Gunman Posted June 11, 2008 at 03:15 AM Share Posted June 11, 2008 at 03:15 AM Fehlende Blockiersysteme für Schusswaffen Das neue Waffengesetz kann in Deutschland nicht vollständig umgesetzt werden. Grund ist nach Angaben des Thüringer Innenministeriums, dass es noch kein funktionsfähiges Blockiersystem für Waffen gibt. Ministeriumssprecher Bernd Edelmann sagte dem MDR THÜRINGEN JOURNAL, bis ein solches gesetzlich vorgeschriebenes Schutzsystem erhältlich sei, könnten Erben von Waffen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das Waffengesetz war geändert worden, um die Bevölkerung besser zu schützen. Seit dem 1. April 2008 dürfen Erben erlaubte, legale Waffen nach Anmeldung bei einer Waffenbehörde ohne weiteres besitzen. Allerdings müssen diese Waffen durch ein Blockiersystem gesichert werden. Da solche Systeme noch nicht zugelassen sind, müssen bei den Ordnungsämtern Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden. Diese Regelung betrifft nur Erben von Waffen, nicht aber Schützen und Jäger. Wann die vorgeschriebenen Blockiersysteme erhältlich sind, ist noch unklar. Ein Sprecher der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig sagte dem MDR THÜRINGEN JOURNAL, bisher sei noch kein Blockiersystem zugelassen worden. Zur Zeit würden mehrere Systeme getestet. Wann die Tests abgeschlossen seien, könne aber noch nicht gesagt werden. http://www.mdr.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
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