Gunman Posted March 5, 2008 at 07:35 PM Share Posted March 5, 2008 at 07:35 PM Vaduz (ots) - Vaduz, 4. März (pafl) - Die Regierung unterbreitet mit Bericht und Antrag dem Landtag die Abänderung des Waffengesetzes. Damit wird ein Urteil des Staatsgerichtshofes umgesetzt und das Verbot von besonders gefährlichen Waffen und besonders gefährlicher Munition verfassungskonform im Waffengesetz geregelt. Im Jahr 1999 hat die Regierung Flinten (Schrotgewehre) mit Vorderschaftrepetiersystem sowie neuartige gefährliche Munitionstypen verboten. Das Verbot wurde mit der zum Waffengesetz erlassenen Verordnung umgesetzt. Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass das Verbot grundsätzlich verfassungsgemäss erlassen worden sei. Er hob die Bestimmungen über das Verbot der Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem trotzdem als verfassungswidrig auf, da ein Verbot durch eine auf das Waffengesetz gestützte Verordnung nicht dauernd Bestand haben könne. Es obliege dem Gesetzgeber, welche Waffen und Munitionstypen er als besonders gefährlich taxiere und verboten haben möchte. Da aus der Sicht der Regierung von den Schusswaffentypen der Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem nach wie vor eine besondere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, soll das Verbot dieser Schusswaffen, analog der geltenden Regelung in Österreich, in den bestehenden Katalog der verbotenen Waffen im Waffengesetz aufgenommen werden. Gleichzeitig soll der Verbotskatalog zum einen um Flinten, die eine bestimmte Länge unterschreiten (abgesägte Flinten), und zum anderen um besonders gefährliche Munition, für welche es keine legale Verwendung gibt, ergänzt werden. Weiters soll der Artikel über Verwaltungsübertretungen, der vom Staatsgerichtshof ebenfalls als verfassungswidrig aufgehoben wurde, mit einem neuen verfassungskonformen Straftatenkatalog wieder eingeführt und konkretisiert werden. Dadurch soll eine präventive Wirkung erzielt werden, um beispielsweise die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, der Missbrauchsverhütung oder der Buchführungspflicht der Waffenhändler nachhaltig durchsetzen zu können. Kontakt: Ressort Inneres Erik Purgstaller Mitarbeiter der Regierung Tel.: +423 236 60 92 Link to comment Share on other sites More sharing options...
imi-uzi Posted March 5, 2008 at 07:57 PM Share Posted March 5, 2008 at 07:57 PM lesen - denken - schreiben ... wusste bis dato nicht, dass liechtenstein zur schweiz gehören soll... Link to comment Share on other sites More sharing options...
357.mag Posted March 5, 2008 at 08:17 PM Share Posted March 5, 2008 at 08:17 PM Ich auch nicht, werde das mal ändern Link to comment Share on other sites More sharing options...
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