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10 Jahre Haft für Kurs im Terrorcamp


Gunman

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Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagt den Terroristen den Kampf an. In Zukunft soll sowohl die Vorbereitung als auch die Anleitung zu terroristischen Anschlägen unter Strafe gestellt werden. Der bloße Aufenthalt in einem Terrorcamp soll nach den Plänen der SPD-Ministerin allerdings weiter straffrei bleiben.

Durch die Einführung zweier neuer Straftatbestände soll in Zukunft sowohl die Planung als auch die Anleitung und Finanzierung von terroristischen Anschlägen unter Strafe stehen. Damit reagiert die Bundesjustizministerin auf die immer lauter werdende Forderungen der Union. Doch in einem zentralen Punkt bleibt sie hinter den CDU-Vorstellungen zurück: die einfache Ausbildung in einem so genannten Terror-Camp bleibt nach ihren Plänen straffrei, zumindest solange kein Anschlagsversuch folgt.

?Genauso wie derjenige, der in einem Schützenverein lernt zu schießen, bleiben auch die in einem Terrorcamp Ausgebildeten straffrei. Nur wenn das Terror-Training absolviert wird, um eine terroristische Gewalttat zu begehen, ist es strafbar?, erklärte Zypries am heutigen Vormittag auf einer Pressekonferenz ihr Vorhaben. Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren soll künftig bestraft werden, wer sich zur Begehung einer terroristischen Gewalttat im Gebrauch von Schusswaffen oder im Bombenbau ausbilden lässt.

Mit dem neuen Paragraphen 89a soll zudem die Beschaffung von Chemikalien, Sprengstoff oder radioaktivem Material stehen. Auch die Terror-Finanzierung, sei es durch `Spenden`, Anmietung von konspirativen Wohnungen oder die Bezahlung von Flugtickets soll unter Strafe gestellt werden. Davon betroffen wären nicht nur radikale Islamisten, sondern auch jede terroristische Vereinigung die das Ziel des bewaffneten Umsturzes plant, wie zum Beispiel rechtsextreme Gruppen.

Radikale, die beispielsweise im Internet terroristische `Anleitungen` veröffentlichen, sollen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Künftig soll es ausreichen, dass etwa die Veröffentlichung einer Bomben-Bauanleitung ?objektiv geeignet? ist, bei anderen die Bereitschaft zur Terror-Tat zu fördern oder zu wecken.

Bislang stehen die Behörden Anschlagsplanungen zum Teil machtlos gegenüber, denn bislang konnten die Ermittler Terroristen erst dann strafrechtlich verfolgen, wenn diese bereits eine terroristische Vereinigung gebildet haben oder sogar schon bei der Ausführung ihrer Pläne waren. Demnach sollen in Zukunft auch terroristische Einzeltäter verfolgt werden können.

Mit ihrem Gesetzentwurf reagiert Zypries auf die vielen Forderungen das Strafrecht zu verschärfen. Nach den Festnahmen der mutmaßlichen Terroristen im Sauerland im vergangenen Monat forderten dies vor allem Unionspolitiker vehement. Das CDU-geführte Land Hessen hatte erst vorige Woche einen eigenen Gesetzesplan vorgelegt, der schon den Besuch von Terrorcamps unter Strafe stellen soll.

Die SPD-Politikerin will das Gesetz zügig ins Parlament einbringen. Ihr Entwurf wahre ?die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bei der Terrorismusbekämpfung?, erläuterte Zypries die Vorteil ihres Entwurfes gegenüber dem aus Hessen. Zudem sei der vom hessischen Innenminister vorgelegte Entwurf handwerklich zu schlecht gemacht: ?Wir glauben, das war etwas schnell geschossen?. (cai)

http://www.europolitan.de

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