Elster1962 Posted January 16, 2020 at 03:45 PM Share Posted January 16, 2020 at 03:45 PM Zitat aus dem Positionsblatt vom Deutschen Jagdverband zum neuen Waffengesetz: Zitat "Es gibt allerdings eine Altbesitzregelung (Magazin mit größerer Ladekapazität als 10 Schuss). Wer ein solches Magazin vor dem 13.6.2017 erworben hat, für den gilt das Verbot nicht. Voraussetzung ist allerdings die Meldung des Magazins bei der Waffenbehörde. Diese Anzeige muss innerhalb von eineinhalb Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Das Verbot gilt dann für das entsprechende Magazin nicht, das heißt, dass nicht nur der weitere Besitz erlaubt ist, sondern auch die Verwendung (soweit sie bisher schon zulässig war)." Ist dem wirklich so? Da steht auch nichts geschrieben von Quittungen oder von der Erbringung von Nachweisen wann das Magazin erworben worden ist (bei mir waren die einfach im Lieferumfang der Halbautomaten mit dabei). 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted January 16, 2020 at 04:22 PM Share Posted January 16, 2020 at 04:22 PM Sieht bei mir ähnlich aus. Die originalen 30M1 sowie die OA15 Magazine mit Begrenzer kamen mit den Waffen. bin ja gespannt ob da dann an der Unterbringung gebastelt wird, damit die böööööösen Magazine in nen 1er Tresor kommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted January 16, 2020 at 04:40 PM Share Posted January 16, 2020 at 04:40 PM vor 16 Minuten, Krümelmonster sagte: bin ja gespannt ob da dann an der Unterbringung gebastelt wird, damit die böööööösen Magazine in nen 1er Tresor kommen. Ja - bist du denn Wahnsinnig? So eine Blechbüchse für so gefährliche Magazine - - da kommt nur Zentrallagerung bei der Kreispolizeiinspektion in Frage. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elster1962 Posted January 16, 2020 at 05:15 PM Author Share Posted January 16, 2020 at 05:15 PM Ich rufe morgen mal auf dem Landratsamt an und erkundige mich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Jägermeister Posted January 16, 2020 at 07:12 PM Popular Post Share Posted January 16, 2020 at 07:12 PM vor 1 Stunde, Elster1962 sagte: Ich rufe morgen mal auf dem Landratsamt an und erkundige mich. Und was sollen die Dir sagen? So ohne Gesetzestext und darauf basierende Verwaltungsvorschrift? Es wird höchstwahrscheinlich noch nicht einmal eine Anweisung des Innenministeriums geben, also keinerlei Rechtsgrundlage für die Behörde. 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post xhbkx Posted January 17, 2020 at 11:19 AM Popular Post Share Posted January 17, 2020 at 11:19 AM Aktuell gibts nix. Solange das Gesetz nicht durch ist kann dir niemand was sagen. 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted January 20, 2020 at 01:43 AM Share Posted January 20, 2020 at 01:43 AM (edited) Welche Anzeigefristen sind eigentlich einzuhallten - Magazine welche *vor* und *nach* dem Stichtag erworben worden sind? Ws ist mit nach dem Stichtag erworbenen Magazinen? Ausnahmegenehmigung beantragen? Edited January 20, 2020 at 01:45 AM by DirtyHarry Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Hollowpoint Posted January 20, 2020 at 06:08 AM Popular Post Share Posted January 20, 2020 at 06:08 AM Am 20.1.2020 at 02:43 , DirtyHarry sagte: Welche Anzeigefristen sind eigentlich einzuhallten - Magazine welche *vor* und *nach* dem Stichtag erworben worden sind? Ws ist mit nach dem Stichtag erworbenen Magazinen? Ausnahmegenehmigung beantragen? Die Gesetzesänderung ist noch nicht in Kraft, die Verordnung zum Affengesetz wurde noch nicht angepasst und die nötigen Verwaltungsvorschriften nicht erlassen. KEINER weiß etwas genaues, am wenigsten die Waffenbehörden. Also keine Panik, abwarten und Bier trinken! GRUẞ 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted January 20, 2020 at 07:38 AM Share Posted January 20, 2020 at 07:38 AM Gilt das Magazinverbot auch für Dekowaffen? Wenn ja, dann hätten wir die Situation, dass ein ehemaliger Soldat, der sich zur Erinnerung an seine Dienstzeit ein G3 an die Wand gehangen hat, die Dekowaffe NICHT anmelden muss (erst beim Verkauf) aber das Magazin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 20, 2020 at 07:40 AM Share Posted January 20, 2020 at 07:40 AM Just now, edegrei sagte: Gilt das Magazinverbot auch für Dekowaffen? Das gilt generell für Magazine, die Waffe ist egal. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Jägermeister Posted January 20, 2020 at 07:41 AM Popular Post Share Posted January 20, 2020 at 07:41 AM Der Witz ist ja, dass der BUND Millionen von G3-Magazinen vermarktet hat und nun den Besitz erlaubnispflichtig macht... Behämmerter kann man seine Unfähigkeit in der Politik gar nicht zur Schau stellen! 2 1 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted January 20, 2020 at 07:45 AM Share Posted January 20, 2020 at 07:45 AM vor 1 Minute, Jägermeister sagte: Der Witz ist ja, dass der BUND Millionen von G3-Magazinen vermarktet hat und nun den Besitz erlaubnispflichtig macht... Behämmerter kann man seine Unfähigkeit in der Politik gar nicht zur Schau stellen! ....und ein Glück dass Maschinengewehre Gurtzuführung haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted January 20, 2020 at 08:08 AM Share Posted January 20, 2020 at 08:08 AM vor 24 Minuten, Jägermeister sagte: Der Witz ist ja, dass der BUND Millionen von G3-Magazinen vermarktet hat und nun den Besitz erlaubnispflichtig macht... Behämmerter kann man seine Unfähigkeit in der Politik gar nicht zur Schau stellen! Pecunia non olet. GRUẞ Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted January 20, 2020 at 08:22 AM Share Posted January 20, 2020 at 08:22 AM Wenn wir jetzt die ANTIFA wären, dann würde zum zivilen Ungehorsam aufgerufen und KEINER würde irgendein Magazin anmelden. Aber als Waffenbesitzer dürfen wir nicht Ungehorsam sein. WIR müssen gehorchen! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted January 20, 2020 at 08:48 AM Share Posted January 20, 2020 at 08:48 AM vor einer Stunde, edegrei sagte: ....und ein Glück dass Maschinengewehre Gurtzuführung haben. Gurtzuführung ist eh Kat A gemäß EU Piffpengrichtlinie und damit hundepfui. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted January 20, 2020 at 09:19 AM Share Posted January 20, 2020 at 09:19 AM Am 20.1.2020 at 09:08 , Hollowpoint sagte: Pecunia non olet. nee, sie ziehen die wieder ein, stampfen die ein und verkaufen die als Schrott nach China oder aber reichen sie gleich funktionsfähig an die nächste Terroristenbande weiter. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted February 20, 2020 at 03:53 PM Share Posted February 20, 2020 at 03:53 PM Wer jetzt für "verbotene Gegenstände" eine BKA-Ausnahmegenehmigung benötigt, kann sich darauf einstellen, alle 3 Jahre 59,- € abdrücken darf. Das ist die neue Maßnahme im Rahmen der "Bürgerfreudlichen Verwaltung" und betrifft die neue Gebührenverordnung. Davon wurde ich heute vom BKA per Brief informiert. Ich liebe diese neue "Bürgerfreundlichkeit". Im konkreten Fall geht um sein Stück Blech (kein Mag) im Neuwert von 9 Westmark 99. Die verkauften ihre BW-Magazine nicht nur 2x, sondern jetzt mit Dauernutzungsgebühr! Genial! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted February 20, 2020 at 05:06 PM Share Posted February 20, 2020 at 05:06 PM Am 20.1.2020 at 09:22 , edegrei sagte: Wenn wir jetzt die ANTIFA wären, dann würde zum zivilen Ungehorsam aufgerufen #keinmagazinistillegal Basta!!! Copyright by me... 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 20, 2020 at 06:54 PM Share Posted February 20, 2020 at 06:54 PM vor 3 Stunden, Califax sagte: Wer jetzt für "verbotene Gegenstände" eine BKA-Ausnahmegenehmigung benötigt, kann sich darauf einstellen, alle 3 Jahre 59,- € abdrücken darf. Warum alle drei Jahre? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted February 20, 2020 at 09:44 PM Share Posted February 20, 2020 at 09:44 PM Weil ich diesbezüglich ein freundliches Schreiben vom BKA bekommen habe. Regelüberprüfung meiner Zuverlässig als Besitzer eines verbotenen Zahnstochers. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted May 4, 2020 at 06:37 PM Share Posted May 4, 2020 at 06:37 PM Was ist jetzt eigentlich der Sachstand? WANN müssen VOR dem Stichtag erworbene Magazine WEM gemeldet werden? WANN müssen NACH (bis zu 6 Monate) dem Stichtag erworbene Magazine WEM gemeldet werden? WIE weißt man ohne Rechnung den Besitz nach ? WIE müssen solche Magazine aufbewahrt werden? WAS wären Begründungen für eine Ausnahmegenehmigung für nach dem Stichtag erworbene Magazine? Rückwirkende Verbote/Stichtage sind ja eigentlich nicht legal - wie sieht potentiell der Rechtsweg aus ? Jetzt bin ich mal gespannt ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted May 4, 2020 at 08:47 PM Share Posted May 4, 2020 at 08:47 PM Kann man nachlesen, wenn die Verwaltungsvorschrift dazu bekannt ist. 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted May 5, 2020 at 04:33 AM Share Posted May 5, 2020 at 04:33 AM vor 7 Stunden, Jägermeister sagte: Kann man nachlesen, wenn die Verwaltungsvorschrift dazu bekannt ist. Das heißt also so in so ca 5Jahren?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 5, 2020 at 05:11 AM Share Posted May 5, 2020 at 05:11 AM vor 37 Minuten, Greenhawker sagte: Das heißt also so in so ca 5Jahren?? Das weiß kein Schwein. GRUNZ Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted May 5, 2020 at 10:40 AM Share Posted May 5, 2020 at 10:40 AM Hier der BKA Ausnahmeantrag: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.html Zitat Hiermit beantrage ich im Wege der Altbesitzregelung den Besitz gemäß der beigefügten Anlage „Aufstellung Magazine/Magazingehäuse“. Zudem erkläre ich gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA), die dort aufgeführten Magazine und/oder Magazingehäuse in der Zeit vom 13. Juni 2017 bis zum 31. August 2020 erworben zu haben. Preisfrage: Hat das irgend eine Aussicht auf Erfolg einen solchen Antrag zu stellen? Falls ja, mit welcher Begründung? PS: Ein rückwirkender Stichtag, dürfte nach deutschem Recht gar nicht legal sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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