Jump to content

21-Jähriger schießt in Menschenmenge


Hoss

Recommended Posts

Hört sich dramatischer an als es ist:

zum Bericht

Auszug: "Es war gegen 20.45 Uhr, als der junge Mann am Dienstag mit einer Federdruckwaffe, auch „Soft-Gun“ genannt, auf eine Gruppe von Menschen zielte - und mehrmals abdrückte. Mit der Plastikmunition aus der Waffe vom Kaliber Sechs-Millimeter traf er einen 15-Jährigen in Brust und Gesäß"

Link to comment
Share on other sites

:twisted::twisted:

Also bei solchen Berichten krieg ich Schaum vorm Mund :twisted::twisted:

Weiss nicht ob ich mich aergern soll oder ob soviel Bloedheit,oder Frechheit, wundern soll............

1000 Plastikkugeln.......Wow, ein wahres Arsenal.......*kopfschuettel*

Haben denn die Leute kein Gefuehl fuer Verhaeltnismaessikeit mehr :?:

:twisted: el*ahhrrgggg*presidente

Link to comment
Share on other sites

Ja, falls sie kein Beschusszeichen besitzen ist der besitz als verstoss gegen das Waffengesetz zu werten weil sie ja dann mehr als die erlaube Joule haben könnte. Hab ich neulich auch in nem Flyer hier aufm Amt gelesen wie ich mal wieder ewig auf den SB gewartet hab :roll:

Seltsam, ging mir genauso :wink: War dass auch der gelb/rote, welcher für die Schulen gedacht war ?

Link to comment
Share on other sites

Auch wenn's "nur" eine Softair-Waffe war, sollte die Justiz diesem Früchtchen SEHR, SEHR, SEHR deutlich klarmachen, dass ein solches Verhalten absolut intolerabel ist!!!

Am besten mittels mehrjährigen Urlaubs auf Statskosten in einer unserer Jugendstrafanstalten.

Aber vermutlich wird er wieder mal einen milden Richter finden...........es war ja "nur" eine Erbsenpistole..........is ja nix schlimmes passiert...........Dummerjungenstreich..............schwere Jugend...........Alkoholeinfluß.........Arbeits- und perspektivlosigkeit............übles Millieu...........die Eltern haben versagt.............usw. usf. etc. pp.......... :puke: :puke: :puke:

:evil: :evil: :evil:

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Mit der Plastikmunition aus der Waffe vom Kaliber Sechs-Millimeter traf er einen 15-Jährigen in Brust und Gesäß"

Auf Brust und Gesäß muß das wohl heißen, nachdem die "Plastikmunition" wohl kaum in den Körper des "Opfers" eingedrungen sein dürfte.

Wenn dieses bekleidet war, hat's nicht mal weh getan, wie ich aus heroischen Selbstversuchen mit Softairbeschuß weiß.

Wenn dann die "Waffe" legal war -d.h. ein Spielzeug- liegt nicht mal eine Straftat vor, ebensowenig wie beim "Beschuß" mit einer Wasserpistole im Hochsommer.

Dafür dann mehrere Jahre Strafe? :lol: :lol: :lol:

Link to comment
Share on other sites

Es geht darum, die Einstellung des Kerls zu bestrafen. Namlich die, dass es ein Kavaliersdelikt ist, auf eine Menschenmenge zu schießen. Jetzt hat er "nur" mit Plastikkügelchen auf Menschen geschossen. Morgen vielleicht sind es .355" Hollowpoints.................

Also guuuut.........

Ein "paar Jahre" Jugendstrafe waren wohl etwas übertrieben von mir, aber ein halbes Jahr auf Bewahrung sollte dafür schon drin sein.

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Es geht darum, die Einstellung des Kerls zu bestrafen...

Ja, das verstehe ich schon. Aber wir haben kein Strafrecht, das schlechte Gesinnungen und Einstellungen unter Strafe stellt.

Der Rest der halbwegs zivilisierten Welt übrigens auch nicht - gottseidank.

Wir haben früher immer mit Blasrohren Erbsen verschossen - garantiert mit derselben kinetischen Energie wie eine Softair (Hätte der "Täter" hier das auch getan, wäre das garantiert in keiner Zeitung gestanden).

Wenn man schon einen Dumme-Jungen-Streich zum Anlaß für die Besorgnis zukünftiger Amokläufe nimmt, ist hier wohl eher was Erzieherisches, evt. über das Jugendamt angebracht.

Link to comment
Share on other sites

Bei einem fünfjährigen Lausbub, würde ich solches Verhalten noch verstehen.

Aber auch hier sollten die Eltern, wenn sie das bemerken, sofort und konsequent mit geeigneten erzieherischen Maßnahmen einschreiten (keine Prügel!!!) um dem Jungen klarzumachen, dass so etwas absolut SCHLECHT ist.

Bei einem 21-jährigen, solten da schon deutlich schärfere Sanktionen erfolgen.

Man soll auch nicht mit Blasrohren, Zwillen oder sonstigen Geräten auf Menschen schiessen.

Das Tatmittel spielt hierbei m.E. nicht so die große Rolle.

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Entschuldige, irgendwie ist mir beim Alter des Täters was durcheinandergeraten. Eigentlich unverständlich, da es schon in der Überschrift steht.

Wenn er schon 21 war, kann man aber u.U. gar nichts machen.

Eine Körperverletzung erfordert nämlich eben eine Verletzung oder wenigstens eine unangemessene Behandlung, d.h. sowas wie einen kurzen, aber spürbaren Schmerz oder so. Hier fraglich.

Link to comment
Share on other sites

"...gar nix machen...."???

:shock::shock::shock:

Dreher/Tröndle (Beck'sche Kurzkommentare):

Zu §223 StGB (Körperverletzung):

"Die körperliche Mißhandlung ist ein übles, unangemessenes Behandeln, das entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt..............Das körperliche Wohlbefinden ist ein Zustand, der vor der Einwirkung vorhanden war. Das Zufügen eines Schmerzes ist nicht unbedingt nötig, es kann auch eine starke Gemütsbewegung sein, falls das körperliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt wird....."

Hier sehe ich schon eine erhebliche Gemütsbewegung der Betroffenen.

Vielleicht ist auch §185 (tätliche Beleidigung) einschlägig. Der Täter hat mittels einer unmittelbaren körperlichen Einwirkung auf andere seine Mißachtung anderer Menschen kundgegeben (m.E. vergleichbar mit Anspucken). Das dürfte ausreichend sein, um diesen Straftatbestand zu erfüllen.

Gibt es da im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht auch etwas über "groben Unfug"?

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Hier sehe ich schon eine erhebliche Gemütsbewegung der Betroffenen.

Mag sein, aber:

"falls das körperliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt wird....."

Ein kurzer Schreck wird wohl nicht genügen.

Schwierig, das ohne Kenntnis der näheren Umstände abschließend von hier aus zu beurteilen. Viel wird's nicht werden, und das nicht wegen der "mildernden Umstände". Ich tippe mal auf Einstellung gegen Geldauflage gem. §153a StPO.

Das mit dem "groben Unfug" gibt's nicht mehr, heißt jetzt anders - aber wie Du schon selbst sagst: Eine OWi.

Link to comment
Share on other sites

Na ja, besser OWi, Geldauflage etc. als gar nix.

Um das nochmal klarzustellen. Ich habe natürlich nichts dagegen, wenn kleine Jungs mit Knallplättchenpistolen Räuber und Gendarm oder Cowboy und Indianer spielen.

Aber auch hier sollten verantwortungsbewusste Eltern den Kindern schon sehr früh klarmachen, was "Krieg" und "auf Menschen schiessen" in der Realität bedeuten und welche Folgen das hat.

Auch Kinder sollten schon wissen, dass in der realen Welt ein von einem Geschoss getroffener öfters für immer liegenbleibt und dass für den das Spiel dann für den Rest der Ewigkeit aus ist.

Natürlich sollte die Erziehung im Idealfall nicht auf eine Verteufelung von Waffen hinauslaufen, sondern auf die Achtung vor dem Leben im Allgemeinen und dem menschlichen im Besonderen sowie die Ächtung von Gewalt aller Art ausgenommen reine Selbstverteidigung.

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Wie gesagt, man sollte den Kindern beibringen Spiel und Realität auseinander zu halten.

Es ist ja im Prinzip nichts anderes als mit den PC-Spielen für die etwas älteren Jungs und Mädels.

Dort wird auch fürchterlich gemeuchelt, aber die allermeisten jungen Leute können glücklicherweise zwischen Fiktion und Realität unterscheiden.

DAS sollte auch ein Hauptziel einer guten Erziehung sein.

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)