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BSSB: KK-Halbautomaten werden nun genehmigt


357.mag

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Liste B genehmigt

Es gibt erfreuliches zu berichten. Das Bundesverwaltungsamt und das Bundesinnenministerium haben die Ergänzungen zur Liste B der Sportordnung genehmigt. Das bedeutet für den BSSB, dass nun die Wettbewerbe mit dem KK-Mehrlader/Halbautomat durchgeführt werden können und wir auch die Bedürfnisbescheinigungen dafür erstellen dürfen. Wir bitten alle Antragsteller uns zu statistischen Zwecken auf einem Beiblatt den Typ der Waffe mit anzugeben. Das Regelwerk wird nach den Osterferien im Internet zum Download zur Verfügung stehen.

http://www.bssb.de

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