Der Schrauber Posted November 14, 2007 at 10:29 AM Share Posted November 14, 2007 at 10:29 AM Erstmal ein HALLO zusammen und eine Frage an die "alten Hasen": Muß man die WBK eigentlich immer dabei haben? Kann man sie auch im Waffenkoffer mitführen? Oder reicht es, wenn das Original zu Hause im Waffenschrank liegt und man im Koffer nur eine Kopie davon mitnimmt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted November 14, 2007 at 11:25 AM Share Posted November 14, 2007 at 11:25 AM Erst einmal willkommen im Forum Ich habdhabe es so, dass ich eine Kopie der WBK mit mir führe ( also griffbereit nicht im Waffenkoffer ) und das Orginal im Waffenschrank ist. Sollte ich jemals kotrolliert werden, werde ich dem freundlichen "Schutzmann" erklären, dass das Orginal (wegen Verlustgefahr) zuhause ist und ich es ihm bei bedarf gerne auf der Dienststelle zeige. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ichor Posted November 14, 2007 at 11:59 AM Share Posted November 14, 2007 at 11:59 AM Kopie ist wie beim Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung strenggenommen wertlos. Falls sich der "Schutzmann" damit zufrieden gibt -> Glück gehabt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock34 Posted November 14, 2007 at 01:57 PM Share Posted November 14, 2007 at 01:57 PM Das würde ich nicht machen das ist eine Ordnungswidrigkeit eine Verlorene WBK ist gleich ersetzt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted November 14, 2007 at 03:36 PM Share Posted November 14, 2007 at 03:36 PM Wenn Du sicher gehen willst, geh mit der WBK und der Kopie zur Polizeidienststelle deines Vertrauens, erkläre Dein Anliegen und wenn Du Glück hast, bekommst Du die Kopie beglaubigt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted November 14, 2007 at 03:49 PM Share Posted November 14, 2007 at 03:49 PM Erstmal ein HALLO zusammen und eine Frage an die "alten Hasen Hi! Muß man die WBK eigentlich immer dabei haben? Wenn man die Waffen dabei hat (sei es nun transportieren oder führen) grundsätzlich JA. Kann man sie auch im Waffenkoffer mitführen? Grundsätzlich spricht nichts dagegen, ich bevorzuge aber, sie von den Waffen getrennt aufzubewahren, so dass bei einem evtl. gewünschten Zeigen nicht erst die Waffen zugriffsbereit "gemacht" werden müssen. Beintasche, Jackentasche oder Rangebag, da ist die WBK IMHO geschickter aufgehoben. Verboten ist der Transport der zu Waffen gehörenden Unterlagen im gleichen Behältnis natürlich nicht. Oder reicht es, wenn das Original zu Hause im Waffenschrank liegt und man im Koffer nur eine Kopie davon mitnimmt? Grundsätzlich NEIN. Aber: Jein, da 95% der Polizisten das WaffG sowieso nicht im Detail kennen, wird es oft reichen, dass man eine Kopie dabeihat. Grundsätzlich sagt §38 Waffg (Ausweispflichten), dass der "Personalausweis oder Pass" sowie, "wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte" mitzuführen ist. Will heissen im Original, nicht in der Kopie. Achtung, in §38 wird der Begriff "führen" i.S.v. Anlage 1, Abschnitt 2 zu §1 WaffG, Nr. 4 ("führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,") verwendet. Das trifft grundsätzlich auch auf den Transport zu, nur das dieser bei nichtgegebener Zugriffsbereitschaft als Ausnahme erlaubnisfrei ist - solange den Ausweispflichten nachgekommen wird. In der Praxis kann es damit aber Probleme geben, die Kopien unabdingbar machen, z.B. wenn ein Sicherheitsdienst mehrere Dienstwaffen auf einer WBK hat, diese Waffen aber mit verschiedenen Personen an verschiedenen Orten gleichzeitig für Aufträge genutzt werden. Da werden gelegentlich Kopien akzeptiert, andere SBs stellen bedingt durch dieses Problem aber auch z.B. für jede Waffe eine eigene WBK aus. Da wurde bei der Gesetzgebung einfach nicht dran gedacht. Fazit: Als Sportschütze sollte man zur Sicherheit seine Orginal WBK und Pass/Perso dabeihaben. Gemäß §53 Nr. 20 ist das Nicht- Mitführen eine Ordnungswidrigkeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted November 14, 2007 at 03:55 PM Share Posted November 14, 2007 at 03:55 PM Wenn Du sicher gehen willst, geh mit der WBK und der Kopie zur Polizeidienststelle deines Vertrauens, erkläre Dein Anliegen und wenn Du Glück hast, bekommst Du die Kopie beglaubigt. Da die Polizei nicht mehr beglaubigen darf wird´s damit schwierig. Beglaubigt wird beim Amtsgericht o.ä. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted November 14, 2007 at 04:02 PM Share Posted November 14, 2007 at 04:02 PM Aber: Jein, da 95% der Polizisten das WaffG sowieso nicht im Detail kennen, wird es oft reichen, dass man eine Kopie dabeihat. Was hat Kenntnis bzw. Nichtkenntnis über´s WaffG damit zu tun, dass sich der Beamte mit ´ner Kopie zufrieden gibt?? # Btw @Carlos: Mr. "Nicht in meiner Stadt" ist nicht mehr da!! *fiesgrins* Nach fast 4 Jahren Zwangswarterei hat mir das Ordnungsamt heute meinen Wunscheintrag bewilligt . YES Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted November 14, 2007 at 04:25 PM Share Posted November 14, 2007 at 04:25 PM Was hat Kenntnis bzw. Nichtkenntnis über´s WaffG damit zu tun, dass sich der Beamte mit ´ner Kopie zufrieden gibt?? Weil das IMHO meistens kein "zufrieden geben" ist sondern einfach "nicht wissen", was eigentlich nötig wäre. Meine mittlerweile langjährigen Erfahrungen mit Behörden, Beamten und dem Waffengesetz lassen mich das zumindest sehr stark glauben. Wenn Du weisst, was ich meine. Mr. "Nicht in meiner Stadt" ist nicht mehr da!! *fiesgrins* Nach fast 4 Jahren Zwangswarterei hat mir das Ordnungsamt heute meinen Wunscheintrag bewilligt . YES Glückwunsch!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted November 14, 2007 at 07:09 PM Share Posted November 14, 2007 at 07:09 PM Weil das IMHO meistens kein "zufrieden geben" ist sondern einfach "nicht wissen", was eigentlich nötig wäre. Eine Kopie eines Dokuments ist kein Dokument, egal ob ich Ahnung vom Inhalt hab oder nicht..... Meine mittlerweile langjährigen Erfahrungen mit Behörden, Beamten und dem Waffengesetz lassen mich das zumindest sehr stark glauben. Wenn Du weisst, was ich meine. Stimmt. Die meisten Kollegen sind, was das Waffenrecht betrifft, echte Noobs. Glückwunsch!!! Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted November 14, 2007 at 07:25 PM Share Posted November 14, 2007 at 07:25 PM Was ist gegen eine beglaubigte kopie einzuwenden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted November 14, 2007 at 08:18 PM Share Posted November 14, 2007 at 08:18 PM Was ist gegen eine beglaubigte kopie einzuwenden? Dass das Waffengesetz sagt, dass die WBK mitzuführen ist, und nicht eine beglaubigte Kopie derer. Du führst ja auch keine beglaubigte Kopie Deines Personalausweises mit... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sergeant-Miller Posted November 14, 2007 at 11:32 PM Share Posted November 14, 2007 at 11:32 PM Verstehe ich nicht ganz, eine bestätigte Kopie darf doch nur durch die Polizei oder der Behörde bestätigt werden, warum sind dann diese kopien bei euch nicht erlaubt ???? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted November 15, 2007 at 06:34 AM Share Posted November 15, 2007 at 06:34 AM Da die Polizei nicht mehr beglaubigen darf wird´s damit schwierig. Beglaubigt wird beim Amtsgericht o.ä. Wo steht das denn? Beglaubigen kann jedes Einwohnermeldeamt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Schrauber Posted November 15, 2007 at 08:30 AM Author Share Posted November 15, 2007 at 08:30 AM ÄÄÄH, danke für die Antworten. Aber bevor das hier noch weiter abdriftet, ich nehm zum Schießen (Transport) das Original mit. Entspricht soweit der Gesetzeslage und wirft somit keine weiteren Fragen auf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted November 15, 2007 at 11:24 AM Share Posted November 15, 2007 at 11:24 AM Ich für meinen teil habe ne beglaubigte kopie dabei. ne verschlampte orginal bring nicht nur mehr stress sondern kost dann richtig geld. und ausserden habe ich keine lust im bundesanzeiger als schlamper bekannt gemacht zu werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted November 15, 2007 at 12:59 PM Share Posted November 15, 2007 at 12:59 PM Wo steht das denn? Beglaubigen kann jedes Einwohnermeldeamt. Und wo widersprech ich dir da? - "Amtsgericht o.ä" r Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock34 Posted November 15, 2007 at 02:41 PM Share Posted November 15, 2007 at 02:41 PM Da brauchst du ja jede Woche eine neue beglaubigte kopie länger sind die ja nicht gültig nein im Ernst für eine Verlorene WBK gibt es kein Ärger ein Bekannter hatte seine vor kurzen erst in der Waschmaschiene Ärger gibt es erst wenn du ohne WBK kontrolliert wirst Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hennzo Posted December 5, 2008 at 10:05 PM Share Posted December 5, 2008 at 10:05 PM auch mal meinen senf dazu geben müßen... egal welches "dokument", egal ob ausweis, führerschein, ja selbst der fahrzeugschein hat im original mitgeführt zu werden! egal ob beglaubigte kopie oder nicht. das mitführen einer kopie ist eine ordnungswiedrigkeit, wie schon andere sagten! und der event. verlust ist eig. kein problem.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CityCobra Posted December 6, 2008 at 06:13 AM Share Posted December 6, 2008 at 06:13 AM und der event. verlust ist eig. kein problem.. Bis auf die Lauferei das man einen Ersatz bekommt nicht Link to comment Share on other sites More sharing options...
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