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übliche Wartefristen in der CH


fish

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nun, ist halt je nach kanton verschieden.

aber grundsätzlich ca. 2-3 wochen

musst halt noch was warten, evt. ist ja momentan

ein personeller engpass, krankheitsbedingt oder so.

einfach noch etwas geduld haben PDT_Armataz_01_29

bei mir lag mal der komplette antrag beim lokalen

polizeiposten u. ist vergessen worden. die kantonale stelle

hat dies dann auf grund meiner rückfrage rausgefunden und

mir prompt geholfen.

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wie war das noch mal mit Schengen und dem Beitritt der Schweiz......*dumdidum*

Ändert nichts an der Bearbeitungszeit.

Was es ändert, meine übliche Wartezeit ist 0 Minuten weil ich meistens über privat kaufe, dann muss ich eben diese 14 Tägige Wartezeit in Kauf nehmen.

Aber wie viele andere, werde ich ja alles vor Schengen gekauft haben mit einem schönen Vertrag wo das richtige Datum draufsteht PDT_Armataz_01_12

Joker

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Das hängt wieder sehr vom Kanton ab. Für manche war das WG1999 eine Erleichterung, für andere eine Verschärfung.

In FR konntest du zb jeden HA als Langwaffe beim Gemischtwarenhändler kaufen neben dem Sprengstoff aber eine Kurzwaffe war ein riesen Theater und Dämpfer wahren frei.

In Zürich waren Dämpfer verboten.

In NE konntest du über privat Kurzwaffen kaufen aber Punmpgun waren verboten usw...

Joker

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  • 2 weeks later...

...nun nach ca. 3 1/2 Wochen ist endlich Post gekommen!

Leider nicht das wo ich erwartet hatte sondern ein Vorsprechungstermin bei der Polizei (ist das üblich?).

x Fragen zum Thema Waffen und Sicherheit und meiner allgemeinen Lebensverfassung usw.

Finde ich ja sehr gut, dass nicht JEDER einfach so mir nichts dir nichts eine Waffe kaufen kann, aber ein paar Fragen waren wirklich erstaunlich und ohne mein Wissen das ich mir grösstenteils in diesem Forum angeeignet hatte hätte ich wohl keine Chance gehabt!

Komisch fand ich auch das der Polizist selbst einwenig unsicher war...?

...naja hoffe, dass nun endlich mein Schein kommt :-D

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...nun nach ca. 3 1/2 Wochen ist endlich Post gekommen!

Leider nicht das wo ich erwartet hatte sondern ein Vorsprechungstermin bei der Polizei (ist das üblich?).

x Fragen zum Thema Waffen und Sicherheit und meiner allgemeinen Lebensverfassung usw.

Finde ich ja sehr gut, dass nicht JEDER einfach so mir nichts dir nichts eine Waffe kaufen kann, aber ein paar Fragen waren wirklich erstaunlich und ohne mein Wissen das ich mir grösstenteils in diesem Forum angeeignet hatte hätte ich wohl keine Chance gehabt!

Komisch fand ich auch das der Polizist selbst einwenig unsicher war...?

...naja hoffe, dass nun endlich mein Schein kommt :-D

Es findet eine Vereinheitlichung statt und da gehöhrt auch diese Anhörung, die gemacht wird wenn man die erste Waffe kauft oder lange keine gekauft hat.

Bringen wird es nichts, den wie man schon beobachten kann, kommen dann gewisse Leute nicht zur Anhörung, was ja Sinn der Sache ist. Aber man weiss sie holen sich die Waffe dann illegal und dies sehr fix.

Man kann es drehen und wenden wie man will. Alle Restriktionen führen dazu, dass die komischen Gestalten sich woanders bedienen und der normale Bürger es eventuel sein lässt. Der Sicherheitsgewinn ist im 0% Bereich.

Sehr eindrucksvoll kann man dies an dem CH-Messer Gesezt sehen. Seit dieser Schwachsinn in Kraft ist seit 1999 haben sich Zwischenfälle mit Messern ungefähr verfünfacht. Soviel zur Wirkung von Waffg.

Joker

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Hatte kürzlich auch ein Vorsprechen. Das Beilegen der einen Monat alten Sonderbewilligung Kapo (wg. Wohnortswechsel -> verbilligtes Anschlussverfahren, inkl. Gratishausbesuch) hat nicht die erhoffte Prozessoptimierung mit sich gebracht. Immerhin habe ich etwas dabei Folgendes gelernt resp. bekam folgende Hinweise (teilweise auf Nachfrage aus Neugier; die eigentliche - für Neuerwerber sinnvolle - Pflicht war komplettes Anhören/Durchgehen des Waffenrechts): Die Verordnung ist mitten in Revision, d.h. Kantone geben gerade ihre Vorschläge ab. Das neue WaffG wird wohl ein Jahr nach Inkrafttreten wegen Schengen wieder umgebogen werden. Sie legen das Waffengesetz hier SEHR eng aus. Sie beschlagnahmen bei jeder Gelegenheit die Waffe und geben sie den Ballistikern zum Testen (kostet und dauert, scheint strafender als die androhbaren Strafe fürs Vergehen). Aus kantonalfeuerpolizeilichen Gründen darf nicht mehr als 300 kg Munition bewilligungsfrei gelagert werden. Ach ja, der WES muss dann abgeholt werden, auf dem Postweg könnte er gestohlen und missbraucht werden.

Beim letzten Punkt reifte die Erkenntnis aus, dass ich ein Landei bin, und mir die Welt viel zu einfach, vernünftig und problemfrei ausmale.

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Hatte kürzlich auch ein Vorsprechen. Das Beilegen der einen Monat alten Sonderbewilligung Kapo (wg. Wohnortswechsel -> verbilligtes Anschlussverfahren, inkl. Gratishausbesuch) hat nicht die erhoffte Prozessoptimierung mit sich gebracht. Immerhin habe ich etwas dabei Folgendes gelernt resp. bekam folgende Hinweise (teilweise auf Nachfrage aus Neugier; die eigentliche - für Neuerwerber sinnvolle - Pflicht war komplettes Anhören/Durchgehen des Waffenrechts): Die Verordnung ist mitten in Revision, d.h. Kantone geben gerade ihre Vorschläge ab. Das neue WaffG wird wohl ein Jahr nach Inkrafttreten wegen Schengen wieder umgebogen werden. Sie legen das Waffengesetz hier SEHR eng aus. Sie beschlagnahmen bei jeder Gelegenheit die Waffe und geben sie den Ballistikern zum Testen (kostet und dauert, scheint strafender als die androhbaren Strafe fürs Vergehen). Aus kantonalfeuerpolizeilichen Gründen darf nicht mehr als 300 kg Munition bewilligungsfrei gelagert werden. Ach ja, der WES muss dann abgeholt werden, auf dem Postweg könnte er gestohlen und missbraucht werden.

Beim letzten Punkt reifte die Erkenntnis aus, dass ich ein Landei bin, und mir die Welt viel zu einfach, vernünftig und problemfrei ausmale.

Dürfte man wissen in welchem Kanton du wohnst. Ausserdem schon mal den Rechtsdienst von Protell angerufen, die haben schon so machen Gesetzesbieger in die Ecke gewiesen (was definitiv hier der Fall zu sein scheint).

Es gibt keinen Grund dir den WEF vorzuenthalten wenn du dem Gesetze genüge getan hast und dies ist eben einen Strafregisterauszug mitzubringen und über 18 zu sein. Für den Rest Gefährdung deinerseits oder von Fremden als Grund keinen zu geben, muss die Behörde den Nachweiss bringen.

Die Geschichte mit der Post ist wohl ein Witz, steht da nicht dein Name drauf ?

Ich habe das Gefühl, wenn da ein RA auftaucht, wird da sehr schnell ende sein mit der Willkür.

Joker

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@Joker: ZH ist der neue Wohnkanton.

Well, was soll man sagen, ich habe ein gewisses Verständnis für Vorsicht und Strenge seitens Behörden - denn letztlich sind diese dann die verantortlichen Buhmänner der Medien und Kollegen falls sie zu wenig restriktiv waren und irgendwas passiert ist. Wenn alles gut läuft und nix passiert, kriegen sie nichts dafür ausser vielleicht einem "Danke" des Waffenbesitzers. Ergo haben sie wenig Anreize für eine "kundenfreundliche" d.h. permissive Haltung. Dazu kommt noch, dass wohl nicht nur 105% reine weisse Schafe eine Waffe kaufen wollen (Anwesende ausgenommen, wie immer).

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich suche keinen juristischen oder sonstigen Streit wegen Details (wie Zustellung statt 24h-Abholmöglichkeit) schon beim Erstkontakt. Einen konfrontativen Weg spare ich lieber für Wichtiges auf wie nennenswerte oder unbegründbare Einschränkungen.

Und wer weiss, mit steigendem Kontakt kommt vielleicht auch ein wenig Vertrauen auf ... wobei... das Vertrauen in die Post scheint definitiv verloren zu sein. :eusa_think:

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