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Waffe bei Polizei abgegeben – trotzdem gibt es eine Strafanzeige


Jägermeister

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vor 3 Minuten, Glockologe sagte:

.Nur:

- der alte Mann hat eindeutig in Verbotsirrtum gehandelt.

Da magst Du durchaus Recht haben, aber das hat nicht der amtshandelnde Angehörige der Exekutive zu entscheiden sondern  der Vorgang ist der zuständige Staatsanwaltschaft vorzulegen die dann das Verfahren einstellen kann.

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Eigentlich wäre es Sache der Justiz, einen derartigen Sachverhalt (wenn ihn die Polizei schon anzeigen muß) mit AUGENMAß zu würdigen.

Es spricht nix dagegen, den Opa vor Gericht zu ermahnen, ihn eines Besseren zu belehren und wegen geringer Schuld von einer Bestrafung abzusehen.

Ziel erreicht, Opa wird sicher nie wieder eine Waffe selbst zur Polizei tragen, sondern selbige von der Polizei zu Hause abholen lassen.

Nach einer typisch deutschen Maximalbestrafung des alten Herren wird der, falls er mal wieder eine Waffe finden sollte, diese einfach behalten oder sie illegal verkaufen. Wäre das etwa besser?!?

 

GRUß 

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vor 2 Stunden, Hollowpoint sagte:

Eigentlich wäre es Sache der Justiz, einen derartigen Sachverhalt (wenn ihn die Polizei schon anzeigen muß) mit AUGENMAß zu würdigen.

Wer sagt denn dass der Vorgang überhaupt vor den Richter kommt, wahrscheinlicher wird Vorgang von der Staatsanwaltschaft eingestellt und Polizei und StA können einen erledigten Fall abhaken.

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vor 4 Minuten, Gunfire sagte:

Man sollte immer mit der Dienstgeilheit deutscher Staatsanwälte rechnen.

Grüße

Gunfire

Du kennst Dich da sicher besser aus, aber ich habe schon öfters aus glaubhafter Quelle gehört dass es bei den Behörden um abgearbeitete Vorgänge und nicht wie im amerikanischen Lehrfilm um gewonnene Prozesse. 

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vor 1 Stunde, Gunfire sagte:

Man sollte immer mit der Dienstgeilheit deutscher Staatsanwälte rechnen.

Mir hat ein befreundeter Anwalt mal erzählt, die Staatsanwaltschaft hat eigentlich genauso "zugunsten des Verdächtigen" wie "gegen den Verdächtigen" zu ermitteln.

Wird aber wohl oft im Eifer des Gefechts gerne übersehen. :bninja:

Grüße

Iggy

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ich kenn deutsche Polizei so, dass man als Vergewaltigungsopfer beim Versuch eine Strafanzeige gegen die Täter zu erstatten, des Geländes verwiesen wird. Ein halbes Jahr später wird einem dann vom SEK unter fadenscheinigen Vorwänden die Tür eingetreten. Auf die Forderung nach Schadenersatz kommt dann die Strafanzeige der Bullen, die 11 Zeugen anführen, dass die Haustüre der Ramme freiwillig Platz gemacht hätte und daher kein Schaden entstanden sei und die angeführten 2500€ Schaden ein Betrugsversuch wären.

Ich traue deutschen Volkspolizisten gar nicht.

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