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Bürokratiemonster 3: Verfassungsschutz und Zuverlässigkeit


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Künftig soll bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung, d.h. bei Neuerwerb, bei Jagdschein-Verlängerung, sowie alle drei Jahre, eine Abfrage beim Verfassungsschutz zwingend erfolgen. Das sind 450.000 Abfragen pro Jahr, die allermeisten davon im März, wenn die Jagdscheine verlängert werden.

Waffengesetz Punkt3

Regelabfrage

Hessen hatte ausgerechnet, dass dies 4,8 Millionen Euro jährlichen Aufwand bedeutet, wenn dies individuell geschehen würde. Diese Kosten tauchen in den Anträgen aber nicht auf. (Wir berichteten)

Bei meinen Recherchen habe ich herausbekommen, dass es solch eine Regelabfrage auch für die Angestellten im Bewachungsgewerbe gibt, wogegen die Juristen im Staatsdienst sich (noch) dagegen wehren konnten. Das BAFA hat hierzu ein Bewacherregister mit Schnittstelle zum Verfassungsschutz eingerichtet. Diese Zuverlässigkeitsprüfung für 200.000 Menschen soll 1,4 Millionen Euro kosten. Da dieses Register jedoch dem BMWI und nicht dem BMI untersteht, ist davon auszugehen, dass für unsere Regelabfrage eine komplett andere Schnittstelle erstellt werden muss, die auch die neuen Vorgaben der “Zuverlässigkeit” beachtet.

Auch hier hatte Niels Heinrich einen praktischen Vorschlag: Statt Regelabfragen von 960.000 Waffenbesitzern könnten die Verfassungsschutzbehörden ihre 36.000 Extremisten im NWR abfragen.

Zuverlässigkeit

Ab 2020 wird die Zuverlässigkeit für WBK-Besitzer und Pulverschein-Besitzer auch dann regelmäßig angezweifelt, wenn sie in den letzten fünf Jahren Mitglied einer verfassungsfeindlichen Vereinigung waren, auch wenn diese Vereinigung nicht verboten ist und das Mitglied selber keine verfassungsfeindlichen Äußerungen getätigt hat.

So kann künftig Mitgliedern verfassungsfeindlicher Vereinigungen auch dann die Waffenerlaubnis verweigert bzw. entzogen werden, wenn die betreffende Vereinigung (noch) nicht verboten ist. Dies wird durch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse wirksam flankiert

Welches Register gilt für die Unzuverlässigkeit?

Bei meiner Recherche habe ich mehrere Verzeichnisse von extremistischen Vereinigungen gefunden: aus Bayern, aus der DDR, als Anhang im Verfassungsschutzbericht 2018 (Seite 346 ff), aus Hamburg oder Thüringen.

In Bayern sind diverse Pegida-Vereinigungen, Der Flügel, DIE FREIHEIT, linksjugend und die Identitäre Bewegung (IB) aufgeführt. In Bayern ist auch die Mitgliedschaft in der Partei “DIE LINKEN” ein Hinderungsgrund für die Anstellung als Beamter. Beim Verfassungsschutzbericht des Bunds fehlen diese Vereinigungen. Dort wird die IB (noch) als Verdachtsfall gelistet.

Im Gesetz steht, dass die Behörden sich an die zuständigen Verfassungsschutzbehörde wenden soll.

Es kommt also künftig darauf an, in welchem Bundesland man lebt. In Bayern sind Rote Hifle e.v. linksextrem, in Hamburg wird sie zwar erwähnt, taucht aber nicht im Register auf, gleiches gilt für Pegida. In Bayern sind IBD und Der Flügel ein Problem, in Thüringen ist Der Flügel im Abgeordnetenhaus und die IBD findet keine Erwähnung.

Fazit

Es ist gut, dass statt der Forderung, jeder beim Verfassungsschutz gespeicherte Bürger sei unzuverlässig, nun die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Grundlage für die vermutete Unzuverlässigkeit gilt. Trotzdem bleiben Grauzonen in Bezug auf die Auflagen, ab wann eine Vereinigung verfassungsfeindlich zu identifizieren ist. Statt der Landesämter sollte nur das Register des Bundesverfassungsschutzes gelten. Zudem darf es keine Briefabfrage geben, ansonsten warten die Jäger monatelang auf die Jagdscheinverlängerung – und werden währen der Wartezeit zu illegalen Jagdwaffenbesitzern, da deren Besitz an einen gültigen Jagdschein 2003 gekoppelt wurde.

Der Beitrag Bürokratiemonster 3: Verfassungsschutz und Zuverlässigkeit erschien zuerst auf German Rifle Association.

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vor 19 Stunden, Der Reservist sagte:

Umgekehrt wird ein Schuh draus - -  die SPD braucht die Rechten um die Antifa mit Steuergelder für den "Kampf gegen rechts" zu versorgen.

Die Antifa laeuft meistens schwarz verkleidet und vermummt rum. Wenn es mal soweit kommen sollte, dass sie es unvermummt tun koennen, wandere ich aus, denn meine Grossvaeter und unsere  Familien hatten schon einmal die SS erleben muessen. 

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vor 4 Stunden, Immerbadisch sagte:

Wenn es mal soweit kommen sollte, dass sie es unvermummt tun koennen, wandere ich aus, denn meine Grossvaeter und unsere  Familien hatten schon einmal die SS erleben muessen. 

Dann wirst du keine Chance mehr dazu haben, weil dann alle freiheitlich denkenden Menschen schon eingesperrt sind.

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