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Wann handelt es sich um eine Waffe?


Gunman

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PERLEBERG - Bei einer Hausdurchsuchung in Perleberg sind ?waffenähnliche Gegenstände? sichergestellt worden. Wie Katy Gollnick vom Schutzbereich Prignitz auf Nachfrage mitteilte, war es am Karfreitag zu diesem Einsatz gekommen, an dem Beamte aus dem Schutzbereich und der Spezialeinsatzgruppe (SEG) des Polizeipräsidiums teilnahmen. Der anfängliche Verdacht, dass hier ein Fall von Waffenhandel vorliegt, hat sich offenbar nicht bestätigt.

Insgesamt sieben ?waffenähnliche Gegenstände? wurden von den Einsatzkräften eingezogen. Die Mitarbeiterin der Pressestelle meinte, es stehe noch nicht fest, ob es sich tatsächlich um Waffen handele. Deshalb werde vorläufig auch von ?waffenähnlichen Gegenständen? gesprochen. Die Objekte werden nun von den Kriminalisten der 4 K im Potsdamer Polizeipräsidium untersucht. Erst wenn deren Abschlussbericht vorliege, könne eine rechtliche Würdigung erfolgen. Im Klartext: Dann entscheidet sich, ob die Gegenstände eingezogen oder wieder zurückgegeben werden.

?Das Problem liegt im Aussehen?, erklärt dazu Mathias Ipsen von der Waffenbehörde im Schutzbereich. Schreckschusswaffen, Signalwaffen oder die immer beliebteren Softair-Waffen seien mit dem bloßem Auge nicht von echten Waffen zu unterscheiden. Zudem sind die Bestimmungen des Waffengesetzes recht kompliziert. So wird unterschieden, mit welcher Geschwindigkeit die Geschosse die Waffen verlassen. Liegt die Energie von Softairwaffen über 7,5 Joule, sind sie zum Beispiel waffenbesitzkartenpflichtig, dies gilt übrigens auch für Druckluftwaffen. Jäger und Sportschützen verfügen über eine Waffenbesitzkarte, die den Erwerb von Waffen ermöglicht.

Ein normales Luftgewehr dagegen, das mit einem F im Fünfeck ? also mit einer Energie von weniger als 7,5 Joule ? gekennzeichnet ist, kann sich jeder zulegen, der 18 Jahre alt ist. Doch verlässt der Betreffende sein Grundstück mit dem Gewehr ? sofern es sich nicht um einen Transport handelt, für den wieder besondere Vorschriften gelten ? muss er im Besitz eines Waffenscheines sein. Ein kleiner Waffenschein kostet übrigens 50 Euro. Dass ein richtiger Waffenschein ausgeben wird, hält Mathias Ipsen für höchst unwahrscheinlich. Personenschützer und Sicherheitsdienste kämen hier nur infrage. Privatpersonen ? selbst wenn es sich um einen Tankwart oder einen Juwelier handele, hätten kaum Chancen, dass ihnen ein Waffenschein ausgestellt wird.

Anfragen an die Waffenbehörde dienstags von 9 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr unter 03876/ 715-370 oder -372.(Von Michael Beeskow)

http://www.maerkischeallgemeine.de

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