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Streitwertbeschwerde - Auffangstreitwert bei Rücknahme einer Erlaubnis zum Erwerb von Sammlerwaffen


Jägermeister

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Zitat

Leitsätze:

1. Die Rücknahme der dem Kläger erteilten Erlaubnis zum Erwerb von Sammlerwaffen entzieht sich einer Bewertung für die Bestimmung des Streitwerts. Es ist kein Bezug zu konkret fassbaren wirtschaftlichen oder ideellen Interessen des Klägers zu erkennen. (Rn. 7) (redaktioneller Leitsatz)

2. Dies gilt insbesondere, als die zurückgenommene Erlaubnis nicht auf ein bestimmtes Sammelthema beschränkt war und so allgemein zum Sammeln von „Waffen aller Art inklusive Schalldämpfer“ berechtigte. (Rn. 7) (redaktioneller Leitsatz)

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-25254?AspxAutoDetectCookieSupport=1

  • Confused 1
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