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Waffe bei Polizei abgegeben – trotzdem gibt es eine Strafanzeige


Jägermeister

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vor 8 Stunden, Jägermeister sagte:

Bei Straftaten gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Bei OWi‘s schon.

Mittlerweile werden Polis ja immer mehr zu Denunzianten gegen und zur Bespitzelung von Kollegen erzogen, deshalb geht Sowas heute nicht mehr so einfach.

Früher hätte man das dann beispielsweise entweder so gemacht, daß ein Bericht geschrieben wurde, man hätte die Wumme bei Öpchen in der Wohnung abgeholt oder man hätte Öpchen mit der Wumme wieder heimgeschickt, mit der Maßgabe, danach einfach bei der Polizei anzurufen und das Teil hochoffiziell abholen zu lassen.

Man kennt ja so einige pensionierte Polis ...

Grüße

Iggy

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vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Bei Straftaten gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Bei OWi‘s schon.

Was den Laien erstaunt, bei den Dingen, die, ziemlich öffentlich, im Untergrund des Frankfurter Bahnhofs, oder dem Vernehmen nach im Görlitzer Park in Berlin so ablaufen.

Aber zur Sache: Jetzt nehmen wir einmal an Opa hätte den Scherzartikel in einem verschlossenen Behältnis transportiert.(drei Sekunden, drei Handgriffe) Wie stellt sich die Sache dann dar?

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vor 2 Stunden, johann sagte:

Soweit es die deutsche Polizei betrifft ja.

Dann hätte ich da mal eine Frage: Welche "Spielregeln" verbieten denn ein "gesetzeskonformes Protokoll", um einen alten im WaRe unbedarften 71jährigen zu schützen (war das nicht eine der Aufgaben der Polizei?)?

Oder sind es die "Spielregeln", nach denen man "Punkte sammelt", um den nächsten Dienstgrad auch ganz sicher zu bekommen?

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vor 2 Stunden, Glockologe sagte:

Ich gebe gerne zu, kaum was über die bayerische Polizei zu wissen, aber ich könnte Bücher damit füllen, mit welcher Kreativität Polizisten in Hessen und Rheinland-Pfalz Straftaten wegdiskutieren können.

Davon bin ich überzeugt, das ändert aber nichts an der Tatsache dass Straftaten durch die Polizei verfolgt werden müssen und das nichtverfolgen eine Straftat darstellt.

 

vor 3 Stunden, Der Reservist sagte:

Dann hätte ich da mal eine Frage: Welche "Spielregeln" verbieten denn ein "gesetzeskonformes Protokoll", um einen alten im WaRe unbedarften 71jährigen zu schützen (war das nicht eine der Aufgaben der Polizei?)

Die Polizei hat nun mal die Aufgabe Straftaten zu verfolgen, d.h. den Sachverhalt so wie er tatsächlich geschehen ist zu ermitteln und der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Rechtsberatung, Fälschung von Unterlagen was Du anscheinend als "gesetzeskonform" bezeichnest ist nicht die Aufgabe der Polizei sondern dann eine Straftat.

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Und die ständigen Rechtsbeugungen durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz, wenn wieder Mal linke Chaoten massig Straftaten begehen (wie gerade aktuell "Extinction Rebellion") und es wird NICHTS dagegen unternommen.

Keine Räumung der blockieren Straßen, keine Festnahmen, keine Ermittlungen, kein garnix.

Einfach nur ein rechtsfreier Raum.

 

GRUẞ

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vor 16 Minuten, Hollowpoint sagte:

Und die ständigen Rechtsbeugungen durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz, wenn wieder Mal linke Chaoten massig Straftaten begehen (wie gerade aktuell "Extinction Rebellion") und es wird NICHTS dagegen unternommen.

Keine Räumung der blockieren Straßen, keine Festnahmen, keine Ermittlungen, kein garnix.

Einfach nur ein rechtsfreier Raum.

 

GRUẞ

Hast du nett formuliert.

Vermummungsverbot existiert nur auf dem Papier; die können vermummt vor der Polizeikette entlang marschieren - passiert nix.

 

Diese Doppelmoral ist einfach nur noch zu Kotzen.

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johann könnte jetzt argumentieren, daß ein Unrecht nicht ein anderes aufhebt.

 

Wo ich dagegenhalten würde, daß dies mangels Kausalität nicht zieht.

Recht hätte er falls er anführt, das Beides eine Straftat ist.

Nur:

- der alte Mann hat eindeutig in Verbotsirrtum gehandelt.

- ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot ist meist eine Straftat um die Identifikation beim Begehen einer weiteren Straftat zu Verschleiern.

 

Es besteht halt das ungute Gefühl, daß Opa Stimpfelhuber leichter zu beamtshandeln ist als der 20jährige Antifa Kevin mit drei Dutzend Komplizen.

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