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Was wird jetzt mit den >10 Schuss Magazinen?


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Zitat aus dem Positionsblatt vom Deutschen Jagdverband zum neuen Waffengesetz:

Zitat

"Es gibt allerdings eine Altbesitzregelung (Magazin mit größerer Ladekapazität als 10 Schuss). Wer ein solches Magazin vor dem 13.6.2017 erworben hat, für den gilt das Verbot nicht. Voraussetzung ist allerdings die Meldung des Magazins bei der Waffenbehörde. Diese Anzeige muss innerhalb von eineinhalb Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Das Verbot gilt dann für das entsprechende Magazin nicht, das heißt, dass nicht nur der weitere Besitz erlaubt ist, sondern auch die Verwendung (soweit sie bisher schon zulässig war)."

Ist dem wirklich so? Da steht auch nichts geschrieben von Quittungen oder von der Erbringung von Nachweisen wann das Magazin erworben worden ist (bei mir waren die einfach im Lieferumfang der Halbautomaten mit dabei).

  • Like 1
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Sieht bei mir ähnlich aus. Die originalen 30M1 sowie die OA15 Magazine mit Begrenzer kamen mit den Waffen. bin ja gespannt ob da dann an der Unterbringung gebastelt wird, damit die böööööösen Magazine in nen 1er Tresor kommen.

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vor 16 Minuten, Krümelmonster sagte:

bin ja gespannt ob da dann an der Unterbringung gebastelt wird, damit die böööööösen Magazine in nen 1er Tresor kommen.

Ja - bist du denn Wahnsinnig? So eine Blechbüchse für so gefährliche Magazine - - da kommt nur Zentrallagerung bei der Kreispolizeiinspektion in Frage.

Posted (edited)

Welche Anzeigefristen sind eigentlich einzuhallten - Magazine welche *vor* und *nach* dem Stichtag erworben worden sind? Ws ist mit nach dem Stichtag erworbenen Magazinen? Ausnahmegenehmigung beantragen?

Edited by DirtyHarry
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Gilt das Magazinverbot auch für Dekowaffen?

Wenn ja, dann hätten wir die Situation, dass ein ehemaliger Soldat,

der sich zur Erinnerung an seine Dienstzeit ein G3 an die Wand gehangen hat,

die Dekowaffe NICHT anmelden muss (erst beim Verkauf)

aber das Magazin.

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vor 1 Minute, Jägermeister sagte:

Der Witz ist ja, dass der BUND Millionen von G3-Magazinen vermarktet hat und nun den Besitz erlaubnispflichtig macht...

Behämmerter kann man seine Unfähigkeit in der Politik gar nicht zur Schau stellen!

....und ein Glück dass Maschinengewehre Gurtzuführung haben. :hahaha-024:

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vor 24 Minuten, Jägermeister sagte:

Der Witz ist ja, dass der BUND Millionen von G3-Magazinen vermarktet hat und nun den Besitz erlaubnispflichtig macht...

Behämmerter kann man seine Unfähigkeit in der Politik gar nicht zur Schau stellen!

Pecunia non olet.

 

GRUẞ

Posted

Wenn wir jetzt die ANTIFA wären, dann würde zum zivilen Ungehorsam aufgerufen 

und KEINER würde irgendein Magazin anmelden.

Aber als Waffenbesitzer dürfen wir nicht Ungehorsam sein.

WIR müssen gehorchen!

  • Like 1
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Am 20.1.2020 at 09:08 , Hollowpoint sagte:

Pecunia non olet.

nee, sie ziehen die wieder ein, stampfen die ein und verkaufen die als Schrott nach China oder aber reichen sie gleich funktionsfähig an die nächste Terroristenbande weiter.

  • Sad 1
  • 1 month later...
Posted

Wer jetzt für "verbotene Gegenstände" eine BKA-Ausnahmegenehmigung benötigt, kann sich darauf einstellen, alle 3 Jahre 59,- € abdrücken darf.

Das ist die neue Maßnahme im Rahmen der "Bürgerfreudlichen Verwaltung" und betrifft die neue Gebührenverordnung. Davon wurde ich heute vom BKA per Brief informiert. Ich liebe diese neue "Bürgerfreundlichkeit". Im konkreten Fall geht um sein Stück Blech (kein Mag) im Neuwert von 9 Westmark 99.

Die verkauften ihre BW-Magazine nicht nur 2x, sondern jetzt mit Dauernutzungsgebühr! Genial!

  • 2 months later...
Posted

Was ist jetzt eigentlich der Sachstand?

WANN müssen VOR dem Stichtag erworbene Magazine WEM gemeldet werden?

WANN müssen NACH (bis zu 6 Monate) dem Stichtag erworbene Magazine WEM gemeldet werden?

WIE weißt man ohne Rechnung den Besitz nach ?

WIE müssen solche Magazine aufbewahrt werden?

WAS wären Begründungen für eine Ausnahmegenehmigung für nach dem Stichtag erworbene Magazine?

Rückwirkende Verbote/Stichtage sind ja eigentlich nicht legal - wie sieht potentiell der Rechtsweg aus ?

Jetzt bin ich mal gespannt ...

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Hier der BKA Ausnahmeantrag:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.html

Zitat

Hiermit beantrage ich im Wege der Altbesitzregelung den Besitz gemäß der beigefügten Anlage „Aufstellung Magazine/Magazingehäuse“. Zudem erkläre ich gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA), die dort aufgeführten Magazine und/oder Magazingehäuse in der Zeit vom 13. Juni 2017 bis zum 31. August 2020 erworben zu haben. 

Preisfrage: Hat das irgend eine Aussicht auf Erfolg einen solchen Antrag zu stellen? Falls ja, mit welcher Begründung?

PS: Ein rückwirkender Stichtag, dürfte nach deutschem Recht gar nicht legal sein?

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