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Keine Amerikanischen Verhältnisse


Gunman

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Neue Regelungen im Waffenrecht werfen viele Fragen auf. Der Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD) hat zu einem Vortrag mit Diskussion über die zum 1. April in Kraft getretene Novelle eingeladen.

Rehburg. Anscheinswaffen, also detailgetreue Nachbildungen von Waffen, sind künftig nicht verboten, dürfen aber in der Öffentlichkeit nur noch in verschlossenen Behältern mitgeführt werden. Das gilt auch für so genannte Einhandmesser und feststehende Messer mit Klingen von mehr als zwölf Zentimetern Länge. Werden Waffen an Menschen vererbt, die keine Sachkunde im Umgang damit nachweisen können, so müssen diese Waffen künftig mit einer Blockiervorrichtung versehen werden, Schützenvereine hingegen können ab sofort bei Tagen der offenen Tür und ähnlichen Veranstaltungen auch Kinder unter zwölf Jahre unter entsprechender Aufsicht schießen lassen.

Viele Fragen zu diesen und anderen Punkten des neuen Waffengesetzes hatten rund 190 Zuhörer im Rehburger Bürgersaal. Schützenvereine hatten Abordnungen geschickt, Jäger kamen mit ihren Fragen, aber auch Menschen, die keinen direkten Kontakt mit Waffen haben, wollten sich informieren. Als Fachmann für Detailfragen hatte Edathy aus dem Bundesinnenministerium Maik Pawlowski mitgebracht. Gemeinsam stellten sie sich den Fragen der Bürger.

Durchaus kontrovers war die Diskussion. Während ein Zuhörer meinte, das Problem der Jugendkriminalität lasse sich nicht durch das Waffenrecht lösen, gingen anderen die Regelungen nicht weit genug. ?Dieses Gesetz ist Aktionismus?, war eine Meinung, es müsse darum gehen, solche Anscheinswaffen und feststehende Messer zu verbieten. Andere wiederum befürworteten die gewählte Gratwanderung zwischen Verbot und Erlaubnis, um ?amerikanischen Verhältnissen? vorzubeugen. Wieder andere fühlten sich bevormundet, weil Einhandmesser überaus praktische Werkzeuge seien.

Eine vernünftige Balance zwischen den staatlichen Interessen und denen von Jägern, Schützen und einigen Berufsgruppen habe der Bundestag schaffen wollen, meinte Edathy. Wenn Jugendliche Messer als Statussymbol mit sich führten, sie in der Öffentlichkeit zeigten und damit spielten, dann fühlten sich andere Menschen bedroht. Dem solle mit der Gesetzesänderung vorgebeugt werden.

Veröffentlicht am 16.05.2008 12:03 Uhr - http://www.sn-online.de

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