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Aktion Waffenrecht: 12 Punkte für den Bundestag


357.mag

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Zum 31.03.2008 wurde unter dem Titel Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften das Waffengesetz in Deutschland stark verschärft. Als Antwort darauf wurde die Aktion Waffenrecht: 12 Punkte für den Bundestag ins Leben gerufen. Die folgende Einleitung begleitet das 12-Punkte-Dokument.

Einleitung

4 Millionen Legalwaffenbesitzer grundlos gegängelt ? Details im neuen Waffengesetz unerträglich: Willkürverbote, Kriminalisierung, Enteignung

Deutschland besitzt fraglos eines der schärfsten Waffengesetze Europas; die Verbote gehen weit über das in den EU-Waffenrechtslinien verlangte Mindestmaß hinaus. Obwohl sich die knapp 4 Millionen Sportschützen, Jäger, Sammler, Brauchtumsschützen, berechtigten Erben und sonstigen Legalwaffenbesitzer überprüft und anerkannt besonders gesetzestreu verhalten, müssen sie inzwischen in fast jährlichem Abstand neue Verschärfungen, Erschwernisse und Einschränkungen hinnehmen, oft ohne dass auch nur im Ansatz ein nachvollziehbarer Grund oder gar belastbare Statistiken des Bundeskriminalamts vorliegen. Ohne Verbotswirkungen je zu untersuchen, wird in den Folgejahren jeweils ?nachgelegt?, teilweise mit abstrusen Begründungen wie der, dass mehrfach überprüfte, besonders gesetzestreue Legalwaffenbesitzer sonst Jagd auf Polizisten in Schutzwesten machen könnten.

In einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sollten Rechte Einzelner nur insoweit und dann eingeschränkt werden, wenn eine nachprüfbare, reelle Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben ist. Verbote sollten punktgenau treffen, klar formuliert sein und auch bezüglich ihres Effektes nachprüfbar sein. Unnötiger bürokratischer Aufwand ebenso wie unnötige Kosten sollten vermieden werden. Eine Reihe von Verschärfungsmaßnahmen aus den Jahren 2002-2008 erfüllen diese Bedingungen nicht. Insbesondere die neue Waffengesetznovelle 2008 schafft eine Vielzahl neuer rechtlicher Grauzonen, ja kriminalisiert die halbe Republik über das neue ?Brotmessertrageverbot? und bringt nolens volens eine Vielzahl von Verboten, Gängeleien bis hin zu Enteignungen durch die Hintertür.

Weil auch die neue EU-Waffenrechtslinie nicht umgesetzt wurde, wird von dem Abgeordneten Herrn Reinhard Grindel, CDU, noch in der jetzigen Legislaturperiode eine weitere Waffenrechtsnovelle erwartet. Wir möchten Sie bitten, dabei die folgenden Änderungswünsche, die aus einem Diskussionsforum für Waffenrecht zusammengetragen sind, wohlwollend zu berücksichtigen. Auch wenn das Thema Waffenrecht eher ein Randthema im parlamentarischen Alltag sein mag, haben 4 Millionen Legalwaffenbesitzer ? betroffen sind etwa durch die neuen Messerverbote sogar alle 61 Millionen wahlberechtigte Bürger - eine sachliche Auseinandersetzung Ihrer Abgeordneten mit diesem Thema verdient.

Auf den folgenden Seiten finden Sie 12 Punkte, die für uns besonders problematisch sind. Wir haben Verständnis für eine Vielzahl von Verschärfungen, auch wenn diese Einschränkungen für uns bedeuten, falls diese der öffentlichen Sicherheit dienen. Bei nachfolgenden Punkten ist dies nicht der Fall ? hier könnte die Politik ohne Risiko zu unseren Gunsten nachbessern. Die fortlaufenden Waffengesetzänderungen dürfen nicht zu einer Einbahnstraße ins Totalverbot werden!

http://www.12punkte.de/index.php/Hauptseite

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