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Macht ein Verbot von so genannten Anscheinswaffen Sinn?


glockfan

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Innenminister Holger Hövelmann unternimmt gegenwärtig einen Vorstoß zum Verbot von so genannten Anscheinswaffen.

Zu diesem Thema erfolgte am 13.02.2008 im Innenausschuss des Bundestages eine Anhörung vor mehreren Experten.

Der BDK Landesverband sieht im Ergebnis dessen Handlungsbedarf und unterbreitet folgende sachliche Vorschläge!

Es sollte bei dieser Problematik unbedingt exakt geprüft werden, welche Maßnahmen und Restriktionen geeignet sind, um einen Zugewinn für die öffentliche Sicherheit zu schaffen. Die mittlerweile etwas modifizierte Version des Vorschlages aus Sachsen-Anhalt könnte dann auch aus fachlicher Sicht so vom BDK mitgetragen werden.

Anscheinswaffen und deren Nachbildungen sind solche Waffen, die den ?scharfen? Schusswaffen täuschend ähnlich sind und damit für jedermann eine latente Gefahr darstellen könnten. Darunter fallen insbesondere die so genannten ?Softairwaffen?. Die als Spielzeuge deklarierten ?Waffennachahmungen? können kleine u. a. Plastikkugeln oder Weichgeschosse verschießen (?Erbsenpistolen?). Nachbildungen haben dagegen überhaupt keine Schussfunktion.

Der Hintergrund des derzeitigen Vorstoßes von Seiten des Staates ist folgender: Es soll dem augenscheinlichen und möglichen ?Drohpotenzial? dieser Waffen begegnet werden. Der im Innenausschuss vorgetragene Vorschlag lautet nunmehr, die Anscheinswaffen dem Alterserfordernis von 18 Jahren zu unterwerfen. Somit könnte ein Abgabe- und Handelsverbot an Kinder und Jugendliche durchgesetzt, das Führen (vereinfacht das bei sich haben außerhalb von Wohnungen oder Grundstücken) mit dem Kleinen Waffenschein eingegrenzt und somit die Erlaubnis auf zuverlässige Personen beschränkt werden. Angeregt wurde außerdem eine Markierungspflicht, bei der auffällige Markierungen (so wie sie in den USA eingeführt wurden) für Verwechslungssicherheit sorgen sollen. Derart markierte Waffen würden dann nicht als Anscheinswaffen behandelt werden und deshalb so - die Nichtüberschreitung der Energiegrenze vorausgesetzt - auch Spielzeug bleiben.

Andere Themen der Sitzung wurden noch kontroverser diskutiert, insbesondere der von Berlin eingebrachte Messerverbotsvorschlag. Während Berlin verschiedene Messer wie Kampf- und Einhandmesser verbieten will - außer in der freien Natur - sieht das Hamburger Modell Verbote an örtlichen Schwerpunkten vor. Insbesondere auf diesem Gebiet zeigt sich mal wieder, dass eine

frühzeitigere und bessere Einbeziehung von Fachverbänden wie zum Beispiel dem BDK, gerade zu diesem schwierigen und kontroversen Thema, sinnvoller gewesen wäre.

Der thematisierten Kennzeichnungspflicht für alle wesentlichen Schusswaffenteile stimmt der BDK zu, nur so kann ein Handel und späterer Zusammenbau von Waffenteilen wirksam verhindert werden.

Zur Thematik ?Erbenprivileg? gibt es eine klare Aussage: Wer bereits eine Waffenbesitzerlaubnis hat, sollte ohne Kontingentierung Waffen erben können. Solch ein Erbe ist ohnehin sachkundig und zuverlässig. Wer keine Erlaubnis hat, der muss seine Waffen mit Blockiersystemen sperren lassen.

Gegen ein Sportschießen mit erlaubnisfreien Schusswaffen durch Kinder ist nichts einzuwenden, sofern dies unter fachkundiger Anleitung geschieht. Eine allgemeine Absenkung des Alterserfordernisses auf 10 Jahre macht Sinn. Nur so können leistungsfähige Nachwuchsschützen für die neuen Disziplinen in der Kinder- und Jugendolympiade herangezogen werden.

Besonderes Augenmerk sollte auch auf ein schon im Jahre 2001 diskutiertes zentrales Schusswaffenregister gelegt werden. Hierbei könnte ein vielfacher Mehrwert entstehen! So zum Beispiel die Verkürzung von Verwaltungs-, Datenabgleichs- und Auskunftswegen, erhebliche Ermittlungsverkürzungen, sicherere Herkunftsnachforschungen und viele andere Kontrollmöglichkeiten. Klar sollte dabei sein, dass dies nicht der Reglementierung der in aller Regel verantwortungsbewussten Legalwaffenbesitzer gilt, sondern der Schaffung verbesserter Möglichkeiten der Kontrolle, der besseren Verhinderung der Anmeldung illegaler Waffen sowie der Herkunftsfeststellung, die momentan nur in wenigen Fällen aussichtsreich ist. Insbesondere erscheint die deutliche Verkürzung und Zentralisierung von Informationsflüssen vor dem Hintergrund der momentan noch agierenden rund 570 (!) dezentralen Waffenbehörden zwingend erforderlich.

Insgesamt plädiert der BDK weiterhin dafür, sich mehr auf die wesentlichen Kriminalitätsprobleme zu konzentrieren. Direkte Bekämpfungsansätze gegen die geschätzten 20 Millionen illegalen Schusswaffen sind natürlich personal- und kostenintensiver. Wenn Kriminalität wirksam bekämpft werden soll, dann ist dazu auch ausreichendes, qualifiziertes, angemessenes, gut bezahltes und somit auch motiviertes Personal notwendig. Unter dieser Maßgabe und mit den geeigneten rechtlichen Instrumentarien könnten dann auch die Waffen- und die damit zusammenhängende Gewaltkriminalität weiter zurückgedrängt werden.

http://www.cop2cop.de

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Zumal diese in ewiger Litanei herbeigeredete "Gefahr" durch Waffenimitate faktisch nicht belegbar ist. Homöopatisch verteilte Einzelfälle sind halt persönliches Pech, aber aufgrund von Fällen in einstelliger Zahl eine Anlassgesetzgebung zu betreiben ist in meinen Augen mehr als inkompetent.

Eher sollten Regelungen erlassen werden, dass tatsächliche Vergehen auch detailliert erfasst werden, so das es überhaupt erst einmal glaubwürdige und verlässliche Statistiken gibt, auf die man solche in die Welt gestellten Behauptungen stützen kann.

Aber das ist wohl noch nie gewollt gewesen, denn dann würden viele Initiativen in's Leere laufen...

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