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Die LINKE: Regelabfragen beim ‚kleinen Waffenschein‘


Jägermeister

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Zitat

Wir fragen den Senat:

  1. Kann eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG für Mitglieder einer in Teilen vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung, wie beispielsweise der AfD, nachträglich entzogen werden?
  2. Findet eine Überprüfung der waffenrechtlichen Eignung der im Artikel des Weser-Kuriers vom 13.2.2020 („AfD-Fehde um Waffenbesitz“) genannten Person statt?    
  3. Wie bewertet der Senat, dass der sogenannte ‚kleine Waffenschein‘ nach der waffenrechtlichen Überprüfung des Antrages unbefristet gültig ist?

Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE

https://www.linksfraktion-bremen.de/buergerschaft/aktuell/detail-neu/news/regelabfragen-beim-kleinen-waffenschein/

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vor 6 Minuten, Night Train sagte:

Wird die Linke, zumindest in Teilen nicht auch vom Verfassungsschutz beobachtet?

aus der Weltwoche.ch :

Die Linke wurde als Gesamtpartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz bis 2011 als extremistisch eingestuft, in Bayern noch bis 2012. Seither werden als Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes in den Verfassungsschutzberichten noch einige Untergliederungen dieser Partei genannt.

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vor 5 Stunden, Mike57 sagte:

aus der Weltwoche.ch :

Die Linke wurde als Gesamtpartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz bis 2011 als extremistisch eingestuft, in Bayern noch bis 2012. Seither werden als Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes in den Verfassungsschutzberichten noch einige Untergliederungen dieser Partei genannt.

Viel zu lasch, das Ganze. 

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