Jump to content

Waffengesetz wird abgeändert


Gunman

Recommended Posts

Vaduz (ots) - Vaduz, 4. März (pafl) - Die Regierung unterbreitet mit Bericht und Antrag dem Landtag die Abänderung des Waffengesetzes. Damit wird ein Urteil des Staatsgerichtshofes umgesetzt und das Verbot von besonders gefährlichen Waffen und besonders gefährlicher Munition verfassungskonform im Waffengesetz geregelt.

Im Jahr 1999 hat die Regierung Flinten (Schrotgewehre) mit Vorderschaftrepetiersystem sowie neuartige gefährliche Munitionstypen verboten. Das Verbot wurde mit der zum Waffengesetz erlassenen Verordnung umgesetzt. Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass das Verbot grundsätzlich verfassungsgemäss erlassen worden sei. Er hob die Bestimmungen über das Verbot der Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem trotzdem als verfassungswidrig auf, da ein Verbot durch eine auf das Waffengesetz gestützte Verordnung nicht dauernd Bestand haben könne. Es obliege dem Gesetzgeber, welche Waffen und Munitionstypen er als besonders gefährlich taxiere und verboten haben möchte.

Da aus der Sicht der Regierung von den Schusswaffentypen der Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem nach wie vor eine besondere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, soll das Verbot dieser Schusswaffen, analog der geltenden Regelung in Österreich, in den bestehenden Katalog der verbotenen Waffen im Waffengesetz aufgenommen werden. Gleichzeitig soll der Verbotskatalog zum einen um Flinten, die eine bestimmte Länge unterschreiten (abgesägte Flinten), und zum anderen um besonders gefährliche Munition, für welche es keine legale Verwendung gibt, ergänzt werden.

Weiters soll der Artikel über Verwaltungsübertretungen, der vom Staatsgerichtshof ebenfalls als verfassungswidrig aufgehoben wurde, mit einem neuen verfassungskonformen Straftatenkatalog wieder eingeführt und konkretisiert werden. Dadurch soll eine präventive Wirkung erzielt werden, um beispielsweise die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, der Missbrauchsverhütung oder der Buchführungspflicht der Waffenhändler nachhaltig durchsetzen zu können.

Kontakt: Ressort Inneres Erik Purgstaller Mitarbeiter der Regierung Tel.: +423 236 60 92

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)