johann Posted October 7, 2019 at 03:58 PM Share Posted October 7, 2019 at 03:58 PM vor 3 Minuten, Glockologe sagte: .Nur: - der alte Mann hat eindeutig in Verbotsirrtum gehandelt. Da magst Du durchaus Recht haben, aber das hat nicht der amtshandelnde Angehörige der Exekutive zu entscheiden sondern der Vorgang ist der zuständige Staatsanwaltschaft vorzulegen die dann das Verfahren einstellen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted October 7, 2019 at 04:10 PM Share Posted October 7, 2019 at 04:10 PM Vorschrift ist Vorschrift. Wie schon einige Mitforisten darlegten, fiele es wesentlich leichter dem zuzustimmen, wenn nicht offensichtlich unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden würden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted October 7, 2019 at 04:18 PM Share Posted October 7, 2019 at 04:18 PM Eigentlich wäre es Sache der Justiz, einen derartigen Sachverhalt (wenn ihn die Polizei schon anzeigen muß) mit AUGENMAß zu würdigen. Es spricht nix dagegen, den Opa vor Gericht zu ermahnen, ihn eines Besseren zu belehren und wegen geringer Schuld von einer Bestrafung abzusehen. Ziel erreicht, Opa wird sicher nie wieder eine Waffe selbst zur Polizei tragen, sondern selbige von der Polizei zu Hause abholen lassen. Nach einer typisch deutschen Maximalbestrafung des alten Herren wird der, falls er mal wieder eine Waffe finden sollte, diese einfach behalten oder sie illegal verkaufen. Wäre das etwa besser?!? GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted October 7, 2019 at 04:35 PM Share Posted October 7, 2019 at 04:35 PM vor 2 Stunden, Hollowpoint sagte: Eigentlich wäre es Sache der Justiz, einen derartigen Sachverhalt (wenn ihn die Polizei schon anzeigen muß) mit AUGENMAß zu würdigen. Wer sagt denn dass der Vorgang überhaupt vor den Richter kommt, wahrscheinlicher wird Vorgang von der Staatsanwaltschaft eingestellt und Polizei und StA können einen erledigten Fall abhaken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted October 7, 2019 at 04:36 PM Share Posted October 7, 2019 at 04:36 PM Just now, johann sagte: Wer sagt denn dass der Vorgang überhaupt vor den Richter kommt, wahrscheinlicher wird Vorgang von der Staatsanwaltschaft eingestellt und Polizei und StA können einen erledigten Fall abhaken. Wäre mir genauso recht. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted October 7, 2019 at 04:44 PM Share Posted October 7, 2019 at 04:44 PM Man sollte immer mit der Dienstgeilheit deutscher Staatsanwälte rechnen. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
johann Posted October 7, 2019 at 04:52 PM Share Posted October 7, 2019 at 04:52 PM vor 4 Minuten, Gunfire sagte: Man sollte immer mit der Dienstgeilheit deutscher Staatsanwälte rechnen. Grüße Gunfire Du kennst Dich da sicher besser aus, aber ich habe schon öfters aus glaubhafter Quelle gehört dass es bei den Behörden um abgearbeitete Vorgänge und nicht wie im amerikanischen Lehrfilm um gewonnene Prozesse. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted October 7, 2019 at 04:59 PM Share Posted October 7, 2019 at 04:59 PM vor 1 Stunde, Gunfire sagte: Man sollte immer mit der Dienstgeilheit deutscher Staatsanwälte rechnen. Mir hat ein befreundeter Anwalt mal erzählt, die Staatsanwaltschaft hat eigentlich genauso "zugunsten des Verdächtigen" wie "gegen den Verdächtigen" zu ermitteln. Wird aber wohl oft im Eifer des Gefechts gerne übersehen. Grüße Iggy 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 7, 2019 at 05:42 PM Share Posted October 7, 2019 at 05:42 PM ich kenn deutsche Polizei so, dass man als Vergewaltigungsopfer beim Versuch eine Strafanzeige gegen die Täter zu erstatten, des Geländes verwiesen wird. Ein halbes Jahr später wird einem dann vom SEK unter fadenscheinigen Vorwänden die Tür eingetreten. Auf die Forderung nach Schadenersatz kommt dann die Strafanzeige der Bullen, die 11 Zeugen anführen, dass die Haustüre der Ramme freiwillig Platz gemacht hätte und daher kein Schaden entstanden sei und die angeführten 2500€ Schaden ein Betrugsversuch wären. Ich traue deutschen Volkspolizisten gar nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 7, 2019 at 06:56 PM Share Posted October 7, 2019 at 06:56 PM vor 3 Stunden, Glockologe sagte: ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot ist meist eine Straftat um die Identifikation beim Begehen einer weiteren Straftat zu Verschleiern. Und man kann sich wohl schlecht dabei auf einen Verbotsirrtum berufen 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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