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Waffenlager bis unter die Decke


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Er hortete scharfe Schusswaffen und gefährliche Granaten im Schlafzimmer und in der Garage. Dafür wurde gestern der Schweriner Reiner P. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

SCHWERIN - Der Waffennarr ist vom Amtsgericht Schwerin wegen des unerlaubten Besitzes großer Mengen Waffen und Munition zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht folgte den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Dem Vorsitzenden Richter Bernd Michalczik zufolge hat der 43-Jährige gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstoßen.

Im November 2006 war in seiner Zwei-Zimmer-Wohnung ein ganzes Arsenal entdeckt worden, darunter ein Maschinengewehr, drei Karabiner, verschiedene Waffenteile und 1300 Schuss Munition (wir berichteten). Eines der Zimmer war als Labor eingerichtet. Die Garage sei "bis unter die Decke" vollgestopft gewesen.

Nach einem Gutachten des Landeskriminalamtes waren einige Waffen noch funktionsfähig, darunter das Maschinengewehr. Der Beschuldigte, ein gelernter Werkzeugmacher, gab an, die Waffen, Waffenteile und Munition gefunden oder gekauft zu haben. Er habe sich informiert, wo es während des Zweiten Weltkrieges Kampfhandlungen gab, und dort gezielt gegraben.

Zum Zweck der Waffen- und Munitionsanhäufung sagte er, er habe nur gesammelt, nicht gehandelt. Es habe ihm Spaß gemacht, die Waffen auseinanderzubauen und zu reparieren. Eine Gefahr habe er nicht gesehen, sagte der Alleinstehende. Als ehemaliger Mitarbeiter eines privaten Munitionsbergungsdienstes und über Fachlektüre habe er sich einige Kenntnisse angeeignet. Die Zünder habe er im Freien herausgeschraubt, so dass die Munition nicht mehr hätte explodieren können. Das Pulver habe er Silvester im Freien verbrannt. Zu den Ermittlungen wegen Waffenbesitzes gegen den Mann war es gekommen, weil er Mädchen in seine Wohnung gelockt und sich sexuell an ihnen vergangen haben soll. Diese Taten, für die er im Vorjahr zehn Monate im Gefängnis saß, streite sein Mandant bis heute ab, sagte der Verteidiger.

Mit der Strafe von anderthalb Jahren für den jetzt Arbeitslosen blieb das Gericht nach eigenen Angaben im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens von bis zu fünf Jahren. Zu Gunsten des Angeklagten war vor allem sein Geständnis gewertet worden.

http://www.svz.de

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