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#DEGunban: Super-GAU und Bürokratiemonster


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Wie man Gesetz gegen Betroffene macht und dabei die innere Sicherheit gefährdet, hat die Koalition diese Woche beim Waffenrecht eindeutig bewiesen. Wie vermutet, war die Anhörung eine reine “Anscheinsshow”, da nichts von den Erkenntnissen der Sachverständigen umgesetzt wurde. Stattdessen wurden bis zuletzt Kompromisse verheimlicht.

Erst am Dienstag, dem 10.12.19 hat die Koalition ihren Änderungsantrag 19/15875 dem Bundestag, sprich der Opposition, mitgeteilt, aber nicht veröffentlicht. Mir wurde der Antrag “durchgestochen”, weshalb ich bereits am nächsten Tag darüber auf Facebook berichtet hatte. Transparent ist das nicht!

Die meisten Verbände konnten gar nicht mehr darauf reagieren und waren – gelinde gesagt – geschockt.

Einen Tag später wurde dieser Änderungsantrag in drei Ausschüssen vorgestellt (Inneres, Landwirtschaft und Sport) und dort natürlich durch die Mehrheit der Koalition angenommen und veröffentlicht und zwei Tage später ebenfalls vom Bundestag angenommen.

Der Bundestag hat am Freitag, 13. Dezember 2019, Änderungen im Waffenrecht beschlossen. Dem Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (19/13839) stimmten in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (19/15875). CDU/CSU und SPD zu. Die AfD und die FDP stimmten dagegen, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. 

Mitteilung des Bundestags

Warum waren die Verbände geschockt?

Im Änderungsantrag tauchen Punkte auf, die vorab gar nicht verhandelt wurden (Punkt 1) oder vom Bundesrat negativ beschieden wurden (Punkt 2) oder die nicht durch ein Recht, sondern mit einer Bitte (Punkt 4) verabschiedet wurden. Auch die Regelabfrage (Punkt 3) ist schwammig und ohne Details über die Praxis. Und Punkt 5 ist einfach eine Frechheit. Drei der fünf Super-GAU-Punkte betreffen nur Sportschützen, einer auch Jäger und einer alle Bürger.  

Bürokratiemonster 1: Mengenbeschränkung für Sportschützen

affengesetz1a-300x200.jpg

Plötzlich gibt es eine Mengenbeschränkung auf der Gelben WBK auf 10 Waffen. Auf der Gelben WBK dürfen Sportschützen bedürfnisfrei Waffen erwerben, die keine Deliktrelevanz haben. Das “Horten” von Waffen wird bereits durch die Regel “2 Waffen in 6 Monaten” begrenzt, wie auch durch die Aufbewahrungsvorschriften in teuren Tresoren. Ab der 11. nicht deliktrelevanten Waffe soll nun wieder das Bedürfnis geprüft werden. Warum?

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Bürokratiemonster 2: Waffenverbotszonen und Messerverbote

affengesetz2a-300x200.jpgObwohl der Antrag von Pistorius (IM aus Niedersachsen) im Bundesrat keine Mehrheit fand, taucht er jetzt mit vielen Ausnahmen im Gesetz auf. Die Länder dürfen künftig Waffenverbotszonen auch an Orten einrichten, die keine Kriminalitätsschwerpunkte sind. Dort dürfen Messer ab 4 cm Klingenlänge nur noch transportiert, aber nicht geführt werden. Die Ausnahmen vom Verbot werden ausführlich beschrieben und grenzen Pistorius’ Entwurf drastisch ein.

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Bürokratiemonster 3: Verfassungsschutz und Zuverlässigkeit

Waffengesetz Punkt3Künftig soll bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung, d.h. bei Neuerwerb, bei Jagdschein-Verlängerung, sowie alle drei Jahre, eine Abfrage beim Verfassungsschutz zwingend erfolgen. Das sind 450.000 Abfragen pro Jahr, die allermeisten davon im März, wenn die Jagdscheine verlängert werden. Hessen hatte ausgerechnet, dass dies 4,8 Millionen Euro jährlichen Aufwand bedeutet, wenn dies individuell geschehen würde. 

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Bürokratiemonster 4: Magazinverbote

Waffengesetz Punkt 4Die Bundesregierung will die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschweren, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll. Fünf der sechs Sachverständigen bei der Anhörung, davon zwei von der Polizei, haben ausgesagt, dass große Magazine kein Problem für die Sicherheit darstellen.

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Bürokratiemonster 5: Bedürfnisprüfung für Sportschützen

Waffengesetz Punkt 5

Das Innenministerium behauptet, die EU verlange alle fünf Jahre eine Bedürfnisprüfung. Das ist kompletter Quatsch! Aber die Verbände lassen sich verschaukeln und stimmen drastischen Maßnahmen zu, weil sie in der Vergangenheit nicht gegen maßlose Urteile vorgegangen sind. 

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Was sagen die Verbände?

Der Jagdverband, der als einziger auch umfangreiche Erleichterungen für Schalldämpfer und Nachtzieltechnik im neuen Gesetz begrüßen darf, war – im Gegensatz zum DSB – nicht zufrieden. Er schrieb gestern:

Umstrittene Neuregelung des Waffengesetzes beschlossen

Mehr Bürokratie wagen! Neuregelung bringt Rechtsunsicherheit aber praktisch keinen Zugewinn bei der inneren Sicherheit.

Die Änderungen gingen weit über die versprochene Eins-zu-eins-Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie hinaus – entgegen der Ankündigung von Bundesinnenminister Seehofer, kritisierte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Sie führten in erster Linie zu mehr Bürokratie, nicht zu mehr Sicherheit. „Die Neuregelung ist ein Bürokratiemonster. Die Waffenbehörden werden künftig noch stärker mit dem Verwalten des legalen Waffenbesitzes beschäftigt sein, als sich um illegale Waffen zu kümmern. Das ist ein Bärendienst für die innere Sicherheit“. Kritisch sieht der DJV auch die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Denn damit werden oft die Falschen getroffen. 

Deutscher Jagdverband vom 13.12.19

Sehr kurz, sehr knapp, dafür aber mal rechtzeitig äußert sich das Forum Waffenrecht. 

Heute hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren diente der Umsetzung der im März 2017 novellierten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht. Leider ging der ursprüngliche Gesetzesentwurf weit über diese Zielrichtung hinaus und fand unsere Zustimmung nicht.

Im Laufe der Verhandlungen im zurückliegenden Jahr konnten einige Verbesserungen zum Beispiel im Bereich der schießsportlichen Bedürfnisüberprüfung erreicht werden, jedoch wurden insbesondere durch die Ländervertreter im Bundesrat auch weitere Erschwernisse eingebracht. Zu nennen sind hier explizit die Ausweitung der Möglichkeiten zur Schaffung von Waffenverbotszonen oder die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden für Waffenerlaubnisinhaber und -Bewerber.

Aus unserer Sicht ist insbesondere das Verbot der Magazine größerer Kapazität abzulehnen und hier wurden bestehende Spielräume der EU-Richtlinie nicht genutzt.

Forum Waffenrecht vom 13.12.2019

Der BDS publiziert statt einer Stellungnahme den Offenen Brief von Herrn Henrichsmann:

Nachdem heute mittag in 3. Lesung das 3. Waffenrechts-Änderungsgesetz im Bundestag verabschiedet wurde, hat uns ein offener Brief von MdB Marc Henrichmann erreicht, der als Berichterstatter für die CDU für das Waffenrecht zuständig ist. Er hat sich bei der Abstimmung seiner Stimme enthalten, während die CDU/CSU-Fraktion zugestimmt hat, und er möchte den vielen BDS-Mitgliedern, die ihn in den letzten Tagen erreicht und teilweise heftig kritisiert hatten, seine Argumente darlegen.

BDS vom 13.12.2019

Warum beim Forum Waffenrecht und beim BDS der Offene Brief von Marc Henrichmann, Berichterstatter der Union, abgedruckt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Dieser Politiker hat uns genauso verschaukelt wie die SPD-DSB-Vizepräsidentin Susanne Mittag den DSB. Herr Henrichmann hat sich aus genau den falschen Gründen enthalten. Auf neun Seiten erklärt er, dass er mit dem “Kompromiss” in Bezug auf Regelabfrage, Mengenbeschränkung auf Gelber WBK, Magazinverbot und Waffenverbotszonen zufrieden sei, er jedoch die Freigabe der Nachtzieltechnik zu gefährlich halte.

Wir sehen das genau anders herum. Nachtzieltechnik kann Fehlschüsse verringern, da man damit besser ansprechen kann. Und die Kompromisse sind ein Super-GAU und schaffen ein Bürokratiemonster.

Was sagen die Medien?

Erstaunt war ich vom ZDF und Deutschlandfunk Nova (im Podcast ab 12:45 zum Nachhören). Im Podcast wird der Waffenexperte Lars Winkelsdorf interviewt, der 2012 bei einer öffentlichen Anhörung zum Waffenrecht geladen war. Ansonsten wurde eine relativ wertneutrale Meldung der dpa in den Medien verteilt. Das Thema soll wo nicht interessieren. Falls die Verbände Pressemitteilungen versandt haben, werden diese anscheinend ignoriert.

Schärferes WaffengesetzDarum ist das neue Gesetz umstritten

Das neue Waffenrecht soll für mehr Sicherheit sorgen. Ob das Gesetz hierzu wirklich beitragen kann, ist allerdings umstritten.

“Das neue Waffengesetz verbietet den Besitz von Magazinen, die mehr als zehn Schuss abgeben”, erklärt Winkelsdorf. Für Waffenbesitzer bedeute das: Es gebe “entschädigungslose Enteignungen”.  

Wird das Gesetz zu mehr Sicherheit beitragen?

Neue Waffenbesitzer könnten infolge des neuen Gesetzes zuverlässiger bewertet werden, erklärt ZDF-Rechtsexperte Schneider. Diese Eignungskontrolle könne eine Verbesserung der Sicherheitslage bewirken. Die Waffenlobby sieht das anders: “In dem Moment, wo sie Schusswaffen zum verbotenen Instrument machen, weichen Kriminelle auf andere Mittel aus.” Ob Lkw, Benzin oder selbstgebaute Sprengstoffe: “Kriminalität ist ja immer auch gepaart mit Kreativität”, sagt der Vorsitzende der German Rifle Association (GRA) Oliver Huber.

Der Waffensachverständige Winkelsdorf grenzt sich klar von den Positionen des Lobbyisten ab. Doch auch er befürchtet, dass sich die Sicherheitslage durch die Novelle nicht verbessern wird. “Es sind keine Personalaufstockungen geplant, um die neuen Regeln umzusetzen. Stattdessen würden Strafverfolgung und Verfassungsschutz überlastet”, sagt Winkelsdorf.

Hoher Verwaltungsaufwand befürchtet

Das neue Gesetz sieht eine Überprüfung der Waffen in privatem Besitz vor. Damit gehe ein exorbitanter Verwaltungsaufwand für den Verfassungsschutz einher, befürchtet Winkelsdorf.

Illegaler Waffenbesitz weiterhin schwer zu kontrollieren

Das neue Gesetz soll den illegalen Waffenmarkt regulieren. Die Erfolgschancen sind allerdings gering: “Wer es bisher geschafft hat, illegal an scharfe Waffen zu kommen, der wird künftig auch Mittel und Wege finden, diese zu bekommen”, sagt Christoph Schneider aus der ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz. 

ZDF vom 13.12.2019 – Autorin: Katharina Meyer

Wie geht es weiter?

Ich weiß es noch nicht genau, aber Gerichtsprozesse sind wohl unumgänglich geworden bei diesem unsäglichen Super-GAU. Ich bedanke mich jedenfalls für die guten Anträge und Reden von Konstantin Kuhle (FDP) und Martin Hess (AfD) während dieser – medial ignorierten – Waffenrechtsdebatte. Das gesamte System ist scheinbar krank, wenn Gesetze auf solche Art zustande kommen können, nur weil man als GroKo die Mehrheit hat und die Medien entweder schweigen oder unisono den GroKo-Plänen zustimmen.

Das ist jetzt die dritte Änderung des Waffenrechts ohne Evaluation, ohne echte “runde Tische” mit Praktikern, ohne echte Debatte. Wenn man immer nur mit einem Verband im Hinterstübchen plaudert, kann man alle über den Tisch ziehen. Das BKA, die Waffenbehörden, die Gerichte und die Polizisten auf der Straße werden sich ebenso wenig darüber freuen wie Sammler, Jäger, Sportschützen, Messerträger und die künftigen Gewaltopfer. Denn diese Waffenrechtsänderung bringt keine Sicherheit, sondern viel Papercrime (Gesetzesverstöße ohne Opfer) und hat ein Bürokratiemonster erschaffen.

Eure

Katja Triebel

Der Beitrag #DEGunban: Super-GAU und Bürokratiemonster erschien zuerst auf German Rifle Association.

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