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Darf ich vererbte Waffen bei Egun verkaufen?


laserdancer06

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Zunächst mal bin ich froh ein Forum gefunden zu haben, in dem mir warscheinlich all meine fragen beantwortet werden. Also vielen dank im vorraus!

Da mein Opa leider letzte Woche gestorben ist und ich mich mich mit meinem Vater zusammen um die komplette Erbmasse kümmere stehe ich vor folgendem Problem:

Da mein Opa Jäger war, gehöhren zu seiner Hinterlassenschaft auch mehrere Jagdwaffen diese möchte ich natürlich verkaufen einige Anfragen bei Jägern oder Waffenhändlern blieben erfolgslos da es keine besonders tollen Waffen sind! Da anscheined kein Waffebhändler interessiert ist möchte ich die Waffen privat bei Egun an einen natürlich Erwerbsberechtigten verkaufen darf ich das ohne Waffenhandelslizenz und wie muss das von statten gehen? habe selber keine WBK! danke im Vorraus!

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Solange Du nicht berechtigter Besitzer (lies WBK-Inhaber) bist, kannst Du die Waffen auch nicht verkaufen.

Was evtl. geht, ist, sie einem Händler in Kommission zu geben. Das musst Du aber mit dem Betreffenden dann absprechen.

Ansonsten ist der erste Anlaufpunkt der entsprechende Sachbearbeiter des für Dich zuständigen Waffenreferats. Und da entschlossen in diese Richtung nachbohren, ggf. wird Dir sonst empfohlen, dass Du die Waffen abgeben sollst.

Undbedingt daran denken, dass Du rechtzeitig das Erbe der Waffen auf der Behörde anzeigst (Frist sind hier 4 Wochen), ansonsten werden die Waffen eingezogen bzw. Du bekommst Probleme wegen illegalen Waffenbesitzes.

Im Zweifelsfall erst einmal eine Erben-WBK beantragen (ist allerdings mit Kosten verbunden) und danach kannst Du die Waffen auf eGun verkaufen.

Disclaimer: Keine Rechtsberatung, nur ein paar Tipps, keine Garantie und so...

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Bitte jetzt genau durchlesen und auch daran halten.

Du darfst selbstverständlich diese Waffen an einen Käufer mit Bedürnisnachweis verkaufen, der Erbschein ist sozusagen deine Erlaubnis man nennt es auch Erbenprivileg

ABER: Um dieses Erbenprivileg in Anspruch nehmen zu können, muß die Erteilung einer Waffenbesitzkarte innerhalb eines Monats nach Annahme des Erwerbs beim Landratsamt beantragt werden. Lässt der Erbe diese Frist verstreichen, ist die Erteilung einer Waffenbesitzkarte aufgrund Erbfolge nicht mehr möglich, da sich der Antragsteller nicht mehr auf das Erbenprivileg als Bedürfnis berufen kann.

Auch der neue § 20 des Waffg. sollte beachtet werden, der schreibt vor das Erbwaffen ohne WBK Besitz zu blockieren sind.

Deine Behörde wird dich sowieso auffordern sollte keine WBK beantragt werden, die Waffen über Kommisionsverkauf über einen Händler abzuwickeln.

Ich würde an deiner Stelle zu deiner Behörde gehen, eine WBK beantragen und gleichzeitig dazusagen das die Waffen verkauft werden möchten, die SB werden dir dazu bestimmt mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Greetz Geli.

PS: Ich bin momentan mit dem neuen Waffg noch nicht so belesen, sollte ich was vergessen haben, sorry. PDT_Armataz_01_12

@Carlos war wieder mal schneller PDT_Armataz_01_14

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