Jägermeister Posted December 28, 2019 at 02:44 PM Share Posted December 28, 2019 at 02:44 PM Zitat Rahden. Wer Waffen besitzen will, der braucht dafür eine Erlaubnis. Aber auch Munition kann man nicht so einfach bei sich lagern, auch für diesen Besitz braucht es eine Genehmigung. Die hatte ein arbeitsloser 53-jähriger Stemweder nicht und deshalb saß er nun auf der Anklagebank im Rahdener Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. https://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/stemwede/22648863_Stemweder-wegen-Verstoss-gegen-Waffengesetz-vor-Gericht.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted December 28, 2019 at 03:11 PM Share Posted December 28, 2019 at 03:11 PM Also wenn die Richterin sich so über den Waffenbesitz geäußert haben sollte, hat sie aber auch keine Ahnung davon! Oder aber der Schreiberling hat sich das Ganze wieder passend zurecht gedichtet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 28, 2019 at 05:44 PM Share Posted December 28, 2019 at 05:44 PM An seiner Stelle würde ich nicht zahlen und mich 30 Tage im Knast ausruhen. Urlaub auf Staatskosten mit Vollpension. Kostet den Staat 30 X 100 € = 3.000 €, statt 450 € Einnahmen. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 28, 2019 at 05:48 PM Share Posted December 28, 2019 at 05:48 PM vor 6 Minuten, Hollowpoint sagte: An seiner Stelle würde ich nicht zahlen und mich 30 Tage im Knast ausruhen. Wir sind leider nicht so geübt darin, die Seife beim Duschen ohne bücken aufzuheben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted December 28, 2019 at 06:22 PM Share Posted December 28, 2019 at 06:22 PM vor 36 Minuten, Hollowpoint sagte: Kostet den Staat 30 X 100 € = 3.000 €, statt 450 € Einnahmen. Bist Du sicher, dass der den Knastaufenthalt nicht bezahlen muss? Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 28, 2019 at 06:23 PM Share Posted December 28, 2019 at 06:23 PM Entweder Du bezahlst die Geldstrafe oder sitzt die Ersatzfreiheitsstrafe ab. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitestar Posted December 28, 2019 at 06:38 PM Share Posted December 28, 2019 at 06:38 PM vor 52 Minuten, Hollowpoint sagte: An seiner Stelle würde ich nicht zahlen und mich 30 Tage im Knast ausruhen.... Dann hast du wahrscheinlich eher eine Gehalts- und Kontopfändung zu erwarten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 28, 2019 at 06:44 PM Share Posted December 28, 2019 at 06:44 PM vor 5 Minuten, Whitestar sagte: Dann hast du wahrscheinlich eher eine Gehalts- und Kontopfändung zu erwarten. Der Typ ist Hartzer, da ist nichts zu holen. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitestar Posted December 28, 2019 at 06:59 PM Share Posted December 28, 2019 at 06:59 PM vor einer Stunde, Hollowpoint sagte: An seiner Stelle würde ich nicht zahlen und mich 30 Tage im Knast ausruhen... Geht ja auch nicht um ihn sondern um dich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 28, 2019 at 07:53 PM Share Posted December 28, 2019 at 07:53 PM ICH habe ja auch NOCH einiges zu verlieren. Wer nichts mehr hat, ist frei! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
ritoboc Posted January 5, 2020 at 11:46 AM Share Posted January 5, 2020 at 11:46 AM Jägermeister zitierte eingangs des Threads: " Wer Waffen besitzen will, der braucht dafür eine Erlaubnis. Aber auch Munition kann man nicht so einfach bei sich lagern, auch für diesen Besitz braucht es eine Genehmigung." Ich bin sozusagen Uralt-Legalwaffenbesitzer. Früher, vor der verschärften Waffengesetzgebung brauchte man keine Genehmigung für den Besitz von Munition, für die man eine passende Waffe hatte. Ja, man konnte dafür sogar neue Munition erwerben. Tempi passati! Neue Munition will ich mir keine mehr anschaffen, aber die alte möchte ich auch nicht wegschmeißen/entladen. Kann mir jemand in kurzen Worten klarmachen, wie die Situation sich heute rechtlich darstellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 5, 2020 at 11:52 AM Author Share Posted January 5, 2020 at 11:52 AM Die Waffen müssen bei gemeldetem Altbestand mindestens in Sicherheitsstufe A oder B (Lang- oder Kurzwaffen) gelagert werden, Munition kreuzweise im sogenannten Jägerschrank (A mit B Innenfach) oder Schrank mit Schwenkriegelschloss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ritoboc Posted January 5, 2020 at 11:59 AM Share Posted January 5, 2020 at 11:59 AM Danke für die schnelle Antwort. Die Bedingungen für die Lagerung der Waffen sind bei mir erfüllt und wurden auch schon von der Ordnungsbehörde überprüft. Was mir jetzt Kopfzerbrechen bereitet, ist die Situation bei vorhandener Munition. Hier scheint sich einiges zum Negativen verändert zu haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted January 5, 2020 at 12:16 PM Share Posted January 5, 2020 at 12:16 PM (edited) vor 18 Minuten, ritoboc sagte: Danke für die schnelle Antwort. Die Bedingungen für die Lagerung der Waffen sind bei mir erfüllt und wurden auch schon von der Ordnungsbehörde überprüft. Was mir jetzt Kopfzerbrechen bereitet, ist die Situation bei vorhandener Munition. Hier scheint sich einiges zum Negativen verändert zu haben. Wenn die "Altbestände" der Mun für nicht oder nicht mehr vorhandene Schußwaffen gemeldet worden war, (da gab es mal eine Zeitlang die Möglichkeit dafür) dürfte es imho kein Problem geben. Wenn nicht, & die finden nur 1 alte Murmel, Viel Spaß... My 5 Cents. p.s ich rede jetzt für den Bereich SpoSchützen. Edited January 5, 2020 at 12:19 PM by Mike57 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
ritoboc Posted January 5, 2020 at 12:21 PM Share Posted January 5, 2020 at 12:21 PM Daraus ziehe ich messerscharf den Schluss, dass Munition für vorhandene Waffen legal ist. D'accord? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 5, 2020 at 12:50 PM Author Share Posted January 5, 2020 at 12:50 PM Die rechtlichen Bestimmungen hierzu müssten im WaffG von 1976 stehen. Die habe ich jetzt aber nicht auswendig drauf, müsstest Du mal googeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ritoboc Posted January 5, 2020 at 12:59 PM Share Posted January 5, 2020 at 12:59 PM Zitat p.s ich rede jetzt für den Bereich SpoSchützen. Bin, respektive war ich, kein Jäger. Aber meine schießsportlichen (Rest-)Fähigkeiten ohne Rundenwettkämpfe und Meisterschaften möchte ich doch hin und wieder testen. Und wie könnte ich das ohne Munition. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted January 5, 2020 at 01:35 PM Share Posted January 5, 2020 at 01:35 PM § 58 hat 3 frühere Fassungen und wird in 9 Vorschriften zitiert (1) 1.Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort. 2. Erlaubnisse zum Erwerb von Munition berechtigen auch zu deren Besitz. 3. Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 31. August 2003 der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden. 4.Die Anmeldung muss die Personalien des Besitzers sowie die Munitionsarten enthalten. 5.Die nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz. https://www.buzer.de/gesetz/5162/a71297.htm Alles klar ? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 5, 2020 at 03:02 PM Author Share Posted January 5, 2020 at 03:02 PM Damit Nachkaufen nur auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Mike57 Posted January 5, 2020 at 03:06 PM Popular Post Share Posted January 5, 2020 at 03:06 PM vor 2 Minuten, Jägermeister sagte: Damit Nachkaufen nur auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch. Ausser man ist bei den LINKEN und wird Ministerpräsident bei den "Thüringer Würstchen" ... 2 2 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
ritoboc Posted January 6, 2020 at 07:59 AM Share Posted January 6, 2020 at 07:59 AM vor 16 Stunden, Jägermeister sagte: Damit Nachkaufen nur auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch. Oder man ist Wiederlader Link to comment Share on other sites More sharing options...
ritoboc Posted January 6, 2020 at 08:26 AM Share Posted January 6, 2020 at 08:26 AM Frage off topic: Ich hab' gerade die Witze-Seite angeschaut und mich rund gekugelt. Wie kann man die dort gezeigten Videos herunterkopieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted January 6, 2020 at 11:08 AM Share Posted January 6, 2020 at 11:08 AM vor 2 Stunden, ritoboc sagte: Frage off topic: Ich hab' gerade die Witze-Seite angeschaut und mich rund gekugelt. Wie kann man die dort gezeigten Videos herunterkopieren? Rechts-Klick auf das Video, sollte dies ermöglichen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ritoboc Posted January 6, 2020 at 05:52 PM Share Posted January 6, 2020 at 05:52 PM Funzt! Vielen Dank, jetzt kann ich meine Familie/Freunde auch begeistern Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted January 7, 2020 at 10:49 AM Share Posted January 7, 2020 at 10:49 AM Mit der WAffengesetzänderung 2003 wurde der Besitz von Munition verboten, für die man keine Entsprechende Waffe nachweisen kann (Ausnahme Erbwaffen, für die gab es schon vorher keinen Munerwerb/besitz) Davor war nur der Erwerb von Munition geregelt (WBK, JJS...) der Besitz durch was auch immer (Fund, Erbe ohne dazugehörige Waffen...) war frei. Im Augenblick ist der Besitz von Restmun nach Verkauf einer Waffe für Erlaubnisinhaber noch 6 Monate strafbefreit, d. H. eine Übergangsfrist zum Verkauf der Mun oder Erwerb einer Waffe im gleichen Kaliber. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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