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Das neue Waffengesetz


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Der Bundestag hat das Waffenrecht abermals verschärfen. Bereits 2002 wurden die Regelungen für die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und die Aufbewahrung von Waffen und Munition neu gefasst. Für Gas- und Schreckschusswaffen wurde damals ein Kleiner Waffenschein eingeführt. Jetzt werden weitere Verschärfungen eingeführt:

ANSCHEINSWAFFEN: Das Führen von Anscheinswaffen - das sind Nachbildungen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen - wird verboten. In der Vergangenheit gab es immer wieder Polizeieinsätze, bei denen im Extremfall Beamte vor der Entscheidung standen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil sie ein Imitat nicht von einer echten Waffe unterscheiden konnten. Anscheinswaffen können nur noch im abgetrennten Privatbereich benutzt werden. Für den Transport wird ein verschlossenes Behältnis vorgeschrieben. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Ausgenommen von dem Verbot sind Gegenstände, die erkennbar zum Spiel, für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind. Erlaubt bleibt die Verwendung bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie bei Theateraufführungen.

SOFTAIR-WAFFEN: Das sind Schusswaffen, bei denen mit geringer Bewegungsenergie Plastikkugeln verschossen werden. Der im bisherigen Waffengesetz vorgesehene sehr niedrige Richtwert muss wegen der EU-Spielzeugrichtlinie hochgesetzt werden. Verletzungen sollen auch beim neuen Wert unmöglich sein, solange - wie vorgeschrieben - die Augen geschützt sind.

MESSER: Mit der 2003 in Kraft getretenen Änderung wurden Wurfsterne, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser verboten. Weil die Verwendung von Messern bei Straftaten erheblich zugenommen habe, wird jetzt auch das öffentliche Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als zwölf Zentimeter Klingenlänge verboten. Erlaubt ist das Führen derartiger Messer bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege oder beim Sport.

NACHWUCHSSCHÜTZEN: Im Waffengesetz wird klargestellt, dass für Kinder und Jugendliche zum Schiessen unter Aufsicht Ausnahmen möglich sind. Schützenvereinen soll erleichtert werden, nach Talenten für den Schießsport zu suchen. Generell bleibt die Altersgrenze von 12 Jahren.

ERBWAFFEN: Nach dem bisherigen Waffengesetz läuft das sogenannte Erbenprivileg am 1. April 2008 aus. Danach durften Nachkommen ererbte Schusswaffen auf Antrag weiterhin behalten, auch wenn sie selbst kein Bedürfnis zum Besitz einer Waffe nachweisen konnten. Künftig müssen Erben diese Waffen mit einem technischen Blockiersystem sichern.

KENNZEICHNUNGSPFLICHT: Einzelne wesentliche Waffenteile (Lauf, Griffstück, Verschluss) müssen nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie auch einzeln gehandelt werden. Bei zusammengesetzten Waffen reicht die Kennzeichnung eines wesentlichen Teiles aus: bei Langwaffen am Lauf, bei Kurzwaffen am Griffstück. Kulturhistorisch wertvolle Waffen sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, um sie nicht zu beschädigen.

GELBE WAFFENBESITZKARTE: Aktive Sportschützen können leichter Waffen erwerben, die aufgrund ihrer Konstruktion für die Nutzung bei Straftaten nicht geeignet sind. Das bisherige Recht hat zu unterschiedlicher Handhabung in einigen Bundesländern geführt.

http://www.n-tv.de

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Schärferes Waffenrecht ab 1. April

Berlin - Die Koalition verbietet ab 1. April das Tragen von Waffenimitaten und gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. Darauf haben sich Union und SPD in einem der WELT vorliegenden Gesetzestext geeinigt. Betroffen davon sind täuschend echt aussehende Imitate von Pistolen und Revolvern ("Anscheinswaffen") sowie Softair-Waffen.

Das sind Nachbauten von Waffen, die Plastikkugeln mit Druckgas verschießen. "Solche Waffen sind kein Kinderspielzeug. Weil mit ihnen immer wieder Straftaten begangen werden, müssen sie ab April aus dem öffentlichen Straßenbild verschwinden", sagte der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel der WELT.

Verstöße gegen die neue gesetzliche Regelung gelten künftig als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld geahndet. "Die Polizei kann bei akuter Gefahr also Waffenimitate und solche Messer einkassieren", sagte Grindel.Das Mitführverbot ist für sogenannte Einhandmesser, die mit einer Hand ausklappbar sind, und Messer ab einer feststehenden Klingenlänge von zwölf Zentimetern vorgesehen.

"Einhandmesser haben seit dem Verbot der Butterfly-Messer im Jahr 2003 diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst", so Grindel.Die Benutzung von Anscheinswaffen wird künftig nur noch in einem mit einem Schloss gesicherten Behälter erlaubt.

Ausgenommen von der Verschärfung des Waffenrechts sind waffenscheinpflichtige Schusswaffen von Jägern und Schützenvereinen.

Außerdem sieht die Novelle des Waffengesetzes Ausnahmen für solche Waffen vor, die "erkennbar nach dem "Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind". Weiterhin erlaubt ist danach auch die Verwendung von Anscheinswaffen bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie bei Theateraufführungen.

Ausnahmen von dem Messerverbot sollen gelten, wenn ein Messer zur Berufsausübung, zum Sport, Brauchtum oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet wird.

Auch Sportschützen können weiter trainieren. "Deutschland soll auch in Zukunft bei der Medaillenvergabe vertreten sein", sagte Grindel. Die Koalition habe sich darauf verständigt, im Waffengesetz klarzustellen, dass Kinder und Jugendliche unter Aufsicht an Schützenfesten oder Tagen der offenen Tür teilnehmen dürfen. Das Waffenrecht wurde zuletzt 2003 nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt verschärft.

http://www.welt.de/

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Die Benutzung von Anscheinswaffen wird künftig nur noch in einem mit einem Schloss gesicherten Behälter erlaubt.

Muss ich jetzt allen ernstes nach meine Softair in einem abschließbaren Koffer transportieren? Das kann doch nicht ernst gemeint sein.

Das Mitführverbot ist für sogenannte Einhandmesser, die mit einer Hand ausklappbar sind, und Messer ab einer feststehenden Klingenlänge von zwölf Zentimetern vorgesehen.

Das ist ja wohl der größte Mist. Darf ich auch mein Leatherman Wave, das eine Einhandkling besitzt, nicht mehr mit mir führen?

Das neue Gesetz ist der größte Müll, den ich in den letzten Jahren gesehen habe.

PDT_Armataz_01_19:angriest::s-chainsaw::contra::hanged::bose::hau6::icon_mad::150:PDT_Armataz_01_32

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was sind jetzt schon wieder waffenscheinpflichtige Schußwaffen von Schützenvereinen??????? :bs_help:

Muß der Verein jetzt einen Waffenschein beantragen?

@JackBauer

Leatherman ist doch ein Werkzeug. Und was die wenigsten hier wissen ist, dass ion der Schweiz das Führen von Einhandmessern auch verboten ist. Also bei der nächsten Fahrt in oder durch die Schweiz, Messerchen immer schön brav in den Koffer sonst wirds teuer PDT_Armataz_01_20

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