Jump to content

WBK auch ohne Dachverband möglich ?


9mm

Recommended Posts

Hallo Leute, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Also, ich habe einen Bekannten der Betreibt seit etwa 10 Jahre einen Großkaliber Schützenverein und ist auch als e.V im Register eingetragen.

Als wir uns neulich unterhielten sagte er das weder der Verein noch ein Mitglied in einem Dachverband angemeldet ist !? PDT_Armataz_01_08

Das wäre zu teuer da sich die Mitgliederzahl zwischen 8 und 10 Leuten bewegte, dem zuständigen SB würde es langen wenn das Mitlglied 12 Monate im Verein ist und die geforderte Trainigszeit eingehalten hat das vom Vorstand bescheinigt werden muss, wie eben vor der Gesetzesänderung wo die Vorstandschaft 2 Kurzwaffen bescheinigen konnten, ist das überhaupt noch zulässig ?

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie bekommen die dann Ihr Bedürfniss für neue Waffen, ich weiß das sich einer von denen vor ca 14 Tage eine neue Pistole im Caliber 44mag kaufte.

Ich habe auch schon mal irgendwo gelesen das man nicht unbedingt einem Dachverband angehören muss, aber der Verein müsste zumindest einem Dachverband angeschlossen sein ? PDT_Armataz_01_15

Kann man wirklich einen Eintrag ohne Dachverband bekommen wenn weder das Mitglied noch der Verein einem Dachverband angehört ?

Link to comment
Share on other sites

§4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG i.V.m. §8 Abs. 1 erfordert grundsätzlich erstmal keinerlei Mitgliedschaft in irgendwas. §8 Abs. 2 ist nur eine Erleichterung der Begründung eines Bedürfnisses für Sportschützen, aber kein unbedingtes Muss.

Wenn der SB auch ohne eine Mitgliedschaft in einem Verband zufrieden ist, ist das absolut in Ordnung.

Link to comment
Share on other sites

Laut Waffengesetz:

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2. die Gelegentheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Nach Absatz 1 ist eine Mitgliedschaft im Dachverband nicht erforderlich. Wie praktikabel diese Verfahrensweise ist, ist eine andere Frage.

Mich würde mal interessieren, wie man den SB von seinem besonders anzuerkennenden persönlichen Interesse als Sportschütze überzeugt, ohne die entsprechende Bescheinigung des Verbandes vorzulegen. PDT_Armataz_01_10

Was die Gelegenheit und Erforderlichkeit anbelangt, sollte es reichen, eine Bescheinigung des Vereines vorzulegen, auch wenn es gängige Praxis ist, dieses vom Verband bescheinigen zu lassen. PDT_Armataz_01_13

Die Frage ist immer, ob der SB das akzeptiert und man seine Waffe stressfrei eingetragen bekommt. Wenn´s bei euch klappt, herzlichen Glückwunsch.

PDT_Armataz_01_37:pro:

Link to comment
Share on other sites

Ich muss ehrlich sagen wir haben auch keinen Dachverband, wir sind nur ein kleiner Verein der Spaß am Sportlichen Schießen hat, wir Schießen auch verschiedene Diziplinen nach den Regeln des BDMP weil wir davon ein Handbuch haben.

Wir verlangen auch keinerlei Mitgliedsbeiträge, die Munition ist schon teuer genug, wir wollen auch denen die Möglichkeit bieten die es nicht so im Geldbeutel haben.

Wir schießen allerdings immer am selben Schießstand wo wir unsere 2 Stände anmieten.

Ob wir jetzt einen Eintrag von einem SB erhalten würden weiß ich gar nicht da wir alle bereits im Besitz von Schusswaffen sind. PDT_Armataz_01_04

Link to comment
Share on other sites

Mich würde mal interessieren, wie man den SB von seinem besonders anzuerkennenden persönlichen Interesse als Sportschütze überzeugt, ohne die entsprechende Bescheinigung des Verbandes vorzulegen.

Ich würde sagen, man...

...Betreibt seit etwa 10 Jahre einen Großkaliber Schützenverein und ist auch als e.V im Register eingetragen.

PDT_Armataz_01_18

Link to comment
Share on other sites

Naja, der Betreffende betreibt einen Schützenverein und der ist auch als e.V. eingetragen, die Mitglieder sind Vereinsmitglieder, alle zusammen vermutlich schiesssportlich aktiv (bei so kleinen Buden eher wahrscheinlich).

Beides scheint dem SB zu reichen, um ein Bedürfnis anzuerkennen.

Wobei ich stark vermute, dass der SB den Verein und die Mitglieder kennt und/oder deren Tätigkeiten geprüft hat und daher soweit auch vertreten kann, hier Bedürfnisse anzuerkennen.

Link to comment
Share on other sites

Ich finde das als reihen Abzocke, den ich finde nur der Vorstand kennt seine Mitglieder und weiß wie die Schießen, hat doch in den vergangenen Jahren auch gefunzt wo der Vorstand die ersten zwei Kurzwaffen bescheinigen durfte.

Warum einem Dachverband angehören ????? Nur das die 25 ? für die blöde Bescheinigung verlangen können. PDT_Armataz_01_19

Abzockerstaat Deutschland :smilie_iek_030:

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)