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Reservistenverband gleich Dachverband ?


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Wenn ich in den verschiedenen Foren sehe, was Du auf Deine Anfrage für Antworten bekommst, wird mir anders. PDT_Armataz_01_05

Also: Der Verband der Reservisten der Bundeswehr (VdRBw) ist ein anerkannter Schiesssportverband (Anerkennung i.s.d.WaffG am 09.10.2004 durch das Bundesverwaltungsamt).

Die verschiedenen Reservistenkameradschaften (RK) oder auch Reservisten Arbeitsgemeinschaften (RAG) (grundsätzlich aber nicht zwingend wieder Unterstrukturen einer RK) sind sozusagen die "Vereine", die dem Verband angehören, wobei die Kameradschaften und Arbeitsgemeinschaften (zumeist) keine Vereine im eigentlichen Sinne sondern regional gegliederte Unterstrukturen des Reservistenverbandes sind.

Und ja, der Verband kann waffenrechtliche Bedürfnisse anhand der gültigen Schiesssportordnung des VdRBw ausstellen.

Um nochmal einige Aussagen einiger Beiträge aufzugreifen (auch aus anderen Foren):

"Ein Reservistenverband ist auch ein Dachverband." - Es gibt nur einen Reservistenverband, und wie oben beschrieben ist der ein anerkannter Schiesssportverband.

"Der RAG ist ein anerkannter Verband." - "Der" ist schonmal der falsche Artikel, da das die Arbeitsgemeinschaft ist, und die ist kein Verband sondern nur eine (kleine, regionale) Unterstruktur.

"Ich kenne nur die RAG (Reservisten Arbeits Gemeinschaft) als Dachverband der auch Waffenbedürfnisse genehmigen darf." - Wie bereits festgestellt, gibt es viele RAGen, keine davon ist ein Dachverband, alle sind dem VdRBw unterstellt, dessen Funktionäre die Funktionen der Schiesssportordnung bekleiden.

Und ja, der VdRBw kann Bedürfnisse für im Rahmen der Schiesssportordnung genehmigungsfähige Waffen bescheinigen, wobei hier Verbandsmauscheleien für diverse Verzögerungen sorgen können aber nicht müssen.

Allerdings ist der VdRBW IMHO der am unsichersten positionierte Verband, daher würde ich eindringlich empfehlen, wenn möglich die Waffen über andere Verbände zu beantragen oder zumindest Waffen zu wählen, die man auch in den Disziplinen anderer Verbände nutzen kann, damit im Zweifelsfall ein anderweitiges Bedürfnis angezeigt werden kann.

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Ist es nicht so das man über den Reservistenverband mehr Möglichkeiten hat zu Schießen

"Mehr" ist so unheimlich relativ.

Die meisten Vereine bieten mehrere Schiesstage die Woche (in meinem z.B. 4 Tage die Woche - das sind 16 mögliche Termine im Monat und 192 mögliche Termine im Jahr. Rein regional bietet der VdRBw in Form einer RAG o.ä. meist einen Termin im Monat an, und selbst das ist nicht immer sicher. "Mehr" ist das also nicht, es ist ggf. aber "anders"*.

sei es Waffenmäßig

Andere zugelassene Waffen als in anderen Verbänden gibt es beim VdRBw auch nicht. Einzig kann man vielleicht zusätzliche Bedürfnisse durch die Teilnahme an Wettkämpfen im Rahmen der VdRBw-Sportordnung begründen.

Aber auch das wird sicherlich durch die Prüfung der bereits vorhandenen WBK-Einträge sicherlich schwerer in Zukunft.

sowie auch Schießbahnmäßig

*Für mehr Termine muss man überregional beweglich sein, dann geht sicherlich auch mehr (je mehr Standortschiessanlagen ich in meinem Aktionsradius habe, desto mehr mögliche Termine) - aber das gilt auch für andere Verbände.

Priorität geniessen die VdRBw-Schützen bei der Terminvergabe auch nicht, manchmal gibt es nur Termine unter der Woche, manche werden aufgrund Truppenbedarfs kurzfristig abgesagt. Ist immer ein bisschen Abhängig von den Beteiligten, den Verantwortlichen und der Region (ich habe auch schon BW-Schiessen gehabt, bei denen parallel auf Nachbarständen VdRBw-Schützen geschossen haben, andere StOSchAnl werden in solchen Fällen komplett gesperrt.

ich kann doch auf BW Schießständen zum Schießen gehen als Mitglied, oder liege ich da falsch.

Man kann natürlich nicht "einfach so" als Mitglied auf "jede" Standortschiessanlage der Bundeswehr, dafür müssen Mitbenutzungsverträge existieren und Termine verfügbar sein.

Derzeit geht z.B. in Rheinland-Pfalz ein geschäftiger Hauptmann um und macht das Schiessen auf Standortschiessanlagen merlich unangenehmer, indem er Geschossenergien auf maximal 3.500 Joule begrenzen will und auch nur gewisse Geschosse zulässt (kein HPBT).

Kurzum: Ja, als Schütze beim VdRBw kommt man auch mal auf 300m-Stände und kann weitere Bedürfnisse beantragen. Die Disziplinen sind zumindest interessanter als in manch' anderen Verbänden.

Dennoch kann ich beim VdRBw nur Vorsicht und einen vorherige Prüfung der lokalen Gegebenheiten empfehlen - durch immer weiter fortschreitende Schliessung von Standorten und deren Schiessanlagen, durch neue Vorschriften und Einschränkungen und dem allgemeinen Abwärtstrend des VdRBw halte ich ihn - wie bereits erwähnt - für einen der unzuverlässigsten Schiesssportverbände in Hinsicht auf die Zukunft und habe zumindest für mich selbst beschlossen, dort nur mit bereits vorhandenen Waffen mitzuschiessen, aber keine über diesen Verband zu beantragen...

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Bei mir ist es so, ich wohne ja in Fürstenfeldbruck, der Fliegerhorst dort wurde ja geschlossen, es sijnd nur noch wenige Soldaten dort, aber die Schießanlage besteht noch, da dort aber nur noch sehr selten geschossen wird denke ich vieleicht das man dort eher unterkommt und auch die 300 m Bahnen nutzen kann oder darf. PDT_Armataz_01_03

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