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Der Hüter der Mordinstrumente


Veteran

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Kerpen - Die Walther PPK mit dem Pappschild K 15 hat nicht mehr lange. Noch ein Tag, dann geht Hans J. Rösgen mit der Pistole auf die letzte Fahrt. Objekt K 15 wurde ebenso wie drei Gewehre im Nachlass eines Verstorbenen entdeckt, die Endstation der Feuerwaffen-Sammlung lautet abgekürzt ZPD, Zentrale Polizeitechnische Dienste in Wuppertal. Voraussichtlich im Hochofen, so erläutert Rösgen, werden die Schusswaffen enden - die Hinterbliebenen haben die Vernichtung gewünscht.

Alltag für Hans J. Rösgen, Experte bei der Waffenrechtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Die wirkt seit Anfang dieses Jahres in der Polizeiinspektion Mitte an der Kerpener Philipp-Schneider-Straße mit drei Volltags- und zwei Teilzeitkräften und wacht im dritten Obergeschoss auch über die Umsetzung von Sprengstoff- und Versammlungsrecht.

In Rösgens Büro zeigt ein Kalenderblatt Signalpistolen aus aller Welt, nicht unbedingt repräsentativ für seine Arbeit, aber auch ein Teil davon. Genauso wie die Palette von Schusswaffen, die in der dreifach alarmgesicherten Spezialkammer lagert.

12 500 Sportschützen, Jäger und übrige Waffenbesitzer gibt es im Rhein-Erft-Kreis. Sie haben also eine Waffenbesitzkarte und dürfen Waffen in den eigenen vier Wänden aufbewahren. Unter rigiden Vorschriften, die 2002 nach dem Massaker an der Schule in Erfurt noch einmal verschärft wurden. Jeder Besitzer ist, wie Rösgen betont, unaufgefordert dazu verpflichtet, diese Vorkehrungen zu treffen - sonst drohen ein Bußgeld und der Entzug der Waffenbesitzkarte.

Eine beunruhigende Schätzung besagt, dass sich zu der Zahl von autorisierten und registrierten eine Dunkelziffer von noch einmal so vielen illegalen Waffenbesitzern gesellt - durch Globalisierung und Öffnung der Grenzen, aus ehemaligen Krisengebieten strömen die Mordinstrumente vermehrt ins Land, wie Rösgen erzählt. ?Es werden immer wieder Waffen gefunden, die nicht angemeldet waren.? Strafrechtliche Konsequenzen sind die Folge. Der Finder einer Waffe ist übrigens per Gesetz verpflichtet, ?unverzüglich? die Behörde zu informieren - daraus weist Rösgen besonders hin.

?So wenig Waffen wie möglich im Volk?, ist, wie Rösgen sagt, ein Grundsatz des Gesetzgebers. Bis vor 35 Jahren allerdings hatte ein ganz anderer Ton geherrscht: Gewehre etwa konnten bis dahin ohne Auflagen erworben werden - und als 1972 die Besitzer aufgefordert wurden, sich zu melden, erhielt jeder nachträglich eine Ermächtigung.

Erben dürfen keine Munition kaufen

Wie sie auch heutzutage noch Erben solcher Besitztümer ausgestellt wird, ohne dass sie wie Neukäufer ein Bedürfnis nachweisen müssen. Munition erwerben dürfen die Erben allerdings nicht - und auch die sichere Aufbewahrung muss nachgewiesen sein. Altbesitz werden diese Stücke aus der Vergangenheit genannt.

Ein dichtes Geflecht von Paragrafen regelt mittlerweile den Umgang vom Jagdmesser bis zum -gewehr - und doch fängt bei der Umsetzung des Waffengesetzes von 2002 ein Teil der Probleme erst an. Denn, wie Rösgen schildert: Eine Bundesverwaltungsvorschrift für das Gesetzeswerk - einfach gesprochen eine Anleitung für Behörden, wie die Paragrafen im Zweifelsfall auszulegen sind - gibt es immer noch nicht. So regiert in einigen Teilen juristische Unschärfe. Etwa bei dem Streitpunkt, wie viele Waffenarten Sportschützen erwerben dürfen: ?Es gab schon unterschiedliche Gerichtsurteile.? Rösgen setzt auf den anstehenden Überarbeitungsentwurf für mehr Klarheit. Je komplizierter die Bestimmungen, desto mehr Anfragen kommen auf ihn und die Kollegen zu. Die ohnehin schon ausgelastet sind.

Was laut dem Beamten ganz in der Novelle von 2002 fehlt, ist eine Regelung gegen die Nachbildung täuschend echt aussehender, automatischer Kriegswaffen. Solche in einer Soft-Air-Version dürfen derzeit sogar an Kinder verkauft werden. Das kann verhängnisvolle Folgen haben: 2000 erschossen Beamte einen Behinderten in Ulm, weil sie sich von seiner Nachbildung bedroht fühlten. ?Auch ein Fachmann kann das kaum unterscheiden?, sagt Rösgen. Demzufolge landen sie zuhauf bei Rösgen und Kollegen und bedeuten zusätzliche Arbeit.

Echt ist die Walther PPK, die Rösgen nach Wuppertal transportiert, auf jeden Fall. Aber nicht alle Objekte in seinem Gepäck haben Tötungspotenzial. Mit auf die Reise geht auch eine Beretta, übrigens in frühen Ian-Fleming-Romanen die Lieblingswaffe von 007, bis er auf die Walther umsattelte. Die Beretta bei der Waffenrechtsbehörde wäre für Bonds harten Alltag jedoch nur begrenzt tauglich: Die Nachbildung made in China gibt nur Feuer. Sonst nichts. Aber der legendäre Geheimdienstler hätte dafür wohl auch Verwendung gehabt.

http://www.rundschau-online.de

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Typischer neudeutscher Journalismus :kotz: , Halbwahrheiten, Polemik, obwohl im Gegensatz zu anderen noch etwas Sachlichkeit vorhanden ist. Aber nicht viel.

Das aber auf diese Weise kulturhistorisch bedeutsame Güter vernichtet werden, scheint keinen zu interessieren. Es geht ja um tie pösen, pösen Waffen, da ist jedes Mittel recht.

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