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WBK immer dabei???


Der Schrauber

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Erst einmal willkommen im Forum

Ich habdhabe es so, dass ich eine Kopie der WBK mit mir führe ( also griffbereit nicht im Waffenkoffer ) und das Orginal im Waffenschrank ist.

Sollte ich jemals kotrolliert werden, werde ich dem freundlichen "Schutzmann" erklären, dass das Orginal (wegen Verlustgefahr) zuhause ist und ich es ihm bei bedarf gerne auf der Dienststelle zeige.

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Erstmal ein HALLO zusammen und eine Frage an die "alten Hasen

Hi! PDT_Armataz_01_01

Muß man die WBK eigentlich immer dabei haben?

Wenn man die Waffen dabei hat (sei es nun transportieren oder führen) grundsätzlich JA.

Kann man sie auch im Waffenkoffer mitführen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, ich bevorzuge aber, sie von den Waffen getrennt aufzubewahren, so dass bei einem evtl. gewünschten Zeigen nicht erst die Waffen zugriffsbereit "gemacht" werden müssen.

Beintasche, Jackentasche oder Rangebag, da ist die WBK IMHO geschickter aufgehoben.

Verboten ist der Transport der zu Waffen gehörenden Unterlagen im gleichen Behältnis natürlich nicht.

Oder reicht es, wenn das Original zu Hause im Waffenschrank liegt und man im Koffer nur eine Kopie davon mitnimmt?

Grundsätzlich NEIN.

Aber: Jein, da 95% der Polizisten das WaffG sowieso nicht im Detail kennen, wird es oft reichen, dass man eine Kopie dabeihat.

Grundsätzlich sagt §38 Waffg (Ausweispflichten), dass der "Personalausweis oder Pass" sowie, "wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte" mitzuführen ist.

Will heissen im Original, nicht in der Kopie.

Achtung, in §38 wird der Begriff "führen" i.S.v. Anlage 1, Abschnitt 2 zu §1 WaffG, Nr. 4 ("führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,") verwendet. Das trifft grundsätzlich auch auf den Transport zu, nur das dieser bei nichtgegebener Zugriffsbereitschaft als Ausnahme erlaubnisfrei ist - solange den Ausweispflichten nachgekommen wird.

In der Praxis kann es damit aber Probleme geben, die Kopien unabdingbar machen, z.B. wenn ein Sicherheitsdienst mehrere Dienstwaffen auf einer WBK hat, diese Waffen aber mit verschiedenen Personen an verschiedenen Orten gleichzeitig für Aufträge genutzt werden. Da werden gelegentlich Kopien akzeptiert, andere SBs stellen bedingt durch dieses Problem aber auch z.B. für jede Waffe eine eigene WBK aus. Da wurde bei der Gesetzgebung einfach nicht dran gedacht.

Fazit: Als Sportschütze sollte man zur Sicherheit seine Orginal WBK und Pass/Perso dabeihaben. Gemäß §53 Nr. 20 ist das Nicht- Mitführen eine Ordnungswidrigkeit.

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Aber: Jein, da 95% der Polizisten das WaffG sowieso nicht im Detail kennen, wird es oft reichen, dass man eine Kopie dabeihat.

Was hat Kenntnis bzw. Nichtkenntnis über´s WaffG damit zu tun, dass sich der Beamte mit ´ner Kopie zufrieden gibt??

#

Btw @Carlos:

Mr. "Nicht in meiner Stadt" ist nicht mehr da!! *fiesgrins*

Nach fast 4 Jahren Zwangswarterei hat mir das Ordnungsamt heute meinen Wunscheintrag bewilligt :) . YES

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Was hat Kenntnis bzw. Nichtkenntnis über´s WaffG damit zu tun, dass sich der Beamte mit ´ner Kopie zufrieden gibt??

Weil das IMHO meistens kein "zufrieden geben" ist sondern einfach "nicht wissen", was eigentlich nötig wäre.

Meine mittlerweile langjährigen Erfahrungen mit Behörden, Beamten und dem Waffengesetz lassen mich das zumindest sehr stark glauben. Wenn Du weisst, was ich meine. PDT_Armataz_02_01

Mr. "Nicht in meiner Stadt" ist nicht mehr da!! *fiesgrins*

Nach fast 4 Jahren Zwangswarterei hat mir das Ordnungsamt heute meinen Wunscheintrag bewilligt :) . YES

Glückwunsch!!! PDT_Armataz_02_44

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Weil das IMHO meistens kein "zufrieden geben" ist sondern einfach "nicht wissen", was eigentlich nötig wäre.

Eine Kopie eines Dokuments ist kein Dokument, egal ob ich Ahnung vom Inhalt hab oder nicht.....

Meine mittlerweile langjährigen Erfahrungen mit Behörden, Beamten und dem Waffengesetz lassen mich das zumindest sehr stark glauben. Wenn Du weisst, was ich meine. PDT_Armataz_02_01

Stimmt. Die meisten Kollegen sind, was das Waffenrecht betrifft, echte Noobs.

Glückwunsch!!! PDT_Armataz_02_44

Danke PDT_Armataz_01_01

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  • 1 year later...

auch mal meinen senf dazu geben müßen...

egal welches "dokument", egal ob ausweis, führerschein, ja selbst der fahrzeugschein hat im original mitgeführt zu werden!

egal ob beglaubigte kopie oder nicht. das mitführen einer kopie ist eine ordnungswiedrigkeit, wie schon andere sagten!

und der event. verlust ist eig. kein problem....

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