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Schüsse in Baden-Württemberg: Polizei bestätigt mehrere Tote


Mike57

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vor 21 Minuten, Jägermeister sagte:

Was soll das nur wieder für ein Urteil sein! Fünfzehn Jahre und Einlieferung in die Psychiatrie!

Mit der Begründung der Tat (akuter Verfolgungswahn -- Vergiftungsversuche durch Mutter, Schwester unter Duldung von Vater) durch den Täter, hätte er sein Urteil schon selber gesprochen, wenn ihm nicht wieder ein Kuschel-Richter in die Quere gekommen wäre!

Wer unter solchen Voraussetzungen und krankhaften Einbildungen eine solch schreckliche Tat begeht, den muss man um seine Umwelt zukünftig sicher vor ihm zu schützen, sicher wegsperren ohne Aussicht auf vorzeitige Haftentlassung und zwar bis zum physischen Ende seines Lebens!

Meine Meinung.

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