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Unterschied der WBK


9mm

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Haltet mich jetzt bitte nicht für blöd, aber mich würde der Unterschied von der gelben und grünen WBK Interessieren, welche ist jetzt besser.

Die ?Grüne Waffenbesitzkarte?

Die ?Grüne Waffenbesitzkarte? wird nach § 10 Waffengesetz erteilt. Für Jäger in Verbindung mit § 13 Waffengesetz und für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes in Verbindung mit § 14 Waffengesetz. In die ?Grüne Waffenbesitzkarte? können alle Arten von genehmigungspflichtigen und nicht verbotenen Waffen eingetragen werden. Jedoch muss jede Waffe vor dem Erwerb bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt werden. Diese beantragte Waffe wird dann vor dem Erwerb in die ?Grüne Waffenbesitzkarte? eingetragen. Eine Ausnahme gilt für Jäger als Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines. Diese Jäger dürfen Langwaffen nach § 13 Abs. 3 Waffengesetz ohne Genehmigung erwerben und müssen diese Waffen lediglich innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Die ?Gelbe Waffenbesitzkarte?

Die ?Gelbe Waffenbesitzkarte? wird für Sportschützen, eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes, nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung erwerben. Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist nicht beschränkt. Der Erwerb muss lediglich innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.

Wenn ich das so lese finde ich keinen großen Unterschied, wäre nett wenn mir einer den Vorteil der einen oder anderen WBK erklären könnte PDT_Armataz_01_12

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welche ist jetzt besser.

<...>

Wenn ich das so lese finde ich keinen großen Unterschied, wäre nett wenn mir einer den Vorteil der einen oder anderen WBK erklären könnte PDT_Armataz_01_12

"Besser" ist die falsche Frage. Beide WBK-Arten sind für verschiedene Waffentypen und haben verschiedene Bedürfnisvoraussetzungen.

Grün: mehrschüssige Kurzwaffen und Halbautomaten. Für Sportschützen ist für jede Waffe ein Bedürfnisnachweis notwendig. Bei Jägern kommen auch Waffen auf die Grüne, die bei Sportschützen auf die Gelbe kommen, hier ist allerdings der Jagdschein schon das Bedürfnis.

Gelb: einschüssige Kurzwaffen und ein- oder mehrschüssige Repetierwaffen mit gezogenen Läufen, Bedüfnis wird bei Erteilung der WBK geprüft, danach gilt nur eine Limitierung von 2 Waffen in 6 Monaten, für den Erwerb einer Waffe ist aber keine separate Bedüfnisprüfung mehr notwendig.

Die "Gelbe" ist also eine Erleichterung des Waffenerwerbs für Sportschützen und im Gegensatz zu früheren gelben WBKs erweitert worden.

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Grüne WBKs kann man nicht in Gelbe "umtauschen" oder "umschreiben".

Das Aus- und wieder Eintragen von bereits in Grün eingetragenen und für Gelb geeigneten Waffen macht auch herzlich wenig Sinn, da die Bedürfnisbegründung ja bereits erfolgreich erbracht wurde.

Man kann als Sportschütze eine gelbe WBK beantragen, bei uns z.B. ist auf dem Formular zur Bedürfnisbescheinigung ein Kästchen, in dem man einen Haken setzen kann, dass man gleich auch parallel eine Gelbe mit beantragen möchte.

Grundsätzlich ist aber mit Besitz einer Grünen bereits das Sportschützenbedürfnis nachgewiesen und eine Gelbe sollte ohne weiteren Papierkram ausgestellt werden können. Allerdings handhaben und interpretieren das die Provinzfürsten (äh, ich meine natürlich Sachbearbeiter) alle recht unterschiedlich.

Und um das nochmal klarzustellen: Auf eine Gelbe WBK kommen nur Repetier-Einzel- oder Mehrlader-Langwaffen und einschüssige Kurzwaffen. Eine mehrschüssige Kurzwaffe (wie in Deinem Nick, .357 Mag) geht selbstverständlich nicht auf die Gelbe.

Der Neuentwurf des WaffG, der derzeit in der Pipeline steht, regelt dann auch abschliessend den 2/6er-Grundsatz (nur 2 Waffen in 6 Monaten) auch für die Gelbe WBK, hier ist bisher zu unterschiedlichen Interpretationen gekommen.

Die Grüne WBK hat nach wie vor ihre Berechtigung, da darauf die "interessanten" Waffen (Halbautomaten, Pistolen, Revolver, Repetierflinten) eingetragen werden.

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Bezüglich der Repetierflinte:

Die ?Gelbe Waffenbesitzkarte? wird für Sportschützen, eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes, nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung erwerben. Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist nicht beschränkt. Der Erwerb muss lediglich innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.

Repetierflinten haben glatte Läufe und fallen demnach nicht unter die Waffenkategorien, die auf die Gelbe WBK gehen.

Es gibt zwar mittlerweile auch einige Repetierflinten, die (extra deswegen?) gezogene Läufe haben, aber die sind eine rechtliche Grauzone, die ich nicht empfehlen würde auszunutzen.

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