CityCobra Posted March 9, 2008 at 08:45 AM Share Posted March 9, 2008 at 08:45 AM Gäste mit Waffe bedroht Bezirk Krems: Ein 26-jr. Justizwachebeamter bedrohte am 07.03.2008 gegen 22 Uhr in einer Diskothek im Bezirk Krems, zwei im Lokal anwesenden Gäste durch Ansetzen des Laufes seiner Pistole an deren Kopf. Bei der Faustfeuerwaffe handelt es sich um eine 9 mm Pistole der Marke ?Makarov? mit angestecktem Magazin. Im Lauf befand sich vermutlich keine Patrone. Vor diesem Vorfall gab sich der Justizwachebeamte als ?Polizeibeamter? und ?Finanzler? aus und kontrollierte in der Diskothek bei ankommenden Gästen die Ausweise. Der Täter hatte im Lokal auch seinen Hund (Boxer) mit, welchen er vor den Gästen mehrmals mit den Worten aufforderte ?Such das Falschgeld?, wobei er den Hund zuvor von seiner Geldbörse als auch seiner gezogenen Waffen riechen ließ. Er wollte dabei offensichtlich bei den Gästen den Eindruck erwecken dass er ein Drogenfahnder bzw. Schwarzgeldfahnder sei und gab sich auch als solcher aus. Von den einschreitenden Beamten konnte die Faustfeuerwaffe und das mit acht Patronen befüllte Magazin sichergestellt werden. Der Justizwachebeamte ist im Besitz einens gültigen Waffenpass für 2 Faustfeuerwaffen. Ein an ihm durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von 0,93 mg/l AAK. Die Staatsanwaltschaft Krems ordnete die Anzeige auf freiem Fuß an. http://www.waldviertelnews.at/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
9mm Posted March 9, 2008 at 08:48 AM Share Posted March 9, 2008 at 08:48 AM einen Wert von 0,93 mg/l AAK. Sind das Promillewerte oder rechnen die in Austria anders ?? Den 0.93%o wären doch eigentlich gar nicht soviel Link to comment Share on other sites More sharing options...
sniper Posted March 9, 2008 at 08:53 AM Share Posted March 9, 2008 at 08:53 AM Kommt immer drauf an wie dein Körper den Alkohol aufnimmt, ich brauche nur ein Bier trinken und bin voll besoffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunman Posted March 9, 2008 at 08:59 AM Share Posted March 9, 2008 at 08:59 AM Es gibt dafür keine Entschuldigung, als Waffenträger sollte er wissen das Alkohol verboten ist, egal ob jetzt vor dem Dienst, wärend des Dienstes oder auch danach solange er eine Schusswaffe bei sich führt. Solche Suffköpfe bringen wieder mal den Ruf der Waffenträger arg in Bedrängnis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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