich i.S.d. WaffG (§14) darüber, dass eine Schusswaffe in der genehmigten Sportordnung eines zugelassenen Schiesssportverbandes für eine bestimmte Disziplin zugelassen und erforderlich ist.

D.h. auch ein Verbands- und Vereinsloser Sportschütze ist von den Verbänden indirekt abhängig, indem er nachweisen muss, dass er an den Wettkämpfen einer bestimmten Disziplin in der die gewünschte Waffe zugelassen und erforderlich ist teilnehmen wird und auch teilnehmen darf.

Andernfalls hat er als Sportschütze kein Bedürfnis, eine Schusswaffe zu besitzen.

Nur "bin im Verein, gehe regelmässig schiessen, will haben" ist halt i.S.d. WaffG kein gültiges Bedürfnis... PDT_Armataz_01_20

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