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Aufbewahrung -- Kurzwaffe im Möbeltresor ?


drben

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Leider habe ich in Sachen Aufbewahrung noch nicht so den Durchblick. Kann ich meine Kurzwaffe in einem Klein/Möbeltresor aufbewahren. Dieser ist fest verankert, allerdings habe ich keine Ahnung welcher Klasse dieser entspricht, da ich keine Kaufunterlagen mehr besitze. Das Ding ist ca. 10 Kg schwer und macht einen stabilen Eindruck. Wer kann mir weiterhelfen ? Was ist mit alten Schränken, die nicht den neuen Klassen angehören ?

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Hört sich verdammt nach einem A-Tresor bei Dir an. Ein Tresor der Sicherheitsstufe B mit den Aussenmassen (HxBxT) 33x47x40cm wiegt ca. 40 kg.

Auszug aus dem Wffg.

§ 13

Aufbewahrung von Waffen oder Munition im privaten Bereich

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, 3. Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

(2) Werden mehr als zehn Langwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, 1. und 2. Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens einer der in Absatz 1 Satz 1 genannten Norm entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach § 36 Abs. 2 Satz 2 des Waffengesetzes erfolgen.

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

(5) Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen zulassen. Insbesondere kann von Sicherheitsbehältnissen im Sinne des § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder im Sinne der Absätze 1 bis 3 abgesehen werden, wenn die Waffen und die Munition in einem Waffenraum aufbewahrt werden, der dem Stand der Technik entspricht.

(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen; in diesen Fällen soll die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle beteiligt werden.

(7) Die zuständige Behörde kann auf Antrag bei einer Waffen- oder Munitionssammlung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Vorgaben der Absätze 1 bis 6 insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sichtbarkeit zu Ausstellungszwecken abweichen und dabei geringere oder höhere Anforderungen an die Aufbewahrung stellen; bei Sammlungen von Waffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist, und bei Munitionssammlungen soll sie geringere Anforderungen stellen. Dem Antrag ist ein Aufbewahrungskonzept beizugeben. Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle soll beteiligt werden.

(8) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an die Sicherheitsbehältnisse nach § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder nach den Absätzen 1 bis 3 oder an einen Waffenraum nach Absatz 5 Satz 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.

(9) Bestehen begründete Zweifel, dass Normen anderer EWR-Mitgliedstaaten im Schutzniveau den in § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder in den Absätzen 1 bis 4 genannten Normen gleichwertig sind, kann die Behörde vom Verpflichteten die Vorlage einer Stellungnahme insbesondere des Deutschen Instituts für Normung verlangen.

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

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Auskunft erteilen die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

Auskunft ja, mehr leider bei uns nicht! Die schauen nur, sagen ihre Meinung / ggf. was zu veränderen wäre - geben aber nichts Schriftliches aus der Hand. War zumindest so bei unserem Vereinsvorsitzenden (der auch die Vereinswaffen bunkert).

Man kann sich aber sicher bei der Meldung der gesetzeskonformen Aufbewahrung auf den Besuch der Herren von der Kripo berufen, die haben ja ihr Protokoll gemacht.

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Wenn Du auf ´Nr. Sicher´ gehen möchtest: Es gibt für wenig Geld in div. Baumärkten B-Tresore für ca. EUR 90,00 (vernünftige Waffe ca. ab EUR 600,00).

Der Tresor langt für bis zu 5 Kurzwaffen.

Deinen (wahrscheinlich) A-Tresor brauchst Du nicht in die Tonne treten, da nach dem neuen WaffG die Munition getrennt gelagert werden muss.

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  • 3 years later...

Angela Merkel hat sich kritisch über den Zustand der Bundeswehr geäußert. Die Kanzlerin plädierte für eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben. Im Bundestag wird heute in der Generalaussprache über den Haushalt debattiert.

Hamburg - Nach Angaben der Wochenzeitung "Die Zeit" unterstützt Angela Merkel die Auffassung, wonach der Zustand der Bundeswehr verbessert werden könne. Mit Blick auf die zahlreichen Auslandseinsätze und die kommende Libanon-Mission erklärt die CDU-Politikerin gegenüber dem Blatt: "Deshalb müssen wir uns insgesamt fragen, ob die Strukturen unserer Streitkräfte zukunftstüchtig sind."

Die Bundeskanzlerin erinnert daran, dass Deutschland gemessen am Bruttosozialprodukt weniger für die Armee ausgebe als Finnland, Norwegen oder Holland und sogar deutlich weniger als Italien, Frankreich, Großbritannien oder die USA. Man werde "nicht sagen können, dass die Verteidigungsausgaben in den nächsten 20 Jahren sakrosankt sind", sagt Merkel. Das betreffe aber nicht den Haushalt 2007/2008. "Eine deutsche Regierung kann jetzt nicht sagen: In den nächsten Jahrzehnten bitte keine neuen Konflikte, weil wir uns das nicht leisten können", sagt die Bundeskanzlerin.

Lafontaine kritisiert Merkel scharf

Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Oskar Lafontaine, stellt der Regierung Merkel in der Außen- und Sicherheitspolitik kein gutes Zeugnis aus. Die Außenpolitik der Bundesregierung werde von Dilettanten gemacht, sagte er der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse". Er bezeichnete die frühe Debatte über einen möglichen Libanon-Einsatz der Bundeswehr als Fehler: "Das zeigt, dass in der Regierung viele Anfänger sitzen, die Deutschland in militärische Abenteuer hineinschwatzen. Das beginnt beim Verteidigungsminister und endet bei der Chefin", so Lafontaine.

Er sprach ferner von einer "manischen Sucht mancher Leute, deutsche Soldaten in alle Welt zu schicken". Die deutsche Außenpolitik verfehle das Ziel, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, sie hole vielmehr den Terror ins Land, sagte der ehemalige SPD-Vorsitzende und fügte hinzu: "Wenn wir uns an völkerrechtswidrigen Kriegen gegen andere Länder beteiligen, kommen vielleicht auch die Angehörigen von Opfern dieser Kriege auf die Idee, Anschläge in Deutschland zu verüben."

Bundestag setzt Haushaltsberatungen fort

Der Bundestag setzt heute seine Beratungen über den Haushalt 2007 mit der Debatte über den Etat der Kanzlerin fort. Dabei kommt es am Vormittag zur traditionellen Generalaussprache über die Politik der Bundesregierung. Nach der auf rund viereinhalb Stunden veranschlagten Debatte über den Kanzleretat stehen am Nachmittag die Einzelpläne des Auswärtigen Amtes sowie des Verteidigungs- und des Entwicklungshilfeministeriums auf der Tagesordnung der Abgeordneten. Das Parlament will bis übermorgen in erster Lesung über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr debattieren.

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Etatentwurf sieht für 2007 Ausgaben in Höhe von 267,6 Milliarden Euro vor. Die veranschlagte Investitionssumme soll 2007 mit 23,5 Milliarden Euro um 1,5 Milliarden Euro über der vorgesehenen Neuverschuldung in Höhe von 22,0 Milliarden Euro liegen. Verabschiedet werden soll der Haushalt im November.

Koalitionsspitzen beraten in Berlin

Die Spitzen der Koalition kommen heute Abend im Kanzleramt erstmals nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause zusammen. Beraten wird in einer Siebenerrunde, die laut Koalitionsvertrag den eigentlichen Koalitionsausschuss bildet. Ihm gehören neben Merkel Vizekanzler Franz Müntefering, SPD-Chef Kurt Beck, CSU-Chef Edmund Stoiber, die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Peter Struck sowie CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer an.

In den vergangenen Monaten war die Runde immer größer geworden. Sie umfasste mitunter rund 20 Politiker. Um die Abstimmung zu verbessern, war im Sommer vereinbart worden, dass eine Viererrunde, bestehend aus Merkel, Stoiber, Beck und Müntefering, Vorklärungen treffen. Sie soll aber den Koalitionsausschuss, dem auch die Spitzen der Fraktion angehören, nicht ersetzen.

asc/ddp/AP

Quelle = Spiegel.de

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