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Brutale Messerattacke ? Opfer teilweise blind


glockfan

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Mann will Nebenbuhler die Augen ausstechen

Brutale Messerattacke am Münchner U-Bahnhof Holzapfelkreuth: Ein 29-Jähriger ging auf seinen Nebenbuhler los, wollte ihm die Augen ausstechen!

Der Mann lauerte seinem Opfer, das auf dem Weg zur Arbeit war, kurz vor dem Bahnhof auf. Er attackierte den 39-Jährigen mit einem Küchenmesser. Unfassbar brutal: Er stach so lange auf ihn ein, bis die Klinge abbrach. 200 Meter weiter ging der Messerstecher erneut auf ihn los. Mit einem Obstmesser stach er erneut zu, bis die Klinge abgebrochen war.

Damit nicht immer noch nicht genug der Brutalität. Mit der abgebrochenen Klinge ging der Täter gezielt auf die Augen des Opfers los!

Ein Jogger, der zufällig vorbeikam, rettete dem 39-Jährigen durch sein berherztes Eingreifen vermutlich das Leben. Er trat dem irren Messerstecher zweimal gegen den Kopf, der ließ daraufhin von seinem Opfer ab. Der Jogger verständigte die Polizei und verfolgte den Flüchtenden. Wenig später wurde der Täter festgenommen.

Der niedergestochene 39-Jährige kam ins Krankenhaus, schwebte durch den hohen Blutverlust zunächst in Lebensgefahr. Wegen tiefer Stiche in die Leber und das Becken musste er notoperiert werden. Nach Angaben der Polizei verlor er bei der brutalen Attacke teilweise sein Augenlicht.

Auch der Messerstecher musste ins Krankenhaus. Durch die Tritte des Joggers zog er sich einen Jochbeinbruch zu.

Als Hintergrund des Mordversuchs vermutet die Kriminalpolizei Eifersucht. Das Opfer sei offenbar neuer Lebenspartner der Ex-Freundin des Täters.

www.bild.de

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Zu einer Überprüfung kommt es auf alle Fälle da der " Täter " auch verletzt wurde, aber ich denke da kommt nicht viel raus dabei da es sich um einen Notstand handelt.

§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

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Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Und da wären wir wieder bei unseren Gummi §§.

Hätte ein Tritt ausgereicht um den Täter unfähig zu machen, muss man da gleich 2 x zutreten ????

In Deutschland ist es doch ein Katz und Maus Spiel wenn man wirklich einmal eingreift, man muss nur hoffen den Täter nicht zu verletzen, sonst steht man selber vor dem Kadi, und bei vielen Helfern ist die Strafe oft härter ausgefallen als vom ausgehenden Täter.

Das ist auch der Grund warum die Deutschen immer mehr zum Wegschauvolk heranwachsen. PDT_Armataz_01_19

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Mag auch teilweise zutreffend sein was du von dir gibst, aber hier ist der Fall doch klar und benötigt eigentlich keine weitere Erklärung.

Das Opfer ist bereits verletzt, der Täter sticht weiterhin auf in ein, hätte der Helfer hier nicht eingegriffen wäre es zum Tötungsdelikt gekommen.

Aber jetzt die ganzen Fakten Juristisch niederzuschreiben ist mir zuviel PDT_Armataz_01_18

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