Mickimaus Posted March 21, 2008 at 07:45 AM Share Posted March 21, 2008 at 07:45 AM Hallo liebe Kollegen.In NRW herschen andere Gesetze wie in der übrigen Welt. Jetzt das Problem! Bin im Besitz WBK §14.4 gelb.Darauf sind eingetragen eine KK Sportbüchse, eine BDF und zwei Repetierer.Ich möchte jetzt eine einschüßige KK Pistole anmelden aber die Behörde verlangt dafür eine neue Befürwortung durch den Verand DSB. Ist doch nicht rechtens!!Wie soll ich jetzt handeln?Für Ratschläge währe ich sehr dankbar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted March 21, 2008 at 10:03 AM Share Posted March 21, 2008 at 10:03 AM Noch einmal fragen, wie sich die Rechtsauffassung des SBs mit §14 WaffG vereinbaren lässt: § 14 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist. (4) Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen. Ansonsten einfach ohne Nachweis beantragen und auf eine schriftliche Ablehnung bestehen und gegen diese Einspruch mit Verweis auf eben jenen Paragrafen WaffG einlegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sturmgewehr Posted March 21, 2008 at 10:15 AM Share Posted March 21, 2008 at 10:15 AM Tjoa... bei uns in Niedersachen bzw. bei mir im Landkreis, wird nun ebenfalls auf Gelb ein Bedürfnisnachweis vom Dachverband verlangt. Eigentlich sollte doch dies das neue Waffengesetz nun entgültig klarstellen, für mich ist aber auch weiterhin nix klar Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mickimaus Posted March 21, 2008 at 10:15 AM Author Share Posted March 21, 2008 at 10:15 AM Ja Danke! Werde ich auch machen! Frohe Ostern allen. :thanks: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mickimaus Posted March 21, 2008 at 03:41 PM Author Share Posted March 21, 2008 at 03:41 PM Ja noch eine Frage Angenommen der SB trägt die Waffe nicht ein und ich erhebe Einspruch,was mach in dann mit der Waffe?? Zurückgeben?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted March 21, 2008 at 05:08 PM Share Posted March 21, 2008 at 05:08 PM Im Zweifelsfall vorübergehend einem Berechtigten überlassen. Willst Du von einem Händler oder privat kaufen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mickimaus Posted March 21, 2008 at 05:15 PM Author Share Posted March 21, 2008 at 05:15 PM Habe ich ersteigert bei E Gun Privat! Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted March 21, 2008 at 05:17 PM Share Posted March 21, 2008 at 05:17 PM Hat's der alte Besitzer eilig mit dem loswerden? Wenn er sein Geld schon hat, wird er doch vielleicht kooperativ sein und das Ding bei sich noch nicht austragen. Ansonsten kannst Du es immernoch zu einem Waffenhändler bringen, wenn Du einen gut kennst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mickimaus Posted March 21, 2008 at 05:26 PM Author Share Posted March 21, 2008 at 05:26 PM Ja kenne einen, aber vielleicht klappt es ja! :g3: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mickimaus Posted March 26, 2008 at 04:27 PM Author Share Posted March 26, 2008 at 04:27 PM Jetzt haben wir den Salat SB hat die Eintragung abgelehnt und besteht auf den Bedürfnissnachweis.Obwohl habe ich im Netz gefunden unter Polizei Aachen Hinweise für Sportschützen ausdrücklich steht das kein Einzelbedürfniss erforderlich ist.Wurde vom SB gelesen und mir kommentarlos zurück gegeben. Habe jetzt vier Wochen Zeit eine Verbandsbescheinigung vorzulegen. Habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt für Waffenrecht.Schauen wir mal. Laut SB soll es ein Urteil vom OLG NRW geben das ein Bedürfnissnachweis zwingend erforderlich sein. Habe ich bis jetzt noch nicht gefunden. Na dann bis bald mal. Link to comment Share on other sites More sharing options...
357.mag Posted March 26, 2008 at 04:50 PM Share Posted March 26, 2008 at 04:50 PM Halt uns mal auf den laufenden, interessiert mich perönlich wie es ausgeht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted March 27, 2008 at 08:24 AM Share Posted March 27, 2008 at 08:24 AM Hast Du TOP-RS bei ÖRAG? Oder eine Verwaltungsrechtsschutzversicherung? Mein Fall hat damals (2002) über 3000 Ois gekostet, außergerichtlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted March 27, 2008 at 08:41 AM Share Posted March 27, 2008 at 08:41 AM Jetzt haben wir den Salat SB hat die Eintragung abgelehnt und besteht auf den Bedürfnissnachweis.Obwohl habe ich im Netz gefunden unter Polizei Aachen Hinweise für Sportschützen ausdrücklich steht das kein Einzelbedürfniss erforderlich ist.Wurde vom SB gelesen und mir kommentarlos zurück gegeben. Habe jetzt vier Wochen Zeit eine Verbandsbescheinigung vorzulegen. Habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt für Waffenrecht.Schauen wir mal. Laut SB soll es ein Urteil vom OLG NRW geben das ein Bedürfnissnachweis zwingend erforderlich sein. Habe ich bis jetzt noch nicht gefunden. Na dann bis bald mal. Guckst Du hier..... http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2007/20_A_3215_06urteil20071108.html und hier.... http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200700010211%20LC%5B03%5D Oder gib hier die Suchbegriffe Waffenbesitkarte, Sportschütze ein http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted March 27, 2008 at 10:05 AM Share Posted March 27, 2008 at 10:05 AM Guckst Du hier..... http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2007/20_A_3215_06urteil20071108.html In dem Fall geht es aber um eine alte, vor 2003 ausgestellte Gelbe Waffenbesitzkarte. Im Eingangspost wird jedoch darauf verwiesen, dass Mickey im Besitz einer neuen, WaffG-2003-konformen Gelben WBK nach §14 ist. Das ist ein Unterschied, denn der neue §14 sagt eben klar, dass für weitere Waffen kein weiterer Bedürfnisnachweis zu bringen ist, während dieser Passus auf vor Inkrafttreten des neuen §14 ausgestellten WBKs nicht zutrifft. Als Lösung für den Kläger aus dem zitierten Urteil wäre zu empfehlen gewesen, dass er eine NEUE Gelbe WBK einmal beantragt, dann treffen ihn auch die Neuregelungen des §14. Die Ersterteilung dieser neuen WBK Gelb erfordert durchaus noch das Erbringen eines ersten Bedürfnisnachweises! Ergo vergleicht der Sachbearbeiter hier Äpfel mit Birnen bzw. wenn es sich bei seinem Hinweis wirklich um das obige Urteil handeln sollte, hat er es nicht wirklich verstanden, worum es dabei ging. Würde mich allerdings auch nicht besonders wundern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mickimaus Posted March 27, 2008 at 01:37 PM Author Share Posted March 27, 2008 at 01:37 PM Werde euch auf dem laufeneden halten.Habe übrigens ein Urteil vom Verwaltungsgericht Meinigen Aktenzeichen 2 K 1003/04 Me gelesen der Fall ist mit meinem Identisch er hat Recht bekommen. Wieso hat Swordsmann zahlen müßen?Hast du den Streit verloren?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
357.mag Posted March 27, 2008 at 01:41 PM Share Posted March 27, 2008 at 01:41 PM Wieso hat Swordsmann zahlen müßen?Hast du den Streit verloren?? Weil Swordi ein alter Ossi ist in dort alles anders war Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mickimaus Posted March 27, 2008 at 01:43 PM Author Share Posted March 27, 2008 at 01:43 PM Ach so.Aber jetzt ist doch alles besser!! :wirsinddiebesten7pr: Link to comment Share on other sites More sharing options...
carlos Posted March 27, 2008 at 03:01 PM Share Posted March 27, 2008 at 03:01 PM ...der Fall ist mit meinem Identisch er hat Recht bekommen. Du hast ja auch Recht. Da gibt's nix gross zu diskutieren. Das Urteil, auf das sich der SB beruft hat einen ganz anderen Hintergrund und ist hier daher irrelevant, siehe meine letzten Ausführungen. Das solltest Du ihm mal subtil stecken und ansonsten auf das auf ihn zukommende Verfahren hinweisen. Vielleicht liest er sich dann nochmal ein bisschen ein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted March 27, 2008 at 08:23 PM Share Posted March 27, 2008 at 08:23 PM @ 357mag: Ordnungsschelle!!!!!! Nöö. Hab nischt gezahlt, die RS hat mir die Summe mitgeteilt. Halt Deinem SB doch mal das WaffG § 14 und das GG Art. 1(3) und 3 (1) unter die Nase. Schau mer mal, was er dazu zu sagen hat. Kürzt wahrscheinlich die Sache ab. Ansonsten müßte er seinen Standpunkt begründen, bringt ihn aber der Rechtsbeugung nahe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mickimaus Posted April 6, 2008 at 07:43 AM Author Share Posted April 6, 2008 at 07:43 AM Hallo und schönen Sonntag allen. Nach dem neuen WaffG und wie der DSB es schreibt dürfte ich ja jetzt keine Probleme mehr haben. Schauen wir mal werde morgen mal wieder einen Besuch beim SB starten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted April 6, 2008 at 11:32 AM Share Posted April 6, 2008 at 11:32 AM Na dann viel Glück. Ansonsten guckst Du mal in die Visier 03/08 , da steht unter Namen und Nachrichten, warum man besser nicht den TOP-RS nehmen sollte. Guckst Du aber mal hier : www.vdw-duesseldorf.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mickimaus Posted April 24, 2008 at 09:44 AM Author Share Posted April 24, 2008 at 09:44 AM Hallo! Nur zur Info! Aufgrund des neuen WaffG wurde derEintrag der Waffe ohne Bedürfnissnachweis vom Verband eingetragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted April 24, 2008 at 06:25 PM Share Posted April 24, 2008 at 06:25 PM Na siehste! Klappt doch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now