Mike57 Posted November 30, 2019 at 09:44 AM Share Posted November 30, 2019 at 09:44 AM Zitat Eine 28-jährige Berlinerin wird von ihrem Partner erstochen, weil sie sich trennen will. Doch die Justiz wertet die Tat zunächst nur als Totschlag, weil bislang kein Mordmerkmal erkennbar sei. https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/toetung-der-parterin-aus-eifersucht-ist-kein-mord-li.2246?fbclid=IwAR3-xygral50zSaPq50ruKMY09w4Aw8bsNvXKUrvunLtZBY6EuXz822NPOU Zitat Wenn ein Mann eine Frau wegen einer Trennung tötet, sei ein niederer Beweggrund als Mordmerkmal aber anzuzweifeln, entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2008. Zumindest dann, wenn „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“. Mit Verlaub, die haben nicht mehr alle Latten am Zaun ! My 5 Cents. Zitat Die Juristinnen fordern nun, das „befremdliche Verständnis für die Täter“ zu beenden. Und „bei allen Tötungen in Paarbeziehungen auf Grund der Trennung oder Trennungsabsicht der getöteten Person“ künftig eine „strafschärfende Berücksichtigung als Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe zu prüfen“. So siehts aus ! 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 30, 2019 at 10:48 AM Share Posted November 30, 2019 at 10:48 AM Berlin eben ... Da kann man schon froh sein, dass hier nicht nach der Scharia "Recht" gesprochen wurde --> Freispruch, denn was erlauben sich Weib??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 30, 2019 at 10:57 AM Share Posted November 30, 2019 at 10:57 AM vor 5 Minuten, Califax sagte: Da kann man schon froh sein, dass hier nicht nach der Scharia "Recht" gesprochen wurde Äh, es gibt Bereiche der Scharia, die ausdrücklich von dem Deutschen Rechtssystem anerkannt werden. Die Hudud (noch) nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 30, 2019 at 11:11 AM Share Posted November 30, 2019 at 11:11 AM vor 10 Minuten, Jägermeister sagte: es gibt Bereiche der Scharia, die ausdrücklich von dem Deutschen Rechtssystem anerkannt werden. Das ist z.T. nachzuvollziehen (wenn es sich auf Rechtsgüter bezieht, die im islamischen Ausland begründet wurden, z.B. Ehen, aber auch wirklich nur zum Teil), aber in Strafprozessen darf das beim besten Willen nicht gemacht werden. Da fehlt (noch!!!) die demokratische Legitimierung durch den Gesetzgeber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 30, 2019 at 11:30 AM Share Posted November 30, 2019 at 11:30 AM Konkurrierende Rechtssysteme? Davon eines von einer Ideologie bestimmt? Ich weiß nicht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 30, 2019 at 11:45 AM Share Posted November 30, 2019 at 11:45 AM vor 13 Minuten, Jägermeister sagte: Konkurrierende Rechtssysteme? Davon eines von einer Ideologie bestimmt? Ich weiß nicht... Wenn du in Bagdad "gekauft" hast, kannst du schlecht in Deutschland nach deutschem Recht "Garantieansprüche" einklagen. So meine ich das... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 30, 2019 at 12:31 PM Share Posted November 30, 2019 at 12:31 PM Kannst Du dann in Deutschland eh nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 30, 2019 at 01:02 PM Share Posted November 30, 2019 at 01:02 PM OK, das geht jetzt vom Thema weg, auch wenn ich das sehr übertragen gemeint hatte. Back to topic: Die aktuell geltenden Mordmerkmale findet man seit 1941 (!!!) im StGB § 211: Zitat (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Mindestens EINES dieser Merkmale muss zutreffen, ansonsten wird z.B. Totschlag draus. (In der Fassung bis Sept. 1941 reichte die "Überlegung" gepaart mit "Vorsatz"; dafür war die Todesstrafe aber sicher) Zitat § 211 StGB 1871: Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft. Der Herr Richter kann also beim Messern der Fast-Ex keine "niedrigen Beweggründe" erkennen, die Damen Richterinnen schon ... In dem Falle tendiere ich zur weiblichen Meinung. Und vielleicht dazu, die unter Adolf Hitlers Regierung eingeführten Mordmerkmale mal ein klein wenig rechtssicherer zu formulieren. Aber ob unsere heutigen Politiker dazu in der Lage sind??? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 30, 2019 at 05:01 PM Share Posted November 30, 2019 at 05:01 PM Interessanterweise ist es, trotzt sonstiger Paralellen, in Österreich ganz anders. Das "Basisdelikt", d.h. die Tötung eines anderen Menschen ist erst einmal Mord, also §75 StGB Es kann aber durch äußere Umstände zu einer Privilegierung ( sorry, so heißt es nun mal bei uns) kommen, wo entweder schon die Anklagebehörde (meist), oder auch das Gericht, im Verlaufe des Verfahrens abschwächen, zB auf §76 Totschlag. Auch KV mit Todesfolge, sowohl vorsätzlich wie fahrlässig, kämen in Frage. Bringt der Ehemann zu einer Aussprache zwei Fleischermesser mit, ist von einer Vorsatztat, also Mord auszugehen, da kann dann auch das Totschlagsmerkmal der allgemein begreiflichen Gemütsregung nicht mehr ins Spiel kommen. Dies ist übrigens deckungsgleich mit dem Notwehr- exzess. 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Mike57 Posted November 30, 2019 at 05:52 PM Author Popular Post Share Posted November 30, 2019 at 05:52 PM vor 47 Minuten, Glockologe sagte: Bringt der Ehemann zu einer Aussprache zwei Fleischermesser mit, ist von einer Vorsatztat, also Mord auszugehen, da kann dann auch das Totschlagsmerkmal der allgemein begreiflichen Gemütsregung nicht mehr ins Spiel kommen. Dies ist übrigens deckungsgleich mit dem Notwehr- exzess. Tja, da scheinen mir die Östereichischen Rechtssprecher wesentlich intelligenter als die "Dummdeutschen". Ein linksgrüner alt 68 Rechtsverdreher sieht in diesen Tatsachen dagegen wohl eine Einladung zum gemeinsammen Mittagessen zwecks Aussprache... 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 30, 2019 at 06:18 PM Share Posted November 30, 2019 at 06:18 PM Unterschätze den Reformeifer unserer Durchssystemmarschierer nicht! An sich gibt es den Grundsatz: "Was würde ein normal sozialisierter Mensch in jener Situation annehmen?", aber auch dort gibt es immer wieder seltsame Urteile. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted November 30, 2019 at 06:24 PM Author Share Posted November 30, 2019 at 06:24 PM vor 59 Minuten, Glockologe sagte: Unterschätze den Reformeifer unserer Durchssystemmarschierer nicht! Den hab ich niemals unterschätzt, die meisten Dummbeutel schon... Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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